Sachverhalt:
Für das Gebiet der Stadt Brakel sind derzeit
als Wildschadenschätzer
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Herr Theodor
Milleg, Dringenberger Str.1, Brakel-Gehrden und
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Herr Ralf
Franzen, Annenfeld 87, Brakel
und als deren Vertreter
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Herr Paul
Welling, Zur Steinbreite 4, Brakel-Erkeln
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Herr Heinrich
Schonlau (zwischenzeitlich verstorben)
bestellt.
Die Amtszeit der
Wildschadensschätzer und deren Vertreter ist bereits am 21.11.2021 abgelaufen.
Nach Rücksprache mit den drei Amtsinhabern sind diese zur Weiterführung der
Tätigkeit bereit.
Gem. § 36 Abs. 1 Landesjagdgesetz
ist für jede Gemeinde mindestens ein Schätzer und ein Stellvertreter durch die
Untere Jagdbehörde widerruflich für fünf Jahre zu bestellen. In der Praxis hat
es sich jedoch als positiv herausgestellt, dass mehrere Personen das Amt des
Wildschadenschätzers ausüben sollten, um keine zeitlichen, organisatorischen
und personellen Probleme bei der Wildschadenschätzung zu schaffen. Bei zwei bis
drei Einsätzen pro Person und Jahr erscheint es jedoch als ausreichend, wenn 2
Schätzer und ein Vertreter für den Bereich der Stadt Brakel bestellt werden,
zumal nach § 36 Abs. 4 LJG NRW im Bedarfsfall ein für die Nachbargemeinde
bestellter Schätzer zugezogen werden kann.
Die Amtsführung der bisherigen
Wildschadenschätzer sowie deren Vertreter kann in keiner Weise bemängelt
werden. Insbesondere Herr Milleg und Herr Franzen haben Fortbildungslehrgänge
besucht, die ihre für die Schätzung erforderlichen Kenntnisse vertieft haben
und verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung. Da sich die Personen zur
Weiterführung des Amtes bereit erklärt haben, ist es nicht erforderlich, dem
Kreis Höxter als untere Jagdbehörde andere Personen zur Bestellung als
Wildschadenschätzer für die Zeit von November 2021 bis November 2026
vorzuschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt,
dem Kreis Höxter als Untere Jagdbehörde die Herren
Theodor
Milleg, Dringenberger Straße 1, Brakel-Gehrden und
Ralf
Franzen, Annenfeld 87, Brakel
zur Bestellung zum Wildschadenschätzer
sowie Herrn
Paul
Welling, Zur Steinbreite 4, Brakel-Erkeln
zur Bestellung zum stellvertretenden
Wildschadenschätzer für die Zeit vom 22.11.2021 bis 21.11.2026 vorzuschlagen.