Betreff
Beteiligung der Westfalen Weser Netz GmbH an der Energieagentur Schaumburg gGmbH
Vorlage
0289/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Westfalen Weser Netz GmbH (nachfolgend „WWN“) beteiligt. Die WWN ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE. Die WWN strebt eine Beteiligung an der Energieagentur Schaumburg gemeinnützige GmbH (nachfolgend „EA-SHG“) an. Mit ihrer Beteiligung an der EA-SHG verfolgt die WWN das Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zudem möchte WWN als Unternehmen in der Region Präsenz zeigen und sich in die Gemeinschaft der Förderer aus der Energiewirtschaft einreihen. Dies soll sich auch positiv auf die Zusammenarbeit mit örtlichen Stadtwerken auswirken und Westfalen Weser in die Gestaltung örtlicher Projekte einbinden.

 

Hintergrund


Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der WWE beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 56 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen Weser-Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:

 

 

Das operative Geschäft wird in drei 100%igen Tochtergesellschaften, der Westfalen Weser Netz GmbH, einem Verteilnetzbetreiber für Strom, Gas und Wasser, der Energieservice Westfalen Weser GmbH und der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH, die Beteiligungen verwaltet und Dienstleistungen vermittelt, durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

Ausgangslage der Gründung der EA-SHG

Ende 2012 hat der Kreistag des Landkreises Schaumburg im Einvernehmen mit den Kommunen ein integriertes Klimaschutzkonzept für den gesamten Landkreis Schaumburg beschlossen. Für die Umsetzung des Konzeptes wurde nachfolgend in der Kreisverwaltung des Landkreises Schaumburg die „Leitstelle Klimaschutz“ eingerichtet. Seit 2016 gehört der Landkreis Schaumburg gemeinsam mit den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden zu den sog. Masterplan-Kommunen im Bundesförderprogramm „Masterplan 100 % Klimaschutz“. Die Masterplan-Kommunen haben sich zur Umsetzung bis zum Jahr 2050 die folgenden Ziele gesetzt:

 

·         Reduktion der Treibhausgase (THG) um 95 % gegenüber dem Jahr 1990 und

·         Reduktion des Endenergieverbrauchs um 50 % in demselben Zeitraum.

 

Die geförderte Masterplanphase endete Mitte 2020. Für die weitere Umsetzung und die Kontinuität der Klimaschutzarbeit sind dauerhafte Strukturen und eine angemessene finanzielle Ausstattung erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde der Landkreis Schaumburg vom dortigen Kreistag im Dezember 2020 mit der Gründung der EA-SHG beauftragt.

 

Die geplante Kooperation

 

Beteiligte

 

Nach dem Landkreis Schaumburg als Mehrheitsgesellschafter sind neben weiteren regionalen Partnern insbesondere die im Landkreis Schaumburg gelegenen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie in der Region tätige Energieversorgungsunternehmen an der EA-SHG beteiligt. Der Kreis der derzeitigen Gesellschafter nebst jeweiliger Beteiligungshöhe ergibt sich konkret aus § 5 Abs. 2 des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages der EA-SHG.

 

 

Beteiligungsvorhaben

 

Die WWN beabsichtigt den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der EA-SHG. Die EA-SHG dient als regionale Anlaufstelle für Energiefragen und entwickelt den Landkreis Schaumburg zur Energieregion im Rahmen der Energiewende weiter. Die bisherigen Umwelt- und Klimaschutzaktivitäten im Landkreis Schaumburg erhalten mit der EA-SHG eine kontinuierliche Fortführung.

 

Die Agentur nimmt Aufgaben wie z.B. die Konzeption, Projektinitiierung, Projektentwicklung, Projektbegleitung und Qualitätssicherung, Beratung, Weiterbildung und Netzwerkaufbau sowie Öffentlichkeitsarbeit in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz, Erzeugung, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien wahr. Sie bündelt die verschiedenen Klimaschutzaktivitäten im Landkreis Schaumburg und versteht sich ausdrücklich als Partner und nicht als Konkurrent zu vorhandenen Akteuren der Energiewirtschaft.

 

Damit verfolgt die EA-SHG gemäß ihres Gesellschaftsvertrages ausschließlich und unmittelbar einen öffentlichen (gemeinnützigen) Zweck, nämlich die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes und der Weiterentwicklung einer regenerativen Energieversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050.

