Sachverhalt:
Es lag eine Bauvoranfrage zum Neubau eines
Mehrfamilienwohnhauses (Petrus-Legge-Weg 21, Brakel-Kernstadt) im Bereich des
dort gültigen Bebauungsplans Nr. 10 -
2. Änderung „Heinefeld“ in der Kernstadt Brakel vor, der seitens der
Verwaltung unter einer Befreiung zur Überschreitung einer Baulinie das Einvernehmen erteilt worden ist. Die Ausgestaltung der
überbaubaren Grundstücksfläche ist für diesen Einzelfall als untypisch und
unzweckmäßig anzusehen (siehe Anlage).
Der Kreis Höxter allerdings sieht die Grundzüge der
Planung als berührt an, sodass nunmehr ein Planerfordernis besteht.
Die Verwaltung unterstützt
eine entsprechende Planänderung, die die Situation der engen Baulinien entschärfen
würde.
Eine Übernahme der externen
Planungsgebühren (Kreis Höxter als Auftragnehmer) erfolgt nach schriftlicher
Bestätigung durch die vier betroffenen Eigentümerparteien, die größtenteils von
dieser Planung profitieren. Hierzu gehören auch die Kosten für eventuelle
Gutachten und einen (hier aber grundsätzlich nicht erforderlichen) Ausgleich im
Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.
Es wird sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln
(für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung zur Wohnfunktion),
dessen Planinhalte als Grundlage für das weitere Verfahren durch den Kreis
Höxter in Abstimmung mit der Verwaltung zu entwickeln sein werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, zwecks günstigerer Ausgestaltung der überbaubaren Grundstücksflächen zur Nachverdichtung der Wohnfunktion in diesem städtebaulichen Einzelfall den Bebauungsplan Nr. 10 - 4. Änderung „Heinefeld“ in der Kernstadt Brakel aufzustellen.