Betreff
Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 und der Wirtschaftspläne des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2009
Vorlage
326/2009
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW, in der zur Zeit gültigen Fassung, in der Zeit vom 13.02. bis 26.03.2009 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen (13.02. bis 04.03.2009) keine Einwendungen erhoben worden.

 

2.    Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2009

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2009 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 12.02.2009 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den

 

Ergebnisplan

Erträge von                                                            20.697.253,00 €,

Aufwendungen von                                                  23.333.325,96 €.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplans ist eine

Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe von           2.636.072,96 €

erforderlich.

 

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von   20.682.335,00 €,

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von  23.119.202,96 €,

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                           2.743.344,00 €,

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                          2.694.978,00 €.

 

Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.03.2009 mit dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2009 befasst. Er hat beschlossen, dem Rat zu empfehlen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 anzunehmen.

 

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2009 ebenfalls die Beschlussempfehlung an den Rat gegeben, die Wirtschaftspläne des Kommunal- (Kubra) und Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2009 anzunehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2009 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2009 zuzustimmen.

 

Haushaltssatzung

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2009

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 26.03.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit                                                          

Gesamtbetrag der Erträge auf                                     20.697.253,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                           23.333.325,96 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                            20.682.335,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                            23.119.202,96 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                            2.743.344,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                            2.694.978,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf                                                          2.636.072,96 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                               2.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                       240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                       381 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                400 v.H.

 

 

§ 7

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.    wenn sie nicht einen Betrag von 1.500,00 € überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.    bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.    bei der Umschuldung von Krediten,

3.    bei inneren Verrechnungen,

4.    wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.    wenn sie nicht einen Betrag von 6.000,00 € überschreiten,

6.    über 6.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.