Betreff
Richtlinien zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel
Vorlage
0274/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen und der Verabschiedung des Haushalts 2021 wurde unter 571000 – Wirtschaftsförderung eine Haushaltsposition i.H.v. 35.000,- € für Zuschüsse von 500,- € für einen Glasfaserhausanschluss pro Haushalt – vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit in Bezug auf die bisherige Breitbandförderung - eingerichtet.

 

Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit eines solchen kommunalen Förderprogramms wurde bezüglich der beihilferechtlichen sowie der zuwendungsrechtlichen Situation des bisher geförderten NGA-Breitbandausbau der Ortschaften durchgeführt.

 

a)       Beihilferechtliche Situation:

 

Die beihilferechtliche Beurteilung wurde durch Herrn Hengelbrock, ACCURA Steuerberatung, vorgenommen.

Im Ergebnis ist eine einmalige Bezuschussung einzelner Haushalte mit Art. 107 ABs 1 AEUV vereinbar. Die kommunale Betätigung ist daher zulässig.

Ebenso liegt keine Beeinträchtigung der potenziellen Anbieter vor, da die Zuwendung an Privathaushalte und nicht als direkte Begünstigung eines Unternehmens erfolgt. Zudem liegt die Fördersumme von 35.000,- € unter dem De-minimis-Schwellenwert von 200.000,- €. Eine rechtswidrige Beihilfe wäre somit freigestellt.

 

 

b)      Zuwendungsrechtliche Situation:

 

Die Bezirksregierung Detmold hat den Sachverhalt intensiv und in Abstimmung mit dem Landesministerium geprüft. Ebenfalls wurde in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme der Fa. Sewikom als TK-Unternehmen des NGA-Ausbaus angefordert.

Mit Schreiben vom 28.07.2021 erfolgt die abschließende Stellungnahme und Bestätigung der BR Detmold, dass keine Beeinträchtigung in Bezug auf das laufende NGA-Förderprogramm besteht.

 

 

Im Ergebnis ist ein kommunales Förderprogramm für Glasfaserhausanschlüsse im o.g. Rahmen sowie aus beihilferechtlicher und zuwendungsrechtlicher Sicht bisheriger Förderverfahren möglich.

 

 

 

Entwurf – „Richtlinie der Stadt Brakel zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel“

 

Um ein kommunales Förderprogramm umsetzen zu können, wurde beigefügte Richtlinie (Anlage) erarbeitet.

 

Darin enthalten sind:

-       §1 Ziele der Förderung

-       §2 Förderbetrag und Voraussetzungen

-       §3 Antragstellung

-       §4 Haushaltsvorbehalt

-       §5 Monitoring

-       §6 Öffentliche Bekanntmachung, Inkrafttreten

 

 

Im Rahmen der Richtlinie wurden inhaltlich insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

 

-       zur Förderfähigkeit:

o   nur gigabitfähige Glasfaserhausanschlüsse (mind. 100 Mbit/s symmetrisch)

o   je Gebäude nur ein Anschluss förderfähig

o   Open-Access-Zugang für Dritt-Anbieter möglich

 

-       Nachweise zur technischen Erfüllung der Voraussetzungen

-       Rechnungsnachweis mit Zahlungsbestätigung und Bescheinigung des Netzbetreibers zur uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Hausanschlusses

 

-       keine Förderung in Stadtgebieten, in denen bereits eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur i. S. d. Richtlinien besteht

-       kein Anspruch auf Förderung sowie vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel

 

-       befristete Laufzeit bis 31.12.2022

 

Die Anträge sind nach der Erstellung und dem Nachweis der technischen Erfüllung der Fördervoraussetzungen sowie dem Rechnungsnachweis der abgewickelten Maßnahme (innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungseingang) zu stellen. Anschließend erfolgt eine Auszahlung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

Ziel der Richtlinie ist vor allem für die Übergangszeit bis zu einem Förderzugang zu weiteren Bundes- und / oder Landesfördermitteln (hier: „Graue Flecken“) Glasfaserhausanschlüsse privater Haushalte sowie Hauseigentümer mit entsprechendem Versorgungsbedarf zu unterstützen sowie Netzinvestitionen im Stadtgebiet anzustoßen.

 

 

Kommunale Förderrichtlinien im Kontext der Förderung der „Grauen Flecken“ ab 2023

 

Die Laufzeit der o.g. Richtlinie sollte vorerst bis 31.12.2022 befristet sein, da ab 01.01.2023 für den Kreis Höxter der Förderzugang für den Breitbandausbau der „Grauen Flecken“ bestehen soll. Darin werden die für o.g. kommunales Förderprogramm in Frage kommenden Hausanschlüsse i.d.R. enthalten sein.

Bei diesem Verfahren wird mit einem Umsetzungszeitraum ab 2025 / 2026 f. zu rechnen sein.

Die bereitgestellten Haushaltsmittel i.H.v. 35.000,- € umfassen bei einem Fördersatz von 500,- € insgesamt 70 Glasfaserhausanschlüsse, die in Folgejahren ggfls. über die „Grauen Flecken“-Förderung – vergleichbar zu den Hausanschlüssen in den zuletzt geförderten Gewerbegebieten – für den privaten Endkunden kostenfrei erstellt und ein Netzausbau über Fördermittel mit kommunalem Eigenanteil realisiert werden könnten.

 

Zur Beschlussfassung einer kommunalen Förderrichtlinie ist somit zu beachten, dass deren „Zielgruppe“ der privaten Haushalte in einer (kreisweiten) Förderung der grauen Flecken ab 2023 Berücksichtigung finden. Dabei wird es sich dann ebenfalls um gigabitfähige Glasfaserhausanschlüsse handeln.

Private Investitionen in Glasfaserhausanschlüsse der Hauseigentümer (private Eigenanteile), die vorab im Rahmen der kommunalen Förderung durchgeführt würden, wären im Zuge der späteren Förderung der grauen Flecken nicht erforderlich bzw. auch darüber möglich gewesen.

 

Bei einem voraussichtlichen Fördersatz von 90 % der „Grauen Flecken“ - Förderung lassen sich zukünftig mit Haushaltsmitteln von 35.000,- € beispielsweise rd. 315.000,- € Fördermittel generieren. Die dann abzudeckenden Eigenanteile und Gesamtinvestitionen für das Stadtgebiet werden allerdings noch wesentlich höher sein.

 

Ebenfalls ist im Rahmen der Beratungen über die Förderrichtlinie zu berücksichtigen, dass die Kapazitäten der TK-Unternehmen bzw. Tiefbauunternehmen in der Praxis derzeit sehr eingeschränkt sind, sodass eine zeitnahe Erstellung von einzelnen Glasfaserhausanschlüssen mit einer anschließenden Finanzierung durch ein kommunales Förderprogramm wenig wahrscheinlich ist.

Bekannte Beispiele haben gezeigt, dass bereits beauftragte Glasfaserhausanschlüsse bisher aufgrund fehlender Kapazitäten nicht im Anschluss an den geförderten NGA-Breitbandausbau der Ortschaften umgesetzt werden konnten.

 

In diesem Praxis-Kontext und hinsichtlich einer zeitlichen Umsetzung von kommunal geförderten Glasfaserhausanschlüssen ist daher abschließend erneut auf die Förderkulisse ab 2023 hinzuweisen, die im Rahmen der vorliegenden kommunalen Förderrichtlinie förderfähige Glasfaserhausanschlüsse in einem mehrjährigen Umsetzungszeitraum ab frühestens 2025 ff. ermöglichen würde.

 


Anlagen:

 

-       Richtlinie der Stadt Brakel zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Richtlinie der Stadt Brakel zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz im Stadtgebiet Brakel“.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Zur Umsetzung der Förderrichtlinien sind im Haushalt 2021 unter Produkt 571000 Haushaltsmittel i.H.v. 35.000,- € berücksichtigt worden.

Für 2022 sind finanzielle Mittel im Rahmen der nächsten Haushaltsplanungen vorzusehen.