Betreff
Gründung der Gesellschaft „Mindener Energiewende“ als Tochtergesellschaft der Energieservice Westfalen Weser GmbH und Ausgliederung des Wärmebereiches Minden auf die neue Gesellschaft
Vorlage
0285/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Energieservice Westfalen Weser GmbH (nachfolgend „ESW“) beteiligt. Die ESW ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE.

 

Die ESW strebt zusammen mit der Mindener Stadtwerke GmbH (nachfolgend „MSW“) eine Kooperation zur Wärmeversorgung der Stadt Minden über die zu gründende Gesellschaft mit dem Arbeitstitel „Mindener Energiewende GmbH & Co. KG“ (nachfolgend „MEG“) an. Anstelle der zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung beabsichtigten Ausgestaltung der MEG als GmbH & Co. KG, wird auch die Gründung der MEG in der Rechtsform der GmbH erwogen.

 

Unabhängig von der Rechtsform der MEG wird die Gesellschaft nach dem Gründungsvorgang das Wärmegeschäft der ESW auf dem Gebiet der Stadt Minden im Rahmen einer Ausgliederung aufnehmen (Schritt 1 – Gegenstand dieser Ratsbefassung).

 

Im Anschluss an die Gründung der MEG und die Ausgliederung des Mindener Wärmegeschäftes plant die MSW, sich in Höhe von 51 % an der MEG zu beteiligen (Schritt 2 – Gegenstand einer gesonderten Ratsbefassung), um somit ein Gemeinschaftsunternehmen zu bilden. Dies wird Gegenstand einer weiteren Ratsbefassung sein, sobald die Beteiligten diesen weiteren Schritt hinreichend weit konkretisiert haben. Die Aufteilung in zwei Schritte und demgemäß zwei Ratsbefassungen ist aufgrund zeitlicher Restriktionen im Projektverlauf – u.a. mit Blick auf die zuerst erforderliche Umwandlungsmaßnahme der Ausgliederung – erforderlich.

 

SACHVERHALT UND BEGRÜNDUNG

 

Hintergrund

 


Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der WWE beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 56 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen Weser-Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:


Das operative Geschäft wird in drei 100%igen Tochtergesellschaften, der Westfalen Weser Netz GmbH, einem Verteilnetzbetreiber für Strom, Gas und Wasser, der ESW und der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH, die Beteiligungen verwaltet und Dienstleistungen vermittelt, durchgeführt.

 

Ausgangslage / Marktumfeld der ESW

 

Die ESW ist als 100%ige Tochter der WWE ein regional verankertes Unternehmen in rein kommunaler Trägerschaft, das in der Region Ostwestfalen-Lippe und in Südniedersachsen Energiedienstleistungen erbringt. Ihre Aktivitäten bildet die ESW in den folgenden Geschäftsfeldern ab: Kraftwerk, Bilanzkreismanagement und dezentrale Energien. Das im Folgenden näher spezifizierte Wärmegeschäft im Stadtgebiet Minden speist sich aus dem Geschäftsfeld dezentrale Energien.

 

Mit ihren Sparten und Segmenten bewegt sich die ESW in einem attraktiven energiewirtschaftlichen Marktumfeld, welches durch die dynamischen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen einem steten Wandel unterliegt. Die Bundesregierung formuliert im Energiekonzept für die Zukunft sehr ambitionierte Ziele für den Wärmeabsatz, insbesondere im Hinblick auf ökologische Aspekte. Diese politisch angestrebte Energiewende im Wärmemarkt (sog. Wärmewende) führt daher zu einer hohen Marktattraktivität vor allem des sog. „grünen Wärmemarktes“. Grüne Wärme ist Wärme, die mit Hilfe erneuerbarer Energien und damit klimaneutral gewonnen wird. Dieser Markt ist für die ESW ein wesentliches und hoch attraktives Geschäftsfeld, das ein großes und steigendes Markt-, Kunden- und Wachstumspotential aufweist. Der Wärmemarkt insgesamt stellt den größten Energieverbrauchssektor in Deutschland dar.

Das angestrebte ESW-Wachstum soll dabei im Einklang mit den strategischen Vorgaben des Aufsichtsrates auch mit Hilfe von Kooperationen mit anderen Marktteilnehmern erreicht werden; hier wird somit der Schulterschluss z.B. mit Wohnungswirtschaft, Kommunen oder Stadtwerken forciert. Die Kooperationsformen bewegen sich dabei zwischen einer nur partnerschaftlichen Zusammenarbeit bis hin zu einer eigenständigen gemeinsamen Gesellschaft. Es soll dabei pro Geschäftsmodell/-feld jeweils der beste Partner gesucht und das kommunale Netzwerk ausgebaut werden. Vorliegend ist die MSW der Partner der Wahl.

 

Gründung der MEG und Ausblick auf die geplante Kooperation

 

Beteiligte

 

Die in dieser Ratsvorlage beschriebene Gründung der MEG sowie die Übertragung des Mindener Wärmegeschäfts von der ESW auf die MEG ist der Vorbereitungsschritt für die angestrebte Zusammenarbeit mit der MSW und soll daher in enger Abstimmung mit der Stadt Minden realisiert werden. Erste Gespräche zwischen der ESW, der MSW und der Stadt Minden für die geplante gemeinschaftliche Weiterentwicklung des Mindener Wärmegeschäfts haben bereits 2019 stattgefunden und 2020 zur gemeinsamen Festlegung von entsprechenden strukturellen Rahmenbedingungen und Umsetzungsschritten in einer Absichtserklärung (Letter of Intent) geführt.

 

Energieservice Westfalen Weser GmbH

 

Die möglichst klimaeffiziente und nachhaltige Versorgung von Immobilien mit Wärme zählt zum Kerngeschäft der ESW. Das entsprechende Wärmegeschäft der ESW setzt sich im Wesentlichen aus den drei Teilbereichen Fernwärme (Sparte „Wärme Netze“), Kesselanlagen (Sparte „Wärme Massenkunden“) und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen; Sparte „Wärme KWK“) zusammen:

 

  • Fernwärme:

Belieferung von Wohn-, Verwaltungs- und Geschäftsgebäuden aus der Fernwärme; eine Zentrale versorgt mehrere Objekte.

  • Kesselanlagen:

Belieferung von Wohn-, Verwaltungs- und Geschäftsgebäuden mit Wärme aus einer im Objekt installierten Heizungsanlage.

  • KWK-Anlagen:

Belieferung von Wohn-, Verwaltungs- und Geschäftsgebäuden mit Wärme und zum Teil Strom aus einer im Objekt installierten KWK-Anlage.

 

Die Tätigkeit der ESW basiert dabei auch in Minden im Wesentlichen auf der Sparte Fernwärme, also auf der Erzeugung, der Verteilung und dem Vertrieb von Wärme an Industrie-, Gewerbe- und Privatkunden auf Grundlage eines eigenen Fernwärmenetzes. Mit Wärme versorgt werden von der ESW im Raum Minden derzeit über 60 Gebäude – darunter Schulen, das Rathaus, das Stadttheater sowie Wohn- und Geschäftshäuser.

Neben dem Wärmenetz in Minden betreibt die ESW mehrere weitere Wärmenetze in Ostwestfalen-Lippe und hat bereits langjährige Erfahrungen mit der energetischen Entwicklung von Quartieren und Konversionsflächen.

 

Mindener Stadtwerke GmbH

 

Die MSW ist ein rein kommunales Unternehmen, an welchem die Stadt Minden zu 51 % und die Stadt Hameln zu 49 % jeweils mittelbar beteiligt sind. Als Eigentümerin und Betreiberin des Gasnetzes im Gebiet der Stadt Minden bietet die MSW ihren Kunden bereits heute Wärmeversorgungskonzepte auf Basis von Elektrizität und Erdgas an.

 

Stadt Minden

 

Die Stadt Minden, welche sowohl an der WWE als auch der MSW mittelbar beteiligt ist, ist in der kommunalen Daseinsvorsorge engagiert. Hierzu zählt insbesondere die Unterstützung der Energiewende durch den Ausbau einer klimaeffizienten und nachhaltigen Wärmeversorgung.

 

Angestrebte künftige Kooperation mit der MSW

 

Hintergrund des hier dargestellten Schrittes 1 ist die angestrebte Zusammenarbeit der ESW mit der MSW im Rahmen der zu gründenden MEG zu einem späteren Zeitpunkt. Ziel dieser Zusammenarbeit wird sein, die wirtschaftlichen Aktivitäten der ESW und der MSW im Bereich der Wärmeversorgung auf dem Gebiet der Stadt Minden zu bündeln und gemeinsam das Wachstumspotential des lokalen Wärmemarktes zu nutzen.

 

Die Beteiligten sehen langfristige Wachstumschancen im Mindener Wärmemarkt im Bereich von Neubauten und der Sanierung von Altbauten sowie vor allem in der Verdichtung und dem Ausbau des Fernwärmenetzes im Bestand. Die spätere Kooperation im Rahmen der MEG ist für die Beteiligten gegenüber einer jeweils eigenständigen Tätigkeit von ESW und MSW auf dem Wärmemarkt der Stadt Minden die effizientere und erfolgversprechendere Lösung. In Minden sind die Einbindung von städtischen Liegenschaften und die strategische Kooperation mit der kommunalen MSW von entscheidender Bedeutung. Daher ist der Aufbau eines eigenständigen Gemeinschaftsunternehmens MEG unter mittelbarem Einbezug der Stadt Minden zur Sicherung und Weiterentwicklung des örtlichen Wärmegeschäftes zielführend. Die perspektivische Beteiligung der MSW an der MEG stärkt dabei zudem die Partnerschaft der WW-Gruppe mit dem Anteilseigner Stadt Minden.

 

Vorhaben

 

Da die gesellschaftsrechtliche Zielstruktur des Gemeinschaftsunternehmens MEG sowie das Beteiligungskonzept für die MSW sich noch in der Abstimmung zwischen den Beteiligten befindet, wird aus zeitlichen Restriktionen für die Gremienläufe und für den handelsrechtlichen Umwandlungsvorgang im Jahr 2021 die Umsetzung in zwei Schritten hergestellt. Gegenstand dieser Ratsvorlage sind allein die Maßnahmen von Schritt 1.

 

Schritt 1 (Gründung MEG und Ausgliederung des Mindener Wärmegeschäfts der ESW):

 

Die ESW beabsichtigt zur Vorbereitung der Ausgliederung des bestehenden Mindener Wärmegeschäfts die Gründung einer GmbH & Co. KG, nämlich der MEG. Die hierzu notwendigen gesellschaftsrechtlichen Vorgänge werden im nachfolgenden Absatz im Einzelnen dargestellt, um die Beschlussvorschläge, die diese Punkte aufgreifen, besser nachvollziehbar zu machen:

Für die Gründung einer GmbH & Co. KG ist zunächst die Gründung einer Verwaltungs-GmbH – hier: die Gesellschaft mit dem Arbeitstitel „Mindener Energiewende Verwaltung GmbH“ (nachfolgend auch „MEGV“) – als persönlich haftende sog. Komplementärin der MEG durch die ESW erforderlich. Im Anschluss werden die ESW (als beschränkt haftende sog. Kommanditistin) und die MEGV (als persönlich haftende sog. Komplementärin) die MEG in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG), genauer: als GmbH & Co. KG, gründen. Nach Gründung der MEGV sowie der MEG beabsichtigt die ESW, sämtliche Anteile an der MEGV an die MEG abzutreten, um die gewünschte Form einer sog. Einheits-GmbH & Co. KG herzustellen. Bei dieser in der Praxis häufigen Ausgestaltung besteht eine wechselseitige Beteiligung zwischen GmbH und KG: Die GmbH (MEGV) ist einerseits die persönlich haftende Gesellschafterin der KG (MEG), die

ihrerseits wiederum die alleinige Gesellschafterin der GmbH ist. Im Ergebnis bedeutet

 

dies, dass die ESW unmittelbar nur an einer Gesellschaft – der MEG – beteiligt ist. Dies erleichtert das Verhältnis zwischen GmbH und KG.

Neben der zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung beabsichtigten Gründung einer Einheits-GmbH & Co. KG kommt auch die Ausgestaltung der MEG als GmbH in Betracht.

Unabhängig von der Rechtsform der MEG soll die ESW nach dem Gründungsvorgang das Mindener Wärmegeschäft (Wärmeanlagen, -netze, -kunden) im Wege der sog. Ausgliederung zur Aufnahme auf die MEG übertragen. Die MEG wird damit – zunächst als 100%ige Tochter der ESW – auch Eigentümerin und Betreiberin aller mit den Tätigkeiten im Bereich der Wärmeversorgung Minden verbundenen Anlagen werden.

Als Neugründung wird die MEG zunächst über keine eigenen Mitarbeiter verfügen; somit wird es bei der Ausgliederung des Wärmegeschäfts Minden auch keinen Mitarbeiterübergang von der ESW zur MEG geben. Die MEG kann, soweit wirtschaftlich sinnvoll, mittelfristig und mit wachsendem Geschäftsvolumen über eigene Mitarbeiter verfügen, um das Wärmegeschäft eigenverantwortlich zu führen. In jedem Fall wird die MEG in der Anfangsphase über Dienstleistungsverträge die Kompetenz ihres Gesellschafters ESW nutzen und zu marktüblichen Konditionen vergüten, sodass sowohl der ESW als auch der MEG ein angemessener Gewinn verbleibt und die Beschäftigung der heute mit der Wärmeversorgung in Minden befassten ESW-Mitarbeiter gesichert wird.

 

Einzelheiten des Vorhabens und Abgleich mit rechtlichen Vorgaben

 

Gemäß den nachfolgenden Ausführungen entspricht die oben dargestellte gesellschaftsrechtliche Neugründung der MEGV und der MEG durch ESW sowie die Ausgliederung des Mindener Wärmegeschäfts aus der ESW zur Aufnahme durch die MEG dem Gesellschaftszweck der ESW bzw. WWE. Beides erfüllt die Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Gesellschaftsstruktur, hinsichtlich des rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmens für die Leitung und Überwachung des Unternehmens („Corporate Governance“) sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Einzelheiten zur kommunalrechtlichen Zulässigkeit finden sich in Anlage 2 dargestellt.

 

1.              Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck

 

Gegenstand der WWE ist unter anderem die Beteiligung an Unternehmen, die in den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, die Erzeugung von Strom und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar in der Region Westfalen-Weser tätig sind. Vor diesem Hintergrund ist die WWE an der ESW beteiligt, welche weitere Beteiligungen hält. Unternehmensgegenstand der ESW ist u. a.

  • die Erzeugung und der Verkauf von elektrischer-, thermischer- und sonstiger Energien, insgesamt als Nutzenergien bezeichnet, in rationeller und umweltschonender Weise in Kraftwerks- oder sonstigen Energieerzeugungs- und Nutzenergieanlagen,
  • der Bau und Betrieb von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und anderen Nutzenergieerzeugungsanlagen, -verteilungsanlagen, -speicheranlagen- und Energieeinsparanlagen,
  • die Erbringung von Contracting- und Pachtmodellen inklusive Betriebsführungsdienstleistungen und sonstige kommunale Betriebsführungs- und Infrastruktur-dienstleistungen und ferner sowie
  • die Erbringung von Service-, Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen bei Nutzenergieerzeugungsanlagen, -speicheranlagen und -verteilungsanlagen.
  •  

Gesellschaftszweck der MEG wird die Durchführung von Sektorentätigkeiten auf dem Gebiet der kommunalen Wärmeversorgung in Minden sein. Gesellschaftszweck der MEGV wird allein die Übernahme der Rolle als persönlich haftende Gesellschafterin der MEG sein. Mit Blick auf diesen Fokus der MEG auf den Bereich der Wärmeversorgung bewegt sich die Gründung und Beteiligung der ESW an der MEG innerhalb des Unternehmensgegenstands der WWE bzw. der ESW.

