Betreff
Bebauungsplan Nr. 10 - 4. Änderung "Heinefeld" in der Kernstadt Brakel
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Vorlage
0267/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan (Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren) aufzustellen [siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf; Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].

 

Die Offenlegung des Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden (läuft bis nach Redaktionsschluss).

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

Es sind keine auszuwertenden Stellungnahmen (Behörden, Öffentlichkeit) eingegangen.

 

 

b. Satzungsbeschluss(vorschlag)

 

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 10 - 4. Änderung „Heinefeld“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Kernstadt Brakel; es handelt sich hierbei um Grundstücke im Bereich Beda-Kleinschmidt-Weg/ Petrus-Legge-Weg.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 55 die Flurstücke 26, 27, 28 und 29.

 


Beschlussvorschlag: