Sachverhalt:
Für
einen umfassenden (Neu-) Einstieg in die Planung zur Steuerung von
Windenergieanlagen (WEA) über Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan der
Stadt Brakel sind die entsprechenden Auftragsvergaben in der Sitzung des
Bauausschusses am 18.11.2020 erfolgt.
Um
die avisierte Windkraftkonzentrationsflächenplanung anzustoßen, ist der Flächennutzungsplan der Stadt Brakel zu ändern und ein
dahingehender Beschluss zu fassen.
Der erste Beschluss des Bauausschusses
vom 10.03.2021 hierzu ist hinsichtlich
der damit verbundenen Rechtswirkungen nach Rücksprache mit dem Kreis Höxter und
dem Rechtsbeistand der Stadt Brakel nicht deutlich genug, weshalb der Beschluss
zur Sache noch einmal neu zu fassen ist.
Änderungsbeschluss
zum Flächennutzungsplan der Stadt Brakel
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, zur Planung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) auf dem gesamten Stadtgebiet
der Stadt Brakel den Flächennutzungsplan zu ändern. Dargestellt werden sollen
Windkraftkonzentrationszonen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3
Baugesetzbuch (BauGB), deren Rechtswirkungen sich auf den gesamten Außenbereich
der Gemeinde erstrecken, sodass außerhalb der Windkraftkonzentrationszonen die
Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ausgeschlossen ist.
Der
Beschluss des Bauausschusses
vom 10.03.2021 in der Sache wird hierdurch aufgehoben.