Betreff
Veräußerung der von der Energieservice Westfalen Weser GmbH gehaltenen Anteile an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
Vorlage
0288/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Energieservice Westfalen Weser GmbH (nachfolgend „ESW“) beteiligt. Die ESW ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE und hält ihrerseits eine unmittelbare Beteiligung in Höhe von 65,43 % der Anteile an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH (nachfolgend „NWOL“).

 

Weiterer Gesellschafter der NWOL war bis kürzlich die WESTFALICA GmbH (nachfolgend „WESTFALICA“), ein 100%iges Tochterunternehmen der Gelsenwasser AG (nachfolgend „GELSENWASSER“). Zwischenzeitlich sind die Anteile der WESTFALICA an der NWOL auf die WESTFALICA-Muttergesellschaft GELSENWASSER übergegangen. ESW strebt an, die von ihr gehaltenen Anteile an der NWOL an GELSENWASSER und die Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR (nachfolgend „SWBO“) zu veräußern und damit als Gesellschafter aus der NWOL auszuscheiden.

 

Hintergrund


Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der WWE beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 56 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen Weser-Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:

 

Das operative Geschäft wird in drei 100%igen Tochtergesellschaften der WWE, der Westfalen Weser Netz GmbH, einem Verteilnetzbetreiber für Strom, Gas und Wasser, der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH, die Beteiligungen verwaltet und Dienstleistungen vermittelt, und der Energieservice Westfalen Weser GmbH durchgeführt.

Ausgangslage und Beweggründe

Die NWOL ist ein im Wesentlichen auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen tätiges Wärmeversorgungsunternehmen, an dem ESW zu 65,43 % und GELSENWASSER zu 34,57 % beteiligt sind. Tätigkeitsschwerpunkt der NWOL ist der Bau und der Betrieb von v.a. gasbetriebenen Blockheizkraftwerksanlagen und der damit zusammenhängenden Wärmeerzeugungs- und Wärmeverwendungstechniken einschließlich der Verteilungsanlagen.

 

Obschon bei Gründung der NWOL zu Anfang der 90er-Jahre in der Firma der Gesellschaft der Name Bad Oeynhausen vertreten war, war die Kommune Bad Oeynhausen bislang nicht an der NWOL beteiligt. Eine langjährige Beteiligung der Stadt Löhne wurde von dieser im letzten Jahr aufgegben, was einer Umstrukturierung der städtischen Löhner Energielandschaft geschuldet war. Nunmehr beabsichtigt die Stadt Bad Oeynhausen ein gemeinsames Engagement mit GELSENWASSER in der Wärmeversorgung auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen. SWBO und GELSENWASSER sind bereits Partner im Erdgasnetzgeschäft und planen, ihre Zusammenarbeit unter anderem auf die Sparten Wasser, Abwasser und Wärme auszuweiten. Sowohl ESW als auch WESTFALICA sind in diesem geplanten Zukunftsszenario nicht mehr als Gesellschafter vorgesehen, was sich im Falle der WESTFALICA bereits durch den Anteilsverkauf an die Muttergesellschaft GELSENWASSER realisiert hat. Vorliegend soll die bislang unbeteiligte SWBO die Mehrheit der Anteile an der Kooperationsgesellschaft halten und GELSENWASSER soll die bisherige Rolle von WESTFALICA übernehmen.

 

WWE und insbesondere ESW möchten das Vorhaben positiv begleiten. Daher ist ESW bereit, die von ihr gehaltenen NWOL-Anteile an GELSENWASSER und SWBO zu veräußern. Damit wird ESW zwar die Gesellschafterstellung in der NWOL aufgeben, aber der NWOL auch weiterhin ihre Expertise in der Wärmeversorgung gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen, indem der bestehende technische Dienstleistungsvertrag mit NWOL fortgeführt und um drei Jahre verlängert wird. Ziel von ESW ist es, durch die vereinbarte Fortführung der technischen Betriebsführung und das Angebot von kaufmännischen Dienstleistungen für die NWOL die Beschäftigung im eigenen Hause zu sichern sowie die Grundlage für eine weitergehende partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den SWBO zu festigen.

