Betreff
Antrag der UWG/CWG-Fraktion auf dauerhafte Öffnung der Königstraße stadtein- und auswärts
Vorlage
0167/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die UWG/CWG-Fraktion hat mit Mail vom 14.12.2020 beantragt, dass der Rat der Stadt Brakel beschließen möge, die Königstraße beidseitig befahrbar für den Verkehr freizugeben.

 

Bezüglich der Begründung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.

 

Aufgrund der sehr langen Tagesordnung und in Absprache mit dem Fraktionsvorsitzenden der UWG/CWG-Fraktion wurde der Antrag nicht auf der letzten Sitzung des Rates am 02.02.2021 beraten.

 

Der Bereich der Königstraße zwischen Blumenstudio Wecker und Frauenstelle ist durch Ratsbeschluss aus dem Jahre 2014 nur für den Verkehr stadtauswärts freigegeben worden. Durch die Baumaßnahme „Am Thy“ (Frühjahr bis Ende Oktober 2020) wurde dieser Bereich jedoch temporär auch für den stadteinwärts fahrenden Verkehr freigegeben, um die Zugänglichkeit zu den Geschäften in der Innenstadt zu erleichtern. Mit dieser Maßnahme wurde auch ein unfreiwilliger Umleitungsverkehr über die Spitalgasse, Brunnenstraße und Burgstraße reduziert, was u. a. auch zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesen Bereichen geführt hat.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme wurde die beidseitige Öffnung auf Wunsch des Werberings zunächst beibehalten, die hierfür beim Kreis Höxter eingeholte Verkehrsanordnung läuft aber zum 31.03.2021 aus. Eine erneute Verlängerung ist aufgrund des Wegfalls des ursprünglichen Beantragungsgrundes nicht mehr gegeben.

 

Es steht daher zur Entscheidung, ob die Königstraße dauerhaft in beide Richtungen geöffnet werden soll oder die Verkehrsführung wieder nur stadtauswärts erlaubt sein wird.

 

Festzuhalten ist diesbezüglich, dass eine entsprechende Verkehrsanordnung nicht in die Zuständigkeit der Stadt Brakel, sondern in die des Kreises Höxter fällt.

Seitens der Stadt Brakel kann diesbezüglich nur eine Anregung bzw. Empfehlung zur beidseitigen Öffnung an den Kreis erfolgen.

 

Hierzu gab es am 17.02.2021 einen Vor-Ort-Termin zwischen dem Kreis Höxter, der Polizei und der Stadt Brakel (Bauamt/Ordnungsamt), um die Situation zu bewerten. Hierbei konnte folgendes festgestellt werden:

 

1.    Die Treppe/Rampe zum Kirchvorplatz ragt in der Verkehrsraum rein. Da es sich in diesem Bereich der Königstraße um einen verkehrsberuhigten Bereich (sog. „Spielstraße“) handelt, in dem nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, würde hier eine entsprechende Kennzeichnung, die die Treppe auch aus weiterer Entfernung und auch bei Dunkelheit ankündigt, ausreichend sein.

2.    Die Beschaffenheit der Straße zeigt bereits durch einseitigen Straßenverkehr kleinere Beschädigungen in der Oberfläche des Pflasters. Dies ist auch dadurch bedingt, dass bei der Planung des Belags ein beidseitiges Befahren nicht einkalkuliert wurde.

3.    Die Straßenbreite beträgt in diesem Bereich ca. 3,50 m. Von der Straße abgesetzt befindet sich rechts und links ein Gehweg. Bei dieser geringen Fahrbahnbreite ist Begegnungsverkehr nicht möglich, ohne das der fließende Verkehr auf die Gehwege ausweichen muss, wodurch nach Einschätzung des Kreises Höxter schwächere Verkehrsteilnehmer (z. B. Kinder auf dem Schulweg, Personen mit Kinderwagen, Personen im Rollstuhl,…) insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen behindert und gefährdet werden könnten.

 


Anlagen:

-       Antrag der UWG/CWG-Fraktion

 


Beschlussvorschlag:

 

Über die Angelegenheit ist in der Sitzung zu entscheiden.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine