Sachverhalt:
Vor einigen Monaten hat es mit einem Eigentümer im
betreffenden Bereich, Inhaber eines Handwerksbetriebs, erste Gespräche aufgrund
seiner Anfrage nach einer Reaktivierung und Ausgestaltung neuer dortiger
Bauplätze gegeben (siehe Anlage).
Hiermit könnten im Idealfall die hier schon lange
herrschenden städtebaulichen Missstände behoben werden (Leerstand überholter
kasernenartiger Gebäude).
Allerdings sind zur Herstellung einer gesicherten
Erschließung (bislang ist diese nicht öffentlich-rechtlich gesichert) mit dem
(künftigen) Eigentümer noch Verhandlungen seitens der Verwaltung zu führen und
ein Konzept zu entwickeln.
Die Verwaltung unterstützt
diese Bestrebungen. Es würde sich später
um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier:
Nachverdichtung zur Wohnfunktion), dessen Planinhalte als Grundlage für das
weitere Verfahren von Stadt und Kreis Höxter zu entwickeln sein würden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, zur Reaktivierung und Ausgestaltung neuer Bauplätze im betreffenden Bereich „Lütkerlinde“ einen Bebauungsplan Nr. n.n. in der Kernstadt Brakel aufzustellen.