51. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel sowie Bebauungsplan Nr. 6 "Neue Wohnbaufläche" im Stadtbezirk Brakel-Bökendorf
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Feststellungsbeschluss(vorschlag)
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
d. Zusammenfassende Erklärung
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seinen Sitzungen (51. Änderung
des Flächennutzungsplanes - Rücknahme von Wohnbauflächen und Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft -
17.06.2020, B-Plan Nr. 6 für die neue
Wohnbaufläche 27.11.2019) beschlossen, die im Betreff genannten
Bauleitpläne aufzustellen [siehe Anlage: satzungsfähige Plan(begründungs)-Entwürfe;
Originale können auf Anfrage in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder
angefragt) werden].
Sämtliche Beteiligungsschritte (Öffentlichkeit und
Behörden) sind ordnungsgemäß ausgewertet worden.
Die Offenlegung der Planentwürfe im sog. Parallelverfahren
hat anschließend zusammen mit der
herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.
a. Beratung
von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es sind folgende auszuwertende
Stellungnahmen eingegangen (Anschreiben anbei):
(sachbezogen nur den Bebauungsplan betreffend)
Westnetz GmbH
Es wird darauf hingewiesen,
dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen,
die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften nicht
vorgenommen werden.
Auch müsse
geprüft werden, ob im Zuge der Ausbaumaßnahmen das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden müsse. Aus diesem Grund sei eine rechtzeitige
Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger unter vorheriger Übersendung aussagefähiger Ausbaupläne
anzustreben.
Bezüglich eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet seien die
einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die
Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im
späteren Baugeschehen eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu wird
erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen
des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets und der
darauf bezogenen Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen aus vorgenannten
Gründen zur Kenntnis.
Kreis Höxter
Dessen Stellungnahme beinhaltet
folgende Punkte:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs betrifft
eine Kompensationsfläche (schraffiert) bzgl. der Umwandlung von Dauergrünland
in der Gemarkung Bellersen (konkretes, noch im Baugenehmigungsverfahren
befindliches Bauvorhaben im Außenbereich, Anm. d. Red.). Vorhandene
Kompensationsflächen seien planungsrelevant. Bei zwingendem Bedarf sei der
Zugriff, sofern der Artenschutz nicht entgegensteht, zulässig. Hierfür wäre
dann von der Stadt ein erneuter gleichwertiger Ausgleich zu schaffen.
Vorbehaltlich des Nachweises der ordnungsgemäßen,
gemeinwohlverträglichen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers
bestehen aus abwasserrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen das
geplante Vorhaben. Das anfallende Niederschlagswasser ist ortsnah zu
versickern, zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
(Erster Punkt)
Die betreffenden Flächen sollen im Rahmen eines konkreten
privaten Bauvorhabens der Kompensation des damit verbundenen Eingriffs in Natur
und Landschaft dienen. Dies wurde der Stadtverwaltung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
nicht mitgeteilt. Sowohl aus eigentumsrechtlicher Sicht als im Zuge des
laufenden Baugenehmigungsverfahrens werden diese Flächen allerdings nicht zum
Tragen kommen, da der Antragsteller mit der Baugenehmigungsbehörde nach einer
alternativen Lösung für die Kompensationsflächen suchen muss (nach
telefonischen Rücksprachen der Verwaltung mit dem Kreis Höxter, u.a. der Abt. Bauen, Fr. Kalkhardt). Die Belange
der Bauleitplanung
gehen denen aus einem schwebenden Bauantragsverfahren vor.
(Zweiter
Punkt) Der Nachweis der ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen
Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers wird auf Planungsebene abschließend
in der Planbegründung geführt.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Betroffenheit
des Bebauungsplangebiets von einer Kompensationsfläche im Zuge eines konkreten,
noch im Baugenehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhabens sowie zum Nachweis
einer ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen Beseitigung des anfallenden
Niederschlagswassers aus vorgenannten Gründen zur
Kenntnis.
b. Feststellungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Entwurf zur 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel durch abschließenden Beschluss
festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einholung der Genehmigung
der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit dieser Planänderung
herbeizuführen.
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 6 „Neue Wohnbaufläche“ im
Stadtbezirk Brakel-Bökendorf gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu
beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich liegt im Westen der Ortschaft Bökendorf unmittelbar südlich der
August-von-Haxthausen-Straße.
Er ist
Teil der Gemarkung Bökendorf und
umfasst in der Flur 6 die Flurstücke
108 tlw., 164 und 165 sowie 6/2
tlw.
d. Zusammenfassende
Erklärung
Gemäß
gültigem Baugesetzbuch, § 6a Abs. 1, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“
die Flächennutzungsplanänderung nach
Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach-
und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten
werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung. Der Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB bedarf keiner
zusammenfassenden Erklärung.
Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich
den Gremien bekannt gegeben (Kenntnisnahme ohne Beschluss ausreichend).
Beschlussvorschlag: