Betreff
Änderung der Ehrenordnung des Rates der Stadt Brakel
Vorlage
0183/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Entsprechend § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit §§ 1 und 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (KorruptionsbG NRW) haben die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse gegenüber dem Bürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Die näheren Einzelheiten hatte der Rat entsprechend dem in der GO NRW vorgegebenen Verfahren in einer Ehrenordnung vom 15.12.2005 geregelt.

 

In der Ehrenordnung ist im § 2 Absatz 1 geregelt, dass die Daten aus § 1 Absatz 1, Ziffer 1 und 3 bis 8 jährlich in geeigneter Weise zu veröffentlichen sind. Bisher erfolgte dies in der Form, dass ein entsprechender Hinweis im Amtsblatt der Stadt Brakel veröffentlicht wurde und die Daten dann zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Brakel eingesehen werden konnten.

 

Nachdem nunmehr feststeht, dass das Amtsblatt der Stadt Brakel dauerhaft nicht mehr existent ist, ist eine andere Art der Veröffentlichung zu beschließen.

 

Hier besteht die Möglichkeit der Veröffentlichung auf den Internetseiten der Stadt Brakel (www.brakel.de) oder auf andere Weise. Ausreichend ist auch ein Hinweis im Internet auf die Möglichkeit der Einsichtnahme, wenn die betreffenden Daten an einer bestimmten Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.

 

Aus Gründen der besseren Transparenz und einer immer größer werdenden Resonanz des Ratsinformationssystems wird entsprechend dem beigefügten Entwurf der überarbeiteten Ehrenordnung vorgeschlagen, die zu veröffentlichen Angaben bei dem jeweiligen Ratsmitglied im Ratsinformationssystem der Stadt Brakel entsprechend zu hinterlegen.

 

 

 


Anlagen:

Entwurf 1. Änderung der Ehrenordnung

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die als Entwurf vorliegende 1. Änderung der Ehrenordnung des Rates der Stadt Brakel.

 

Die Ehrenordnung wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: