a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2021
beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan (Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren) aufzustellen
[siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf; Original
kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].
Die Offenlegung des Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/
Träger öffentlicher Belange stattgefunden (läuft bis nach Redaktionsschluss).
a. Beratung
von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es sind keine auszuwertenden
Stellungnahmen (Behörden, Öffentlichkeit) eingegangen.
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 10 - 4. Änderung
„Heinefeld“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu
beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Kernstadt
Brakel; es handelt sich hierbei um Grundstücke im Bereich
Beda-Kleinschmidt-Weg/ Petrus-Legge-Weg.
Er ist
Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 55 die Flurstücke 26, 27, 28 und 29.
Beschlussvorschlag: