Betreff
Sofortprogramm Innenstadt NRW: 3. Aufruf zum Förderprogramm
Vorlage
0340/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Oktober 2021 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW den dritten Programmaufruf zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021 veröffentlicht.

 

Mit diesem landeseigenen Innenstadtfonds hat sich das Land NRW ein eigenes Sofortprogramm aufgelegt, in dem insgesamt bereits rd. 70 Millionen Euro bewilligt wurden.

 

In den bisherigen Förderbausteinen sind nun Neuerungen eingearbeitet sowie ein neuer Förderbaustein „3.5 Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ integriert worden.

 

Fördergegenstände sind:

-       3.1         Verfügungsfonds Anmietungen

-       3.2         Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien

-       3.3         Zwischenerwerb von Einzelhandelsimmobilien

-       3.4         Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds

-       3.5         Schaffung von Innenstadt-Qualitäten (NEU)

-       3.6         Abwicklungskosten

 

Die Stadt Brakel hat mit Zuwendungsbescheid vom 04.12.2020 bereits eine Bewilligung über die o.g. Förderbausteine 3.1 – 3.4 sowie 3.6 mit einer Gesamtsumme von rd. 484.000,- € erhalten. Fördergebiet für die genannten Fördergegenstände ist der Konzentrationsbereich, der sich durch den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Brakel (s. Anlage) darstellt.

 

Im Bereich der Anmietungen über das Sofortprogramm ist zur Belebung eines Leerstandes zwischenzeitlich ein Mietvertrag geschlossen worden. Drei weitere Anmietungen im Sinne des Programms stehen derzeit noch aus bzw. befinden sich in Verhandlungen.

 

 

Antragstellung zum 3. Programmaufruf (Oktober 2021)

 

Im 3. Programmaufruf sind für den Verfügungsfonds Anmietungen zusätzliche Fördermöglichkeiten für die bauliche Anpassung bzw. Herrichtung von Ladenlokalen (Umbaupauschalen) aufgenommen worden, für die im Rahmen des Sofortprogramms eine Anmietung erfolgt.

 

Zudem wurde der Fördergegenstand „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ neu in das Sofortprogramm aufgenommen. Förderfähig ist dabei die Aufwertung des öffentlichen Raums durch Ausstattungen unterschiedlicher Elemente, wie z.B.:

-       Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln

-       Stadtgrün-Elemente, wie mobile Pflanzkübel inkl. Erstbepflanzung

-       Generationsgerechte Möblierungselemente, wie z.B. innovative Stadt-Liegen, Stadt-Bänke, Spielgeräte, Wasserstellen oder

-       Kunstobjekte, Wallpaintings und Street-Art.

 

Für jedes Fördergebiet (Konzentrationsbereich) können Mittel i.H.v. maximal 200.000,- € beantragt werden.

 

Der Fördersatz im Sofortprogramm Innenstadt NRW beträgt 90 %.

 

Anträge zum Programmaufruf (aus Oktober 2021) waren bis zum 15.11.2021 einzureichen.

Die Verwaltung hat daraufhin einen Änderungsantrag zur Inanspruchnahme der o.g. Umbaupauschalen im bereits bewilligten Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ sowie einen Folgeantrag zur Ergänzung des Bausteins „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ für zusätzliche Mittel i.H.v. 200.000,- € gestellt.

 

Mit einer Entscheidung über die Programmbewilligungen durch das o.g. Ministerium ist voraussichtlich im Dezember 2021 zu rechnen.

 

 


Anlagen:

-       Karte zum Konzentrationsbereich (= zentraler Versorgungsbereich)

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

-       keine Auswirkungen