Betreff
Konjunkturpaket II, vorläufiger Maßnahmenplan
Vorlage
325/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz hat der Bund ein Investitionspaket in Höhe von 10 Mrd. € zur Unterstützung zusätzlicher Investitionen der Kommunen und der Länder aufgelegt. Das Land NRW erhält 2.133 Mio. Euro was einem Fördersatz von 75 % entspricht. Das Land und die Kommunen teilen sich den Eigenanteil mit jeweils 12,5 %. Der Eigenanteil ist ab 2012 bei einer Laufzeit von 10 Jahren zurück zu zahlen (Einbehalt bei der Investitionspauschale). Insgesamt stehen in NRW somit 2.844 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Vom Gesamtpaket entfallen auf Länderebene die Investitionsbereiche „Bildung“ 65 % und auf „Infrastruktur“ 35 %. Gefördert werden Maßnahmen in 2009 und 2010.

 

Für Brakel ergeben sich folgende Beträge:

 

Aufgrund der Schülerzahlen erhält Brakel für den Bereich „Bildung“ 1,963 Mio. Euro, für den Bereich „Infrastruktur“ aufgrund der Einwohner und Fläche sowie der Finanzkraft einen Betrag von 1,009 Mio. Euro.

 

Im § 7 des Zukunftsinvestitionsgesetz sind die Förderbereiche angegeben:

 

1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

 

Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)

Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)

Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbes. energetische Sanierung)

Forschung

 

2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

 

Krankenhäuser

Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)

Ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)

Kommunale Straße (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)

Informationstechnologie

Sonstige Infrastrukturinvestitionen

 

Das erforderliche Gesetz zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen wurde am 05.03.2009 in den Landtag eingebracht. Am 17.03.2009 findet eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Landtag statt. Die Verabschiedung des Gesetzes soll noch vor den Osterferien erfolgen.

 

Die interministerielle Lenkungsgruppe zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in NRW hat sich in der letzten Woche unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände mit den von kommunaler Seite aufgeworfenen praktischen Fragen zum Zukunftsinvestitionsgesetz befasst. Zur Vorbereitung der Sitzung hatte das Innenministerium Hunderte von eingegangenen Fragen acht Themenbereichen zugeordnet:

 

Aufgrund der Komplexität und der Anzahl der Fragestellungen konnte ein Teil der Fragen derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, da hierzu noch Abstimmungen sowohl zwischen den beteiligten Ministerien auf Landesebene als auch zwischen den Landesministerien und den zuständigen Ressorts auf Bundesebene laufen. Dies betrifft insbesondere den Fragenbereich „Förderbereiche“, die den Schwerpunkt des kommunalen Informationsbedarfs bilden.

 

Das Innenministerium wird eine erste Fassung der Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) in den kommenden Tagen auf seiner Homepage veröffentlichen.

 

Alle weiteren Fragen werden sukzessive abgearbeitet. Der nächste Termin der Lenkungsgruppe ist für den 25.03.2009 vorgesehen, so dass eine Aktualisierung der FAQ-Liste noch Ende des Monats zu erwarten ist.

 

Vor diesem Hintergrund sollte der beigefügte Maßnahmenplan als vorläufig angesehen werden. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die aufgelisteten Maßnahmen auch so durch das Konjunkturpaket realisiert werden können. Sollte sich im Rahmen der weiteren Klärung etwas Anderes ergeben muss über die entsprechenden Gelder erneut beraten werden. Auch sind im Maßnahmenplan mehr Projekte angegeben, als nach derzeitiger Schätzung mit den finanziellen Mitteln umgesetzt werden können und auch welche, die sich heute noch gar nicht greifen lassen (z.B. DSL).

 

Die Verwaltung schlägt vor, den anhängenden vorläufigen Maßnahmenplan zu beschließen um eindeutige Projekte wie z.B. die Maßnahmen an den Schulen anlaufen zu lassen. Die Zulässigkeit der verbleibenden Projekte wird weiter überprüft. Zulässige Projekte aus der Liste werden durchgeführt bzw. werden hinsichtlich der Planungen im Bauausschuss beraten. In der nächsten Sitzung des Hauptausschusses wird über die Umsetzung des Konjunkturpaketes weiter berichtet.