Sachverhalt:
1.
Einwendungen
von Einwohnern und Abgabepflichtigen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, vom 04.02.2021 bis 19.02.2021 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden.
2.
Haushaltssatzung
mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021
Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 02.02.2021 vorgestellt worden. Er beinhaltet:
Ergebnisplan
Erträge von 34.963.923,11 €
Aufwendungen von 36.928.124,27 €
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine
Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe
von 01.964.201,16 €
erforderlich.
Finanzplan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 32.853.204,11 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 35.464.374,01 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit 4.272.424,10 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit 6.848.490,00 €
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit 01.000.000,00 €
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit 1.661.705,73 €
Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 09.03.2021 und 11.03.2021 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushaltsplans 2021 bzw. den Wirtschaftsplänen 2021 für die Eigenbetriebe befasst.
Im Anschluss an die o.g. Sitzungen haben
sich noch wesentliche Veränderungen bei den zu erwartenden
Gewerbesteuereinnahmen zu Ungunsten der Stadt Brakel ergeben, welche eine
Verringerung des Haushaltsansatzes nötig machen. Der Haushaltsansatz sollte um
1 Mio. € auf den Betrag von 6,5 Mio. € angepasst werden.
Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Ausschüsse sowie der Verwaltung wird dem Rat vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 anzunehmen.
Fraktion |
Antrag |
Abstimmung |
CDU |
Antrag 1: Globale Einsparungen bei den Unterhaltungspositionen der Gebäude,
Straßen und Grünflächen. Antrag 2: Erhöhung der Mittel an die Bezirksausschüsse zur Unterstützung der
Vereine. Antrag 3: Zuschuss an Privathaushalte i.H.v. 500 € für die Erstellung eines
Glasfaseranschlusses. Antrag
4: Streichung Ansatz und VE Kunstrasenplatz Siddessen. |
mehrheitlich angenommen mehrheitlich angenommen einstimmig angenommen mehrheitlich angenommen |
SPD |
Antrag 1: Streichung der Position „Geldweitergabe an WBB Brakel GmbH“. Antrag 2: Beitragsbefreiung für das Jahr 2021 für Kita und OGS ab dem zweiten Kind. Antrag 3: Erweiterung des Familienpasses auf Familien mit zwei Kindern. |
auf die Ratssitzung verwiesen mehrheitlich abgelehnt mehrheitlich abgelehnt |
UWG/CWG |
Antrag 1: Sperrvermerk auf die „Geldweitergabe an die WBB Brakel GmbH“. |
auf die Ratssitzung verwiesen |
Liste Zukunft |
Antrag 1: Schaffung von Dorfbudgets zur freien Verfügung für die
Bezirksausschüsse. |
mehrheitlich abgelehnt |
Verwaltungs- vorschlag |
Verringerung des erwarteten Gewerbesteuer- aufkommens um 1
Mio. € bei gleichzeitiger Erhöhung des außerordentlichen Ertrages um 1 Mio. €
(Kompensation coronabedingte Schäden) um 1 Mio. €. |
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Anlagen:
- Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Haushaltssatzung 2021 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2021 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA unter Berücksichtigung der oben angeführten und beschlossenen Veränderungen zu.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: