Betreff
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Brakel zum 31.12.2020
Vorlage
0362/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das im Haushaltsplan 2020 vorgesehene Defizit in Höhe von 1.719.721,27 € konnte vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der INTECON GmbH um ca. 2,85 Mio. € in einen Überschuss in Höhe von 1.128.015,45 € gewandelt werden. Die wesentlichen Abweichungen der Planwerte werden in der Sitzung eingehend erläutert. Der Jahresabschlussbericht befindet sich derzeit noch in der abschließenden Korrektur-Prüfung und wird Ihnen im Vorfeld der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Gesetzliche Neuregelungen führen dazu, dass der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat schriftlich über das Ergebnis der Prüfung zu berichten hat und eine entsprechende Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses abzugeben hat. Der entsprechende Vordruck samt Beschlussvorschlag ist als Anlage beigefügt. Änderungen sind im Rahmen der Beschlussfassung selbstverständlich möglich.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Brakel ist gemäß § 102 GO NRW gesetzlicher Prüfer für den Jahresabschluss der Stadt Brakel. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient.

 

Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht sowie Forderungs-, Verbindlichkeiten- sowie Eigenkapitalspiegel zum 31.12.2020 wurden auftragsgemäß durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem entsprechenden Prüfungsbericht festgehalten.

 

 


Anlagen:

 

-       Stellungnahme Rechnungsprüfungsausschuss

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss

 

1.           

Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom XX.XX.2021

 

2.           

In die Prüfung des Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten Prüfungsbericht vom XX.XX.2021

 

3.           

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat:

 

a)            die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 vom 10.12.2021,

b)            die Zuführung des Jahresüberschusses von 1.128.015,45 € in die Ausgleichsrücklage und

c)            die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die vollinhaltliche Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu Kenntnis und beschließt gem. § 96 GO NRW wie folgt:

 

a)            der Jahresabschluss 2020 vom 10.12.2021 wird festgestellt.

b)            Der Jahresüberschuss von 1.128.015,45 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

c)            Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.