 

Vereinbarkeit des Beteiligungsvorhabens mit kommunalrechtlichen Vorgaben

 

Gemäß den nachfolgenden Ausführungen entspricht die oben dargestellte gesellschaftsrechtliche Kooperation dem Gesellschaftszweck der WWN bzw. der WWE und erfüllt die Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hinsichtlich der Gesellschaftsstruktur / Governance und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

 

Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck

Gegenstand der WWE ist unter anderem die Beteiligung an Unternehmen, die in den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, die Erzeugung von Strom und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar in der Region Westfalen-Weser tätig sind. Vor diesem Hintergrund ist die WWE an der WWN beteiligt, welche wiederum weitere Beteiligungen hält.

Gesellschaftszweck der EA-SHG ist die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes und der Weiterentwicklung einer regenerativen Energieversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050.

 

Gesellschaftsstruktur und Governance

Die EA-SHG erhält die Rechtsform einer gGmbH. Die Gesellschaft soll einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin haben, welcher oder welche die Gesellschaft u.a. nach den Weisungen der Gesellschafterversammlung führt. Hierzu kann die Gesellschafterversammlung eine Geschäftsordnung für die Führung der Geschäfte beschließen. Ferner sieht der Gesellschaftsvertrag die Bildung eines Beirates aus dem Kreise der Gesellschafter vor, welcher der Gesellschafterversammlung Maßnahmenvorschläge unterbreitet.

Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit oder mit dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen für definierte Rechtsgeschäfte vor.

 

Kosten & Nutzen

Der Beitritt der WWN zur EA-SHG soll entweder im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder durch Erwerb bestehender Geschäftsanteile erfolgen. Der von WWN zu übernehmende Anteil am Stammkapital der EA-SHG beträgt 800 €, höchstens jedoch 1.600 €, was einer Beteiligungsquote im mittleren einstelligen Prozentbereich entsprechen wird.

Darüber hinaus wird zur Deckung der laufenden Kosten zu Beginn ein Jahresbedarf von 320.000 € veranschlagt, welcher von den Gesellschaftern der EA-SHG im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapital der Gesellschaft zu tragen ist. Die tatsächlich zu leistenden jährlichen Nebenleistungen werden von der Gesellschafterversammlung der EA-SHG im Rahmen der Verabschiedung des jährlichen Wirtschaftsplanes beschlossen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zum Verlustausgleich besteht für die Gesellschafter nicht.

Die WWN verfolgt mit ihrer Beteiligung an der EA-SHG das Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und als Unternehmen in der Region Präsenz zu zeigen. Dies soll sich auch positiv auf die Zusammenarbeit mit örtlichen Stadtwerken auswirken und Westfalen Weser in die Gestaltung örtlicher Projekte einbinden.

 

Gremienbefassungen und kommunalrechtliche Zulässigkeit

 

Die Beteiligung der WWN an der EA-SHG bedarf der vorherigen Zustimmung der Räte der nordrhein-westfälischen Anteilseigner der WWE. Der Aufsichtsrat der WWE hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 der Beteiligung der WWN nach dem in dieser Ratsvorlage zugrunde gelegten Beteiligungsvorhaben dem Grunde nach zugestimmt (Grundsatzbeschluss). Das Beteiligungsvorhaben wurde bereits in Eckpunkten mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Detmold vorabgestimmt. Der Gesellschaftsvertrag der EA-SHG stellt die Einhaltung kommunalrechtlicher Vorgaben gemäß des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sicher, welche nach mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Detmold übereinstimmender Auffasung einen kommunalrechtlichen Gleichklang mit nordrhein-westfälischen Vorgaben aufweisen. Die kommunalrechtlichen Vorgaben der §§ 107, 108 ff. GO NRW, § 53 KrO NRW werden somit eingehalten.

 

 

 


Anlagen:

 

-      Entwurf des Gesellschaftsvertrags der Energieagentur Schaumburg gGmbH

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – dem Erwerb einer Beteiligung an der Energieagentur Schaumburg gGmbH durch die Westfalen Weser Netz GmbH zu. Der von der Westfalen Weser Netz GmbH zu übernehmende Anteil am Stammkapital der Energieagentur Schaumburg gGmbH beläuft sich auf voraussichtlich 800 €, höchstens jedoch 1.600 €.

2.       Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

3.       Der oder die Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird/werden bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Netz GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Netz GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine