Betreff
6. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel
Vorlage
338/2009
Aktenzeichen
10/Fri
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

a)  Zusammensetzung der Bezirksausschüsse

 

§ 3 Abs. 2 der Hauptsatzung regelt die personelle Zusammensetzung der Bezirksausschüsse.

 

Dieser Regelung liegt ein Ratsbeschluss zugrunde, wonach die Bezirksausschüsse in Stadtbezirken

 

bis zu 500 Einwohnern

mit 2 Ratsmitgliedern und 5 sachkundigen Bürgern

 

über 500 und unter 7000 Einwohnern

mit 2 Ratsmitgliedern und 7 sachkundigen Bürgern

 

über 7000 Einwohnern

mit 2 Ratsmitgliedern und 13 sachkundigen Bürgern

 

zu besetzen ist. Grundlage ist die aktuelle Einwohnerzahl zum 31.12. des Vorjahres.

 

Im Vorgriff auf die im Oktober 2009 beginnende neue Legislaturperiode und die damit verbundene Konstituierung der Ausschüsse erfolgte eine Überprüfung der Einwohnerzahlen der einzelnen Stadtbezirke der Stadt Brakel. Veränderungen haben sich nur in der Form ergeben, dass der Stadtbezirk Siddessen zum 31.12.2008 eine Einwohnerzahl von 447 Einwohnern vorweist.

 

Für den Stadtbezirk Siddessen ergibt sich aufgrund dieser Änderung der Einwohnerzahl die Notwendigkeit einer Hauptsatzungsänderung mit der Folge, dass dem Bezirksausschuss Siddessen in der neuen Wahlperiode (2009 – 2014) neben den 2 Ratsmitgliedern nur noch 5 sachkundige Bürger angehören.

 

 

 

b)  Vollzug öffentlicher Bekanntmachungen

 

Gemäß § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung werden alle öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Brakel, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, im vom Panorama-Verlag, Bielefeld, herausgegebenen Anzeigen-Blatt „Brakel Extra“, zugleich Amtsblatt der Stadt Brakel, veröffentlicht.

 

Seit dem 14.05.2009 firmiert dieses Anzeigenblatt unter dem Namen „Brakel erleben“. Um Rechtssicherheit bei der Veröffentlichung der öffentlichen Bekanntmachungen zu gewährleisten, ist daher eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, entgegen dem Namen des Blattes nur auf das vom Panorama-Verlag, Bielefeld herausgegebene „Amtsblatt der Stadt Brakel“ zu verweisen, um somit möglichen zukünftigen Namensänderungen vorzugreifen.


Anlagen:

 

Entwurf der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung –6. Änderung-


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die im Entwurf vorliegende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 –6. Änderung- als Satzung.

 

Die 6. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift.