Sachverhalt:
Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Westfalen Weser Netz GmbH (nachfolgend „WWN“) beteiligt. Die WWN ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE. Die WWN strebt eine Beteiligung an der Energieagentur Schaumburg gemeinnützige GmbH (nachfolgend „EA-SHG“) an. Mit ihrer Beteiligung an der EA-SHG verfolgt die WWN das Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zudem möchte WWN als Unternehmen in der Region Präsenz zeigen und sich in die Gemeinschaft der Förderer aus der Energiewirtschaft einreihen. Dies soll sich auch positiv auf die Zusammenarbeit mit örtlichen Stadtwerken auswirken und Westfalen Weser in die Gestaltung örtlicher Projekte einbinden.
Hintergrund
Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der WWE beteiligt. Sämtliche Anteile der
WWE werden aktuell von 56 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften
bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE
fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen
Weser-Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:
Das operative Geschäft wird in drei 100%igen Tochtergesellschaften, der Westfalen Weser Netz GmbH, einem Verteilnetzbetreiber für Strom, Gas und Wasser, der Energieservice Westfalen Weser GmbH und der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH, die Beteiligungen verwaltet und Dienstleistungen vermittelt, durchgeführt.
Ausgangslage der Gründung der EA-SHG
Ende 2012 hat der Kreistag des Landkreises
Schaumburg im Einvernehmen mit den Kommunen ein integriertes Klimaschutzkonzept
für den gesamten Landkreis Schaumburg beschlossen. Für die Umsetzung des
Konzeptes wurde nachfolgend in der Kreisverwaltung des Landkreises Schaumburg
die „Leitstelle Klimaschutz“ eingerichtet. Seit 2016 gehört der Landkreis
Schaumburg gemeinsam mit den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden zu den
sog. Masterplan-Kommunen im Bundesförderprogramm „Masterplan 100 %
Klimaschutz“. Die Masterplan-Kommunen haben sich zur Umsetzung bis zum
Jahr 2050 die folgenden Ziele gesetzt:
·
Reduktion der
Treibhausgase (THG) um 95 % gegenüber dem Jahr 1990 und
·
Reduktion des
Endenergieverbrauchs um 50 % in demselben Zeitraum.
Die geförderte Masterplanphase
endete Mitte 2020. Für die weitere Umsetzung und die Kontinuität der
Klimaschutzarbeit sind dauerhafte Strukturen und eine angemessene finanzielle
Ausstattung erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde der Landkreis Schaumburg
vom dortigen Kreistag im Dezember 2020 mit der Gründung der EA-SHG beauftragt.
Die geplante Kooperation
Beteiligte
Beteiligungsvorhaben
Die WWN beabsichtigt den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an der EA-SHG. Die EA-SHG dient als regionale Anlaufstelle für Energiefragen und entwickelt den Landkreis Schaumburg zur Energieregion im Rahmen der Energiewende weiter. Die bisherigen Umwelt- und Klimaschutzaktivitäten im Landkreis Schaumburg erhalten mit der EA-SHG eine kontinuierliche Fortführung.
Die Agentur nimmt Aufgaben wie z.B. die Konzeption, Projektinitiierung, Projektentwicklung, Projektbegleitung und Qualitätssicherung, Beratung, Weiterbildung und Netzwerkaufbau sowie Öffentlichkeitsarbeit in den Bereichen Energieeinsparung, Energieeffizienz, Erzeugung, Speicherung und Nutzung erneuerbarer Energien wahr. Sie bündelt die verschiedenen Klimaschutzaktivitäten im Landkreis Schaumburg und versteht sich ausdrücklich als Partner und nicht als Konkurrent zu vorhandenen Akteuren der Energiewirtschaft.
Damit verfolgt die EA-SHG gemäß ihres Gesellschaftsvertrages ausschließlich und unmittelbar einen öffentlichen (gemeinnützigen) Zweck, nämlich die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes und der Weiterentwicklung einer regenerativen Energieversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050.
Vereinbarkeit des Beteiligungsvorhabens mit
kommunalrechtlichen Vorgaben
Gemäß den nachfolgenden
Ausführungen entspricht die oben dargestellte gesellschaftsrechtliche
Kooperation dem Gesellschaftszweck der WWN bzw. der WWE und erfüllt die
Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes hinsichtlich der Gesellschaftsstruktur / Governance
und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Vereinbarkeit
mit dem Unternehmenszweck
Gegenstand der WWE ist unter
anderem die Beteiligung an Unternehmen, die in den Bereichen Bezug, Transport
und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, die Erzeugung von Strom
und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben
unmittelbar oder mittelbar in der Region Westfalen-Weser tätig sind. Vor diesem
Hintergrund ist die WWE an der WWN beteiligt, welche wiederum weitere
Beteiligungen hält.
Gesellschaftszweck der EA-SHG ist die Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes und der Weiterentwicklung einer regenerativen Energieversorgung mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050.
Gesellschaftsstruktur
und Governance
Die EA-SHG erhält die Rechtsform
einer gGmbH. Die Gesellschaft soll einen Geschäftsführer oder eine
Geschäftsführerin haben, welcher oder welche die Gesellschaft u.a. nach den
Weisungen der Gesellschafterversammlung führt. Hierzu kann die
Gesellschafterversammlung eine Geschäftsordnung für die Führung der Geschäfte
beschließen. Ferner sieht der Gesellschaftsvertrag die Bildung eines Beirates
aus dem Kreise der Gesellschafter vor, welcher der Gesellschafterversammlung
Maßnahmenvorschläge unterbreitet.
Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit oder mit dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen für definierte Rechtsgeschäfte vor.
Kosten
& Nutzen
Darüber hinaus wird zur Deckung der laufenden Kosten zu Beginn ein Jahresbedarf von 320.000 € veranschlagt, welcher von den Gesellschaftern der EA-SHG im Verhältnis ihrer Anteile am Stammkapital der Gesellschaft zu tragen ist. Die tatsächlich zu leistenden jährlichen Nebenleistungen werden von der Gesellschafterversammlung der EA-SHG im Rahmen der Verabschiedung des jährlichen Wirtschaftsplanes beschlossen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zum Verlustausgleich besteht für die Gesellschafter nicht.
Die WWN verfolgt mit ihrer Beteiligung an der EA-SHG das Ziel, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und als Unternehmen in der Region Präsenz zu zeigen. Dies soll sich auch positiv auf die Zusammenarbeit mit örtlichen Stadtwerken auswirken und Westfalen Weser in die Gestaltung örtlicher Projekte einbinden.
Gremienbefassungen und kommunalrechtliche Zulässigkeit
Die Beteiligung der WWN an der EA-SHG bedarf der
vorherigen Zustimmung der Räte der nordrhein-westfälischen Anteilseigner der WWE. Der Aufsichtsrat der WWE hat in
seiner Sitzung vom 2. Dezember 2020 der Beteiligung der WWN nach dem in dieser
Ratsvorlage zugrunde gelegten Beteiligungsvorhaben dem Grunde nach zugestimmt
(Grundsatzbeschluss). Das Beteiligungsvorhaben wurde bereits in Eckpunkten mit
der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Detmold vorabgestimmt. Der
Gesellschaftsvertrag der EA-SHG stellt die Einhaltung kommunalrechtlicher
Vorgaben gemäß des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
sicher, welche nach mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Detmold
übereinstimmender Auffasung einen kommunalrechtlichen Gleichklang mit
nordrhein-westfälischen Vorgaben aufweisen. Die kommunalrechtlichen Vorgaben
der §§ 107, 108 ff. GO NRW, § 53 KrO NRW werden somit eingehalten.
Anlagen:
-
Entwurf
des Gesellschaftsvertrags der Energieagentur Schaumburg gGmbH
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Brakel stimmt –
vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – dem Erwerb
einer Beteiligung an der Energieagentur Schaumburg gGmbH durch die Westfalen
Weser Netz GmbH zu. Der von der Westfalen Weser Netz GmbH zu übernehmende
Anteil am Stammkapital der Energieagentur Schaumburg gGmbH beläuft sich auf voraussichtlich 800 €, höchstens jedoch
1.600 €.
2. Falls sich aufgrund rechtlicher
Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das
Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des
Gesellschaftsvertrages als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt
Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des
Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange
nicht betroffen sind.
3. Der oder die Vertreter der Stadt
Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie
GmbH & Co. KG wird/werden bevollmächtigt und beauftragt, die
Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG
zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der
Westfalen Weser Netz GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen
Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der Westfalen
Weser Netz GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen
Schritte umzusetzen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
keine