Betreff
Breitbandausbau Bundesförderung 6. Call: Beteiligung am Sonderaufruf Gewerbeflächen
Vorlage
0170/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das vom Kreis Höxter im Auftrag der Städte beauftragte technische Beratungsbüro I2KT aus Magdeburg hat die Ausbaukosten für die noch unterversorgten Schul- und Gewerbestandorte im Kreis Höxter berechnet.

Dabei hat sich herausgestellt, dass bei einigen „Losen“ in den Ausbaugebieten die erforderliche „Bagatellgrenze“ gem. Bundesförderrichtlinie von 100 T€ nicht erreicht wird. Dies würde einigen Kommunen den Zugang zu den Fördergeldern des Bundes verschließen.

Daher war der Vorschlag der Berater einen interkommunalen Antrag für alle betroffenen Städte zu konzipieren, um so die Bagatellgrenze nicht wirksam werden zu lassen. Antragsteller wäre dann der Kreis Höxter im Namen der Kommunen.

 

Dieses Vorgehen ist auch mit dem Landrat, dem Kreiskämmerer und der Leiterin der Revision des Kreises Höxter besprochen worden. Formale Voraussetzung ist aber, dass die Städte, welche die Förderung benötigen, den Kreis offiziell per Ratsbeschluss beauftragen und sich auch verpflichten, die 10 % Eigenanteil aus ihren Haushalten an die Kreiskasse zu zahlen.

Mit diesem Vorgehen kann der Kreis Höxter bei Plankosten von 2,9 Mio. für alle Ausbaugebiete den 90 %-Zuschuss beim Bund abrufen. Das Förderverfahren beim Bund soll noch im Frühjahr begonnen werden. Im Anschluss daran folgt das formale Vergabeverfahren in Form einer europaweiten Ausschreibung. Auch dieses Verfahren wird zentral über den Kreis Höxter gesteuert und durchgeführt.

 

In Bezug auf die Stadt Brakel, die unter o.g. Zugangsgrenze fallen würde, handelt es sich bei den noch unterversorgten Gewerbestandorten gem. Markterkundungsverfahren um den Bereich der Driburger Str. in der Kernstadt. Die Schulstandorte sind bereits mit Glasfaserhausanschlüssen versorgt. Somit bezieht sich die Beteiligung am Förderverfahren auf den Sonderaufruf Gewerbeflächen.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt:

 

Die Stadt Brakel beauftragt den Kreis Höxter für seine aktuell hinsichtlich der Breitbandversorgung unterversorgten Gewerbestandorte einen Förderantrag im Programm „6. Call Bundesförderung Breitbandausbau“, Sonderaufruf Gewerbeflächen zu stellen. Den notwendigen Eigenanteil in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten wird die Stadt Brakel an den Kreis Höxter aus ihren eigenen Haushaltsmitteln zahlen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Der erforderliche Eigenanteil ist im Haushaltsplan 2021 unter Produkt 571000 - Wirtschaftsförderung berücksichtigt worden.