Betreff
Bestellung von Wildschadenschätzern
Vorlage
0347/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für das Gebiet der Stadt Brakel sind derzeit

als Wildschadenschätzer

 

·         Herr Theodor Milleg, Dringenberger Str.1, Brakel-Gehrden und

·         Herr Ralf Franzen, Annenfeld 87, Brakel

 

und als deren Vertreter

 

·         Herr Paul Welling, Zur Steinbreite 4, Brakel-Erkeln

·         Herr Heinrich Schonlau (zwischenzeitlich verstorben)

 

bestellt.

 

Die Amtszeit der Wildschadensschätzer und deren Vertreter ist bereits am 21.11.2021 abgelaufen. Nach Rücksprache mit den drei Amtsinhabern sind diese zur Weiterführung der Tätigkeit bereit.

 

Gem. § 36 Abs. 1 Landesjagdgesetz ist für jede Gemeinde mindestens ein Schätzer und ein Stellvertreter durch die Untere Jagdbehörde widerruflich für fünf Jahre zu bestellen. In der Praxis hat es sich jedoch als positiv herausgestellt, dass mehrere Personen das Amt des Wildschadenschätzers ausüben sollten, um keine zeitlichen, organisatorischen und personellen Probleme bei der Wildschadenschätzung zu schaffen. Bei zwei bis drei Einsätzen pro Person und Jahr erscheint es jedoch als ausreichend, wenn 2 Schätzer und ein Vertreter für den Bereich der Stadt Brakel bestellt werden, zumal nach § 36 Abs. 4 LJG NRW im Bedarfsfall ein für die Nachbargemeinde bestellter Schätzer zugezogen werden kann.

 

Die Amtsführung der bisherigen Wildschadenschätzer sowie deren Vertreter kann in keiner Weise bemängelt werden. Insbesondere Herr Milleg und Herr Franzen haben Fortbildungslehrgänge besucht, die ihre für die Schätzung erforderlichen Kenntnisse vertieft haben und verfügen über umfangreiche Praxiserfahrung. Da sich die Personen zur Weiterführung des Amtes bereit erklärt haben, ist es nicht erforderlich, dem Kreis Höxter als untere Jagdbehörde andere Personen zur Bestellung als Wildschadenschätzer für die Zeit von November 2021 bis November 2026 vorzuschlagen.

 

 


 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt, dem Kreis Höxter als Untere Jagdbehörde die Herren

 

                       Theodor Milleg, Dringenberger Straße 1, Brakel-Gehrden und

                       Ralf Franzen, Annenfeld 87, Brakel

 

zur Bestellung zum Wildschadenschätzer sowie Herrn

 

                       Paul Welling, Zur Steinbreite 4, Brakel-Erkeln

 

zur Bestellung zum stellvertretenden Wildschadenschätzer für die Zeit vom 22.11.2021 bis 21.11.2026 vorzuschlagen.