 

2.              Gesellschaftsstruktur und Corporate Governance

 

Die MEG erhält die Rechtsform einer GmbH & Co. KG, angelegt als sog. Einheits-GmbH & Co. KG, an welcher in Schritt 1 die ESW zu 100 % beteiligt ist.

Die Geschäftsführung der MEG soll durch eine oder mehrere Personen erfolgen. Gibt es mehrere Geschäftsführungsmitglieder, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführungsmitglieder gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin gemeinschaftlich mit einem Prokuristen oder einer Prokuristin vertreten. Ist nur ein Geschäftsführungsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft stets allein.

Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit oder mit dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen für definierte Rechtsgeschäfte, zum Teil ab definierten Schwellenwerten, vor.

 

Der Gesellschaftsvertrag der MEG in der Gründungsfassung (nach Schritt 1) ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 3, die Satzung der MEGV in der Gründungsfassung als Anlage 4 beigefügt. Für den Fall, dass die MEG nicht als GmbH & Co. KG, sondern in der Rechtsform einer GmbH gegründet wird, wird der Gesellschaftsvertrag der MEG zwar die zwingenden Regelungen des GmbH-Rechts umsetzen, die inhaltliche Ausgestaltung der Gesellschaft (v. a. Unternehmensgegenstand, Anteilsverhältnisse, Stimmrechte etc.) wird jedoch dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der MEG GmbH & Co. KG entsprechen.

Die derzeitige Corporate Governance der MEG berücksichtigt zwar bereits den geplanten Beitritt der MSW als weiteren Gesellschafter zur Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens, gilt jedoch vorerst nur für Schritt 1 und kann sich im Zuge der laufenden Abstimmung der Partner über die Ausgestaltung des Schrittes 2 für das Zielmodell (Gemeinschaftsunternehmen) noch ändern. Die Corporate Governance wäre in diesem Fall im Rahmen der zweiten Ratsbefassung über den Beitritt der MSW erneut darzustellen.

 

3.              Wirtschaftlichkeit / Chancen & Risiken

a)      Wirtschaftlichkeit

 

Die ESW wird das gesamte in Minden belegene Bestands-Wärmegeschäft in die MEG einbringen. Das betrifft die gesamte Wertschöpfungskette ausgehend von der Erzeugung über den Transport im Netz bis hin zum Vertrieb der Wärme an die Endkunden. Im Rahmen der Ausgliederung des Mindener Wärmegeschäftes geht Anlagevermögen im Wert von rund 13 Mio. € auf die MEG über. Mithin betrifft Schritt 1 rund ein Viertel des gesamten ESW-Anlagevermögens. Die Netzlänge des übergehenden Fernwärmenetzes der ESW in Minden beträgt rund 16 km. Bei den Umsatzerlösen der ESW bildet das übergehende Geschäft i. H. v. rund 10 Mio. € etwa ein Viertel der Umsatzerlöse ab.

 

Das Personal verbleibt vollständig bei der ESW. Mit Blick auf die Beschäftigungssicherung wird eine Betriebsführung der MEG zunächst durch die ESW erfolgen, bei der sowohl der ESW als auch der MEG ein angemessener Gewinn verbleibt.

 

Das Geschäftsmodell ist von den für dieses Geschäftsmodell typischerweise zunächst hohen Anfangsinvestitionen gekennzeichnet, denen zeitlich nachlaufend mit zunehmender Kundenzahl steigende Kapitalrückflüsse durch Erlöse gegenüberstehen. Auf Grund des geplanten Wachstums durch Netzerweiterungen soll die MEG daher – in Abhängigkeit vom Kundenwachstum – nach Umsetzung von Schritt 2 mittel- bis langfristig ihre geplante Kapitalrendite von rund 5 bis 6 % vor Steuern erreichen.

 

Chancen & Risiken

 

Unabhängig von der konkreten Renditeerwartung lässt sich durch die Gründung der MEG die starke Marktposition der ESW im bisherigen Bestandsgeschäft in Minden sichern und im Rahmen der geplanten Kooperation im Sinne des Westfalen Weser-Leitmotivs „Wertschöpfung aus der Region für die Region“ ausweiten. Diesen Chancen stehen mit Blick auf die Gründung der MEG und die Ausgliederung des Mindener Wärmegeschäftes auf die MEG als 100%ige ESW-Tochtergesellschaft keine Risiken gegenüber, da das operative Geschäft lediglich in eine eigenständige gesellschaftsrechtliche Form überführt wird und einen neuen regionaleren Marktauftritt erhält. Dies schafft die Ausgangslage für eine künftige Kooperation mit der MSW und die in einer gemeinsamen Markterschließung durch ESW und MSW liegenden weitergehenden Wachstumschancen.

 

Auf die vorstehend beschriebene Planung der Beteiligten aufbauend, wird optional zur Realisierung von Wachstumspotentialen sowie zur Optimierung der Wärmeversorgung zudem eine enge Zusammenarbeit mit dem regionalpolitisch wichtigen Projekt des Kreises Minden-Lübbecke – genauer: der Kreisabfallverwertungsgesellschaft mbH Minden-Lübbecke (nachfolgend „KAVG“) – bzgl. der geplanten Erweiterung einer Ersatzbrennstoffverwertungsanlage (nachfolgend „KAVG-Projekt“) angestrebt. Ziel ist es, die im KAGV-Projekt anfallenden regenerativen Wärmemengen im Rahmen eines zwischen der MEG und der KAVG abzuschließenden langfristigen Wärmeliefervertrages abzunehmen und in das Netz der MEG einzuspeisen. Die Kooperation mit dem KAVG-Projekt würde das Wärme- und Energiedienstleistungsgeschäft in Minden gegenüber dem heutigen Geschäft der ESW in Minden deutlich ausweiten und damit Wachstum schaffen. Das daraus resultierende Ergebnispotenzial ist ein Werttreiber, insbesondere mit Blick auf die künftigen Dekarbonisierungsverpflichtungen im Fernwärmesektor, der v.a. durch die lokale Kooperation über den Partner Minden für die MEG fruchtbar gemacht werden kann.

Ein Marktauftritt der ESW in Minden in Form der lokal aufgestellten und ausgerichteten MEG erscheint in jedem Fall auch unabhängig der geplanten Kooperation mit der MSW oder der Verwirklichung der Zusammenarbeit mit dem KAVG-Projekt vielversprechend, um die Regionalität der Wärmeversorgung in der Außenwirkung zu unterstreichen.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:         Kurzbeschreibung des Vorhabens

Anlage 2:         Einzelheiten zur kommunalrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens

Anlage 3:          Gesellschaftsvertrag der Mindener Energiewende GmbH & Co. KG

Anlage 4:         Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- € durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH zu. Der Anteil der Energieservice Westfalen Weser GmbH am Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100 %.

2.       Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Mindener Energiewende GmbH & Co. KG zu. An der Gesellschaft beteiligt sind mit einem festen Kapitalanteil von 50.000,- € (entspricht 100 % der Anteile am Festkapital) die Energieservice Westfalen Weser GmbH als Kommanditistin sowie die Mindener Energiewende Verwaltung GmbH als Komplementärin ohne Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft.

3.       Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile an der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH an die Mindener Energiewende GmbH & Co. KG und der damit einhergehenden Änderung der Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH zu.

4.       Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Übertragung des Wärmegeschäfts Minden von der Energieservice Westfalen Weser GmbH auf die Mindener Energiewende GmbH & Co. KG zu.

5.       Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages Mindener Energiewende GmbH & Co. KG oder der Satzung der Mindener Energiewende Verwaltung GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

6.       Sofern die Gesellschaft „Mindener Energiewende“ nicht wie zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung beabsichtigt als GmbH & Co. KG, sondern in der Rechtsform einer GmbH gegründet werden soll, stimmt der Rat der Stadt Brakel – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – bereits jetzt der Gründung der Mindener Energiewende GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- € durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH sowie den Beschlussgegenständen unter obiger Ziff. 4 und Ziff. 5 entsprechend für die Rechtsform der GmbH zu.

7.       Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Energieservice Westfalen Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere die Gesellschaftsverträge abzuschließen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine