Sachverhalt:
Die
Erschließungsanlage "Gewerbegebiet" in der Gemarkung Gehrden wurde im
Jahr 2019 mit einseitigem Gehweg endgültig technisch hergestellt.
Nach § 8 Abs. 1 der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel vom 17.12.1987 sind Straßen u.a. dann
endgültig hergestellt, wenn sie beidseitige Gehwege aufweisen.
Da der erfolgte
Ausbau nicht dem oben genannten Herstellungsmerkmal entspricht, ist es zwecks
Endabrechnung der Erschließungsanlage gem. Baugesetzbuch notwendig abweichend
von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel die
Herstellungsmerkmale festzulegen.
Anlagen:
Satzungsentwurf
über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der
Erschließungsanlage "Gewerbegebiet" in der Gemarkung Gehrden
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über
die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage
"Gewerbegebiet" in der Gemarkung Gehrden wird beschlossen.
Der beiliegende
Satzungsentwurf wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: