Betreff
49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel sowie Bebauungsplan Nr. 40 "Erweiterung Industriegebiet Brakel West - Riesel II" in der Kernstadt Brakel
a. Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
b. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
0149/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 die komplette Aufstellung der entsprechenden Bauleitplanung zur Erweiterung des Industriegebiets Brakel West - Riesel in der Kernstadt Brakel beschlossen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat im letzten Februar per Auslegung stattgefunden.

 

 

a. Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

(Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Äußerung (siehe Anlage) beinhaltet als Hauptpunkte „Missachtung des Schutzgebietes“ (geplante Erschließungsstraße und spätere Gewerbeflächen umschließen das schützenswerte Gebiet rund um den „Amtmannsteich“ vollständig und isolieren es komplett), „Verkehrsführung“ (Weiterführung der Erschließungsstraße von Süden quert ebenso den Korridorbereich von West nach Ost und schneidet die Grünflächen damit erneut ab; auch die hydraulischen Verhältnisse werden derart gestört, dass dieser ökologisch wertvollen Fläche die Lebensgrundlagen entzogen werden) und „Nichtberücksichtigung der späteren Erweiterungsfläche im Norden“ (aktuelle Planung gibt keinen Hinweis auf zukünftig fortzuführende Erschließung in nördliche Richtung, Gesamtplanung erforderlich). Sie fordert bei der weiteren Planung die Berücksichtigung der dargelegten städtebaulichen Grundsätze und ökologischen Aspekte.

Die Äußerung sieht im Kern für das künftige Plangebiet zu einem überwiegenden Teil eine „zusammenhängende, ökologisch wirksame Grünfläche“ zur Unterteilung der gesamten Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets „Brakel West - Riesel II“ in „Süd“ und „Nord“ vor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung zur Kenntnis zu nehmen und sich bei der weiteren Planung an deren grundsätzlichem Bemühen um einen sachgerechten Umgang mit den ökologisch wertvollen Flächen - wie er prinzipiell von Anfang an in die Planung einfließen sollte - zu orientieren.

 

Es sollte aber beim bisherigen Grundkonzept der Planung bleiben, auf das auch der Förderantrag und Bewilligungsbescheid des Landes NRW in beträchtlicher Höhe zur Erschließungsplanung basiert. Andernfalls würde es zu einer erheblichen Verzögerung der Bauleitplanung, auch als Grundlage für die weitere Detailplanung, kommen.

Der Umweltbericht des Büros UIH, Höxter, der die Umweltbelange ermitteln und entsprechend berücksichtigen muss, wird nach ersten Erkenntnissen voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung der bestehenden Grundkonzeption hinreichend ist, ohne die Planung gemäß o.a. Äußerung oder in anderer Weise ändern zu müssen; Ausschlusskriterien für die bisherige Planung sind bisher nicht bekannt. Eine planerische Umsetzung der Erweiterung des Industriegebiets ist aller Voraussicht nach unter Wahrung der angeführten ökologischen Kriterien möglich. Diese Aussage wird bis zur Sitzung nochmals verifiziert.

 

Das schützenswerte Gebiet um den „Amtsmannsteich“ wird nicht missachtet, sondern durch den bereits in die Planung eingearbeiteten Korridor gewahrt; dessen umfangreichere Auslegung wird im weiteren Planverfahren in Anlehnung an die aufgeführten städtebaulichen Grundsätze und ökologischen Aspekte zu prüfen sein.

 

Auch die Verkehrsführung und ihre zerschneidende Wirkung werden im weiteren Planverfahren nochmals in Anlehnung an die aufgeführten städtebaulichen Grundsätze und ökologischen Aspekte geprüft, ebenso die Auswirkungen der hydraulischen Verhältnisse auf die Lebensgrundlagen der ökologisch wertvollen Fläche(n).

 

Zur später avisierten Erweiterungsfläche im Norden bis zum „Bohlenweg“ existiert darüber hinaus ein Gesamt-Erschließungskonzept (Ingenieurbüro Turk), das sich bereits mit der nördlichen Erweiterungsfläche auseinandersetzt.

 

Es sollte - mit deutlichem Verweis auf das Verhältnis festgelegter/ dargestellter Bauflächen zu Netto-Bauflächen, das ohnehin an erheblichen Abzügen von Funktions- und Ausgleichsflächen leidet - vermieden werden, dass nach Abzug der geforderten Grünfläche zur Unterteilung der gesamten Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets für das betreffende Plangebiet im Kern nur noch ein Rest an gewerblicher Baufläche übrigbleibt, der erst als Bestandteil der nächsten Erweiterungsplanung (die erst in einigen Jahren avisiert werden würde) planerisch überhaupt zum Tragen käme.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Äußerung zur Missachtung des schützenswerten Gebiets um den „Amtmannsteich“, zur Verkehrsführung mit ihren ökologischen und hydraulischen Nachteilen und zur Nichtberücksichtigung der späteren Erweiterungsfläche im Norden unter Einbeziehung der dargelegten städtebaulichen Grundsätze und ökologischen Aspekte zur Kenntnis. Das weitere Planverfahren wird sich an deren grundsätzlichem Bemühen um einen sachgerechten Umgang mit den ökologisch wertvollen Flächen („Amtmannsteich“ u. dergl.) orientieren.

 

 

b. Offenlegungsbeschluss


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Entwürfe zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel sowie zum Bebauungsplan Nr. 40 „Erweiterung Industriegebiet Brakel West - Riesel II“ in der Kernstadt Brakel zur öffentlichen Auslegung vorzusehen.