Betreff
Zukünftige Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehr im Hochstift
Vorlage
0346/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Die Kreise Paderborn und Höxter haben zur Durchführung dieser Aufgaben den Zweckverband „Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph)“ gegründet. Die Finanzierung des nph erfolgt über Finanzmittel aus den ÖPNV-Pauschalen nach den Bestimmungen des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW). Sollten diese Pauschalen zur Deckung des Finanzbedarfs nicht ausreichen, werden die benötigten Mittel über eine Verbandsumlage von den beiden Kreisen erhoben

 

Eine wichtige Aufgabe des nph in den beiden Kreisen ist die Aufstellung und Fortschreibung des Nahverkehrsplanes. Zur Organisation des ÖPNV in den beiden Kreisen wurde das Verbandsgebiet in 12 Linienbündel aufgeteilt. Für Brakel ist das Linienbündel 3, mit einer Konzessionslaufzeit von derzeit noch bis zum 30.06.2027, maßgeblich.

 

In der Vergangenheit haben die Linienbetreiber das jeweilige Linienbündel eigenwirtschaftlich, also auf eigene Rechnung in eigener Verantwortung, betrieben. Eine Einflussnahme des nph auf das Angebot und die Ausgestaltung war begrenzt. In der Verbandsversammlung vom 03.12.2018 wurde daher beschlossen, die Finanzierung der Linienbündel, auch wegen mangelnder wirtschaftlicher Angebote von Betreibern bei Ausschreibungen, zu ändern. Dabei werden die Mittel nach dem ÖPNVG (u.a. Schülerbeförderung) nur noch im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages ausgezahlt. Ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag muss ausgeschrieben werden. Aufgrund der fehlenden Mittel nach dem ÖPNVG ist die Abgabe von eigenwirtschaftlichen Anträgen unwahrscheinlich. Der Vorteil der gemeinwirtschaftlichen Vergabe besteht darin, dass der nph selber ausschreibt und die Standards (z.B. Anzahl der Busfahrten) festlegt. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag und schließt mit dem nph einen öffentlichen Dienstleistungsvertrag ab.

 

Bei einem gemeinwirtschaftlichen Betrieb sind zwar die zu erwartenden Kosten bekannt, nicht jedoch die Erlöse aus den Fahrgastentgelten, wodurch sich die Höhe einer Verbandsumlage nur schwer bestimmen lässt.

 

Der Kreis Höxter geht unter Berücksichtigung der derzeitigen Standards im ÖPNV davon aus, dass ab dem Jahr 2023 vermutlich mit zusätzliche Kosten in einer Größenordnung von jährlich ca. 4 bis 5 Mio. € zu rechnen ist. Dieser Zuschussbedarf ist über eine Verbandsumlage der Städte zu finanzieren. Eine Umlage für das Jahr 2022 ist noch nicht vorgesehen.

 

Nach Planungen des nph wird sich die Verbandsumlage voraussichtlich wie folgt entwickeln:

 

Jahr

Verbandsumlage

2023

8.987.000,00 €

2024

11.275.000,00 €

2025

12.782.000,00 €

 

 

In den Gremien des nph werden derzeit für die Aufteilung einer zukünftigen Verbandsumlage verschiedene Varianten diskutiert. In der Diskussion ist hierbei u.a. eine Verteilung nach den Fahrplan-km oder nach den Umlagegrundlagen für die Ermittlung der Kreisumlage. Je nach Variante ergibt sich für die Stadt Brakel ab dem Jahr 2023 ein jährlich ansteigender Zuschussbedarf von ca. 480.000 € (2023) und 680.000 € (2025)

 


Anlagen:

keine

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Ab dem Jahr 2023 ist mit einer Verbandsumlage für den ÖPNV in noch nicht bekannter Höhe zu rechnen.