Sachverhalt:
Es liegt seitens eines benachbarten Eigentümers eine
Anfrage/ Anregung zur Änderung der Bebauungsmöglichkeiten an einer Stelle des
bestehenden Bebauungsplangebiets (Nr. 16 „Nethegaustadion“ in der Kernstadt
Brakel) vor, die aufgrund der Wohnbedarfssituation (siehe auch Anlage)
eine Änderung des
Bebauungsplans in Richtung einer Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit ca. 6 barrierefreien
Wohneinheiten beinhaltet.
Die Verwaltung unterstützt diese Bestrebungen.
Eine Übernahme der externen
Planungsgebühren (Kreis Höxter als Auftragnehmer) erfolgt nach schriftlicher
Bestätigung durch die betreffende Eigentümerpartei, die größtenteils von dieser
Planung profitiert. Hierzu gehören auch die Kosten für eventuelle Gutachten und
einen (hier aber grundsätzlich nicht erforderlichen) Ausgleich im Rahmen der
naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.
Es wird sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln
(für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung zur Wohnfunktion),
dessen Planinhalte als Grundlage für das weitere Verfahren durch den Kreis
Höxter in Abstimmung mit der Verwaltung zu entwickeln sein werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, zwecks Nachverdichtung zur Wohnfunktion (Mehrfamilienhaus) im betreffenden Bereich den Bebauungsplan Nr. 16 - 3. Änderung „Wetteren Straße“ in der Kernstadt Brakel aufzustellen.