Die geplante Anteilsveräußerung & zukünftige Rolle der ESW

Vor diesem Hintergrund ist ESW bereit, die von ihr an der NWOL gehaltenen Anteile in Höhe von 65,43 % an GELSENWASSER und SWBO zu veräußern und zu übertragen. Dabei soll ein Geschäftsanteil in Höhe von 51 % der Anteile an der NWOL von ESW an die SWBO und ein Geschäftsanteil in Höhe von 14,43 % der Anteile an der NWOL von ESW an GELSENWASSER veräußert und übertragen werden. Damit werden sämtliche von der ESW gehaltenen Geschäftsanteile an der NWOL seitens der ESW an GELSENWASSER und SWBO veräußert und übertragen, sodass die ESW als Gesellschafterin aus der NWOL ausscheidet.

 

Für die Kaufpreisfindung wurde ausgehend von der genehmigten Mittelfristplanung 2021 bis 2025 der NWOL und einiger Adjustierungen dieser Mittelfristplanung aufgrund neuerer Erkenntnisse einvernehmlich zwischen ESW und GELSENWASSER eine für die Partner faire und transparente Unternehmensbewertung der NWOL zum Bewertungsstichtag 01. Januar 2021 durchgeführt. Der auf dieser Basis ermittelte Unternehmenswert der NWOL ist die Basis für den zwischen ESW und GELSENWASSER vereinbarten Anteilskaufpreis, dem sich die SWBO angeschlossen haben. Die Anteile sollen mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01. Januar 2021 zum über Buchwert liegenden Betrag in Höhe von insgesamt rund 1.660.000 € übergehen.

 

Um dem gemeinsamen Ziel einer kommunalen Mehrheit in der NWOL Rechnung zu tragen und dieses über die Transaktion abzusichern, haben WWE, ESW, GELSENWASSER und WESTFALICA eine gemeinsame Absichtserklärung (Letter of Intent) am 18./21. Mai 2021 abgeschlossen. Insbesondere hat sich GELSENWASSER dort verpflichtet, der SWBO die gesellschaftsrechtliche Mehrheitsposition (51 % der Geschäftsanteile) in der NWOL nach Austritt der ESW aus der Gesellschaft zu gewähren (dies wird durch den aktuellen Entwurf des Kauf- und Abtretungsvertrages sichergestellt), sowie den technischen Betriebsführungsvertrag zwischen ESW und NWOL bis mindestens zum 31. Dezember 2024 fortzuführen. Zugleich erklärt sich ESW bereit, bei Bedarf auch weiterhin kaufmännische Dienstleistungen für die NWOL zu erbringen.

Gremienbefassungen und kommunalrechtliche Zulässigkeit

Die Veräußerung der von der ESW gehaltenen Anteile an der NWOL bedarf der vorherigen Zustimmung der Räte der nordrhein-westfälischen Anteilseigner der WWE. Der Aufsichtsrat der WWE hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 der Veräußerung der Beteiligung nach dem in dieser Ratsvorlage zugrunde gelegten Vorhaben dem Grunde nach zugestimmt (Grundsatzbeschluss).

 

Die kommunalrechtlichen Vorgaben der § 111 Abs. 2 GO NRW, § 53 KrO NRW werden eingehalten. Gemäß § 111 Abs. 2 der GO NRW dürfen Vertreter der Kommune in einer Gesellschaft, an der Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 v. H. beteiligt sind, Veräußerungen nur nach vorheriger Zustimmung des Rates und nur dann zustimmen, wenn für die Kommune die Voraussetzungen des § 111 Abs. 1 GO NRW vorliegen. Demnach ist eine Veräußerung zulässig, wenn die für die Betreuung der Einwohner erforderliche Erfüllung der Aufgaben der Kommune nicht beeinträchtigt wird. An der NWOL sind (mittelbar über ESW und WWE sowie WESTFALICA und GELSENWASSER) Kommunen mit mehr als 50 v. H. beteiligt.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stadt Brakel stimmt einer Veräußerung sämtlicher von der Energieservice Westfalen Weser GmbH gehaltenen Anteile an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH an die GELSENWASSER AG und die Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR zu.

2.       Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird ermächtigt und beauftragt, die Geschäftsführug der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Energieservice Westfalen Weser GmbH einer Veräußerung der Anteile an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH an die GELSENWASSER AG und an die Stadtwerke Bad Oeynhausen AöR zuzustimmen und die Geschäftsleitung der Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine