Betreff
Förderung der Dorferneuerung;
a) Fortschreibung der Prioritätenliste
b) Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2022
Vorlage
0301/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) hat die Fördergrundsätze „Dorferneuerung 2022“ veröffentlich. Grundlegendes Ziel ist es, Orte und Ortsteile in ländlichen Räumen in ihren dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Leben-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume für die Menschen krisenfest zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten, wie z.B.

·           die Schaffung von Orten und Gebäuden der Begegnung und des sozialen Austausches, damit bürgerschaftliches und ehrenamtlichen Engagement Raum findet,

·           die Sicherung der Grundversorgung der lokalen Bevölkerung,

·           die Behebung städtebaulicher Missstände, die das Ortsbild beeinträchtigen und

·           die Sicherung ortsbildprägender Bausubstanz als Ankerpunkt regionaler Identität.

 

a)   Fortschreibung der Prioritätenliste

Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) wurde durch den Rat der Stadt Brakel am 05.12.2017 eine Prioritätenliste mit Einzelmaßnahmen für das Jahr 2018 beschlossen. Am 02.09.2020 wurde durch den Bauausschuss eine Fortschreibung beschlossen. Daraufhin wurden für folgende Einzelmaßnahmen Fördermittel aus das Programm „Dorferneuerung 2021“ beantragt:

·           Umgestaltung des Dorfplatzes in Frohnhausen

·           Sanierung der Bürgerhalle Gehrden

·           Dorfgerechter Umbau des südwestlichen Teilbereiches der Straße „Lange Straße“ in Hembsen

 

Außer für die „Sanierung der Bürgerhalle Gehrden“ erhält die Stadt Brakel für alle Einzelmaßnahmen einen Zuwendungsbescheid. Die Einzelmaßnahme in Gehrden soll weiterhin in der Prioritätenliste verbleiben, allerdings wird die Gesamtmaßnahme in zwei Anträge aufgeteilt:

1.    Dachsanierung.

2.    Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung.

 

Als neue Einzelmaßnahme, die nicht im IKEK aufgeführt war, wird vorgeschlagen, dass die „Umgestaltung des Vorplatzes der Gemeindehalle mit Bushaltestelle in Schmechten“ in die Prioritätenliste (Anlage) aufgenommen wird.

 

Des Weiteren soll auch die „Instandsetzung der Brücke im Zuge der Istruper Straße über die Aa in Istrup“ in die Prioritätenliste aufgenommen werden. Wegen offensichtlicher Bauwerksschäden ist das Bogentragwerk der Brückenkonstruktion nicht mehr ausreichend tragfähig. Aus diesem Grund soll die Überbauplatte ertüchtigt werden. Die Altkonstruktion soll verbleiben. Als Verkehrsbelastung soll der Schwerlastverkehr ermöglicht werden. 

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass für die o.g. vier Einzelmaßnahmen Fördermittel aus dem Programm „Dorferneuerung 2022“ beantragt werden.

 

b)   Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2022

Entsprechende Kostenberechnungen wurden für die vier Einzelmaßnahmen wurden durch Planungsbüros und Architekten erstellt.

 

Für das Programmjahr 2022 werden bei einer geplanten Förderung von 65 % die Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen beantragt:

Einzelmaßnahme

Zuwendungs-fähige Ausgaben

Zuwendung (65 %, max. Fördersumme 250.000,00 €)

Eigenanteil (35 %)

Sanierung der Bürgerhalle Gehrden – Dachsanierung

401.770,58 €

250.000,00 €

151.770,58 €

Sanierung der Bürgerhalle Gehrden – Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung

424.566,46 €

250.000,00 €

174.566,46 €

Umgestaltung des Vorplatzes der Gemeindehalle mit Bushaltestelle in Schmechten

100.000,00 €

65.000,00 €

35.000,00 €

Instandsetzung der Brücke im Zuge der Istruper Straße über die Aa in Istrup

340.000,00 €

221.000,00 €

119.000,00 €

Gesamt

1.266.337,04 €

786.000,00 €

480.337,04 €

 

 

 


Anlagen:

 

Prioritätenliste

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt

a)    die Prioritätenliste entsprechend der Anlage zu ändern und

b)    für die nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2022 einen Zuschussantrag zu stellen:

Einzelmaßnahme

Zuwendungs-fähige Ausgaben

Zuwendung (65 %, max. Fördersumme 250.000,00 €)

Eigenanteil (35 %)

Sanierung der Bürgerhalle Gehrden – Dachsanierung

401.770,58 €

250.000,00 €

151.770,58 €

Sanierung der Bürgerhalle Gehrden – Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung

424.566,46 €

250.000,00 €

174.566,46 €

Umgestaltung des Vorplatzes der Gemeindehalle mit Bushaltestelle in Schmechten

100.000,00 €

65.000,00 €

35.000,00 €

Instandsetzung der Brücke im Zuge der Istruper Straße über die Aa in Istrup

340.000,00 €

221.000,00 €

119.000,00 €

Gesamt

1.266.337,04 €

786.000,00 €

480.337,04 €

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 65 % bereitgehalten.