a. Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
b. Offenlegungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in
seiner Sitzung am 14.03.2018 die komplette Aufstellung der entsprechenden
Bauleitplanung zur Erweiterung des Industriegebiets Brakel West - Riesel in der Kernstadt Brakel beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat im letzten Februar per Auslegung stattgefunden.
a. Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
(Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese Äußerung (siehe Anlage) beinhaltet als Hauptpunkte „Missachtung
des Schutzgebietes“ (geplante Erschließungsstraße und spätere Gewerbeflächen
umschließen das schützenswerte Gebiet rund um den „Amtmannsteich“ vollständig
und isolieren es komplett), „Verkehrsführung“ (Weiterführung der
Erschließungsstraße von Süden quert ebenso den Korridorbereich von West nach
Ost und schneidet die Grünflächen damit erneut ab; auch die hydraulischen
Verhältnisse werden derart gestört, dass dieser ökologisch wertvollen Fläche
die Lebensgrundlagen entzogen werden) und „Nichtberücksichtigung der späteren
Erweiterungsfläche im Norden“ (aktuelle Planung gibt keinen Hinweis auf
zukünftig fortzuführende Erschließung in nördliche Richtung, Gesamtplanung
erforderlich). Sie fordert bei der weiteren Planung die Berücksichtigung der
dargelegten städtebaulichen Grundsätze und ökologischen Aspekte.
Die
Äußerung sieht im Kern für das künftige Plangebiet zu einem überwiegenden Teil
eine „zusammenhängende, ökologisch wirksame Grünfläche“ zur Unterteilung der
gesamten Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets „Brakel West - Riesel II“ in
„Süd“ und „Nord“ vor.
Die Verwaltung schlägt vor,
diese Äußerung zur Kenntnis zu nehmen und sich bei der weiteren Planung an
deren grundsätzlichem Bemühen um einen sachgerechten Umgang mit den ökologisch
wertvollen Flächen - wie er prinzipiell von Anfang an in die Planung einfließen
sollte - zu orientieren.
Es sollte aber beim bisherigen Grundkonzept
der Planung bleiben, auf das auch der Förderantrag und Bewilligungsbescheid des
Landes NRW in beträchtlicher Höhe zur Erschließungsplanung basiert. Andernfalls
würde es zu einer erheblichen Verzögerung der Bauleitplanung, auch als
Grundlage für die weitere Detailplanung, kommen.
Der Umweltbericht des Büros UIH, Höxter, der
die Umweltbelange ermitteln und entsprechend berücksichtigen muss, wird nach
ersten Erkenntnissen voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung der bestehenden Grundkonzeption hinreichend
ist, ohne die Planung gemäß o.a. Äußerung oder in anderer Weise ändern zu
müssen; Ausschlusskriterien für die bisherige Planung sind bisher nicht
bekannt. Eine planerische Umsetzung der Erweiterung des Industriegebiets ist
aller Voraussicht nach unter Wahrung der angeführten ökologischen Kriterien
möglich. Diese Aussage wird bis zur Sitzung nochmals verifiziert.
Das schützenswerte Gebiet um
den „Amtsmannsteich“ wird nicht missachtet, sondern durch den bereits in die
Planung eingearbeiteten Korridor gewahrt; dessen umfangreichere Auslegung wird
im weiteren Planverfahren in Anlehnung an die aufgeführten städtebaulichen
Grundsätze und ökologischen Aspekte zu prüfen sein.
Auch die Verkehrsführung und
ihre zerschneidende Wirkung werden im weiteren Planverfahren nochmals in
Anlehnung an die aufgeführten städtebaulichen Grundsätze und ökologischen
Aspekte geprüft, ebenso die Auswirkungen der hydraulischen Verhältnisse auf die
Lebensgrundlagen der ökologisch wertvollen Fläche(n).
Zur später avisierten
Erweiterungsfläche im Norden bis zum „Bohlenweg“ existiert darüber hinaus ein
Gesamt-Erschließungskonzept (Ingenieurbüro Turk), das sich bereits mit der
nördlichen Erweiterungsfläche auseinandersetzt.
Es sollte - mit deutlichem
Verweis auf das Verhältnis festgelegter/ dargestellter Bauflächen zu
Netto-Bauflächen, das ohnehin an erheblichen Abzügen von Funktions- und
Ausgleichsflächen leidet - vermieden werden, dass nach Abzug der geforderten
Grünfläche zur Unterteilung der gesamten Erweiterungsfläche des Gewerbegebiets für das betreffende Plangebiet im Kern nur noch ein Rest
an gewerblicher Baufläche übrigbleibt, der erst als Bestandteil der
nächsten Erweiterungsplanung (die erst in einigen Jahren avisiert werden würde)
planerisch überhaupt zum Tragen käme.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die
Äußerung zur Missachtung des schützenswerten Gebiets um den „Amtmannsteich“,
zur Verkehrsführung mit ihren ökologischen und hydraulischen Nachteilen und zur
Nichtberücksichtigung der späteren Erweiterungsfläche im Norden unter
Einbeziehung der dargelegten städtebaulichen Grundsätze und ökologischen
Aspekte zur Kenntnis. Das weitere Planverfahren wird sich an deren
grundsätzlichem Bemühen um einen sachgerechten Umgang mit den ökologisch
wertvollen Flächen („Amtmannsteich“ u. dergl.) orientieren.
b. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss beschließt, die Entwürfe
zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel sowie zum
Bebauungsplan Nr. 40 „Erweiterung Industriegebiet Brakel West - Riesel II“ in
der Kernstadt Brakel zur
öffentlichen Auslegung vorzusehen.