Sachverhalt:
Im
Oktober 2021 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
NRW den dritten Programmaufruf zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer
Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021 veröffentlicht.
Mit
diesem landeseigenen Innenstadtfonds hat sich das Land NRW ein eigenes
Sofortprogramm aufgelegt, in dem insgesamt bereits rd. 70 Millionen Euro
bewilligt wurden.
In
den bisherigen Förderbausteinen sind nun Neuerungen eingearbeitet sowie ein
neuer Förderbaustein „3.5 Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ integriert
worden.
Fördergegenstände
sind:
-
3.1 Verfügungsfonds Anmietungen
-
3.2 Unterstützungspaket
Einzelhandelsgroßimmobilien
-
3.3 Zwischenerwerb von
Einzelhandelsimmobilien
-
3.4 Anstoß eines Zentrenmanagements und
Innenstadt-Verfügungsfonds
-
3.5 Schaffung von Innenstadt-Qualitäten (NEU)
-
3.6 Abwicklungskosten
Die Stadt Brakel hat mit Zuwendungsbescheid
vom 04.12.2020 bereits eine Bewilligung über die o.g. Förderbausteine 3.1 – 3.4
sowie 3.6 mit einer Gesamtsumme von rd. 484.000,- € erhalten. Fördergebiet für
die genannten Fördergegenstände ist der Konzentrationsbereich, der sich durch
den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Brakel (s. Anlage) darstellt.
Im
Bereich der Anmietungen über das Sofortprogramm ist zur Belebung eines
Leerstandes zwischenzeitlich ein Mietvertrag geschlossen worden. Drei weitere
Anmietungen im Sinne des Programms stehen derzeit noch aus bzw. befinden sich
in Verhandlungen.
Antragstellung zum 3.
Programmaufruf (Oktober 2021)
Im
3. Programmaufruf sind für den Verfügungsfonds Anmietungen zusätzliche
Fördermöglichkeiten für die bauliche Anpassung bzw. Herrichtung von
Ladenlokalen (Umbaupauschalen) aufgenommen worden, für die im Rahmen des
Sofortprogramms eine Anmietung erfolgt.
Zudem
wurde der Fördergegenstand „Schaffung von Innenstadt-Qualitäten“ neu in das
Sofortprogramm aufgenommen. Förderfähig ist dabei die Aufwertung des
öffentlichen Raums durch Ausstattungen unterschiedlicher Elemente, wie z.B.:
-
Stadtbäume
in mobilen Pflanzkübeln
-
Stadtgrün-Elemente,
wie mobile Pflanzkübel inkl. Erstbepflanzung
-
Generationsgerechte
Möblierungselemente, wie z.B. innovative Stadt-Liegen, Stadt-Bänke,
Spielgeräte, Wasserstellen oder
-
Kunstobjekte,
Wallpaintings und Street-Art.
Für
jedes Fördergebiet (Konzentrationsbereich) können Mittel i.H.v. maximal
200.000,- € beantragt werden.
Der
Fördersatz im Sofortprogramm Innenstadt NRW beträgt 90 %.
Anträge
zum Programmaufruf (aus Oktober 2021) waren bis zum 15.11.2021 einzureichen.
Die
Verwaltung hat daraufhin einen Änderungsantrag zur Inanspruchnahme der o.g.
Umbaupauschalen im bereits bewilligten Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“
sowie einen Folgeantrag zur Ergänzung des Bausteins „Schaffung von
Innenstadt-Qualitäten“ für zusätzliche Mittel i.H.v. 200.000,- € gestellt.
Mit
einer Entscheidung über die Programmbewilligungen durch das o.g. Ministerium
ist voraussichtlich im Dezember 2021 zu rechnen.
Anlagen:
- Karte zum Konzentrationsbereich (= zentraler Versorgungsbereich)
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
-
keine
Auswirkungen