Betreff
Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Gewerbegebiet" in der Gemarkung Gehrden
Vorlage
0291/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Erschließungsanlage "Gewerbegebiet" in der Gemarkung Gehrden wurde im Jahr 2019 mit einseitigem Gehweg endgültig technisch hergestellt.

 

Nach § 8 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel vom 17.12.1987 sind Straßen u.a. dann endgültig hergestellt, wenn sie beidseitige Gehwege aufweisen.

 

Da der erfolgte Ausbau nicht dem oben genannten Herstellungsmerkmal entspricht, ist es zwecks Endabrechnung der Erschließungsanlage gem. Baugesetzbuch notwendig abweichend von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel die Herstellungsmerkmale festzulegen.

 


Anlagen:

 

Satzungsentwurf über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Gewerbegebiet" in der Gemarkung Gehrden

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Gewerbegebiet" in der Gemarkung Gehrden wird beschlossen.

 

Der beiliegende Satzungsentwurf wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: