Sachverhalt:
Entsprechend § 43 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit §§ 1 und 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (KorruptionsbG NRW) haben die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse gegenüber dem Bürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Die näheren Einzelheiten hatte der Rat entsprechend dem in der GO NRW vorgegebenen Verfahren in einer Ehrenordnung vom 15.12.2005 geregelt.
In der Ehrenordnung ist im § 2 Absatz
1 geregelt, dass die Daten aus § 1 Absatz 1, Ziffer 1 und 3 bis 8 jährlich in
geeigneter Weise zu veröffentlichen sind. Bisher erfolgte dies in der Form,
dass ein entsprechender Hinweis im Amtsblatt der Stadt Brakel veröffentlicht
wurde und die Daten dann zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Brakel
eingesehen werden konnten.
Nachdem nunmehr feststeht, dass das
Amtsblatt der Stadt Brakel dauerhaft nicht mehr existent ist, ist eine andere
Art der Veröffentlichung zu beschließen.
Hier besteht die Möglichkeit der
Veröffentlichung auf den Internetseiten der Stadt Brakel (www.brakel.de) oder
auf andere Weise. Ausreichend ist auch ein Hinweis im Internet auf die
Möglichkeit der Einsichtnahme, wenn die betreffenden Daten an einer bestimmten
Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.
Aus Gründen der besseren Transparenz
und einer immer größer werdenden Resonanz des Ratsinformationssystems wird
entsprechend dem beigefügten Entwurf der überarbeiteten Ehrenordnung
vorgeschlagen, die zu veröffentlichen Angaben bei dem jeweiligen Ratsmitglied
im Ratsinformationssystem der Stadt Brakel entsprechend zu hinterlegen.
Anlagen:
Entwurf 1. Änderung der Ehrenordnung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt die als Entwurf vorliegende 1. Änderung der
Ehrenordnung des Rates der Stadt Brakel.
Die
Ehrenordnung wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: