a. Erneute Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
b. Offenlegungsbeschluss
Sachverhalt:
Der
Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2020 beschlossen, den im Betreff genannten
Bauleitplan aufzustellen.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (eigentlich nicht Verfahrensbestandteil, da Plan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) hat am 24.08.2020 stattgefunden.
Das Büro Wiltschut war in seiner Begutachtung der
Entwässerung (Versickerung des Niederschlagswassers) zu einem positiven Ergebnis gekommen, das zur
Verifizierung beschlossene weitere Gutachten (Büro Gröblinghoff) bestritt die
Versickerungsfähigkeit des Plangebiets.
Die daraufhin abschließende Referenzierung
durch BBU (Dr. Schubert) hat aber ergeben, dass die Aussagen aus dem ersten
Gutachten zutreffend sind. Auch der Kreis Höxter bleibt bei seinen positiven
Aussagen zur Entwässerung.
Die entsprechenden Gutachten sind allen
Ratsmitgliedern zugegangen.
Die betreffenden Äußerungen aus der Öffentlichkeit sollen
damit zurückgewiesen werden.
An einer dreidimensionalen Darstellung des
Projekts lt. damaligem Beschluss wird bis zur Sitzung gearbeitet.
a. Erneute Beratung
von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
-
(Anwohner der Bahnhofstraße) Es werden
Bedenken hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit im Projektgebiet geäußert.
Keiner wolle Wasser im Keller haben, und gegen die betroffenen Anwohner könne
eine Durchsetzung des Bauprojekts nicht erreicht werden, falls die im Rahmen
der Bebauungsplanung dargelegte Versickerung nicht funktionieren sollte. Er
bittet um vernünftiges, maßstäbliches Vorgehen bei der Bebauung des Areals. Er
ist zudem der Meinung, dass die Schmutz- und Oberflächenwasser-Problematik
zusammenhinge. Noch 2013 sei in einem anderen Zusammenhang von der Verwaltung
dargelegt worden, es könne auf dem Gelände nicht gebaut werden, erst sei der
Siechenbach zu ertüchtigen. Ein besserer Hochwasserschutz sei anzustreben.
-
(Anwohner des „Bohenkamps“) Es wird die
Versickerungsfähigkeit der Böden im Areal aufgrund ihrer grundsätzlichen Nässe
bezweifelt. Das Gutachten zum Oberflächenwasserabfluss sei fehlerhaft.
-
Es wird angeregt, die südlichen,
unbebauten Grundstücke (Hintergrundstücke Driburger Straße) sollten in den
Bebauungsplan einbezogen werden, um hierfür eine auf das betreffende Plangebiet
abgestimmte künftige Bebauung zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss weist die Bedenken und Anregungen der
Anwohner der Bahnhofstraße und des „Bohenkamps“ hinsichtlich einer vorauszusetzenden
Versickerungsfähigkeit der Böden im Projektgebiet aufgrund der nunmehr dargelegten Bestätigung der
Möglichkeit einer Niederschlagsentwässerung (Versickerung) zurück.
Zur dritten Äußerung ist
mittlerweile eine weitere gutachterliche Aussage zur
Regenentwässerungsmöglichkeit beauftragt worden; deren Ergebnis wird zur
Sitzung erwartet.
Vorbehaltlich dieser
Möglichkeit wird eine Einbeziehung auch der südlichen, unbebauten Grundstücke
in dieses Bebauungsplanverfahren für eine künftige, ergänzende Bebauung
befürwortet.
Hierzu wird es in der
Sitzung eine ergänzende Planvorstellung geben.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die
Äußerung zur Einbeziehung auch der südlichen, unbebauten Grundstücke
(Hintergrundstücke Driburger Straße) in dieses Bebauungsplanverfahren zur
Kenntnis. Vorbehaltlich einer positiven gutachterlichen Aussage zur
Regenentwässerungsmöglichkeit soll die zusätzliche Fläche Planbestandteil
werden.
b. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 36 „Wohnanlage Bohenkamp“ in der Kernstadt Brakel öffentlich
auszulegen.