Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" in Brakel
Vorlage
0146/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Brakel erhebt zur Finanzierung der offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich Elternbeiträge nach der Satzung vom 15.02.2019, die nach Einkommensverhältnissen der Eltern sozial gestaffelt sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen über die Erhebung von Elternbeiträgen sind im RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 23.12.2010 in der zurzeit gültigen Fassung fest verankert. Nach der aktuellen Satzung ergibt sich zurzeit ein schuljährliches Elternbeitragsaufkommen in den beiden Betreuungsformen „Ganztag bis 16 Uhr“ und „Übermittag bis Schulschluss“ i.H.v. insgesamt ca. 96.000 €.

 

Die Neufassung einer Satzung ist dadurch begründet, dass rechtlich geänderte Rahmenbedingungen anzupassen sind. So legt der v.g. RdErl. einen mtl. Höchstbetrag von 209 € pro Kind ab 01.08.2021 fest, der sich jährlich dynamisch um 3% erhöht und auf die anderen Beitragsstufen folgerichtig anzuwenden ist (§ 3 Abs. 4,5 Neufassung). In der aktuellen Satzung beschränkt sich diese Dynamik nur auf den Höchstbetrag und nicht auf die anderen Beitragsstufen. Die GPA hatte in Ihrem Bericht 2019 (S. 15 ff.) auf dieses Manko hingewiesen und eine generelle Überarbeitung der Elternbeitragssatzung zur Entlastung des städt. Haushalts empfohlen. Mit Hinweis auf die Stellungnahme des FB II (S. 2) zum GPA-Bericht wird mit der Neufassung der Empfehlung der GPA Rechnung getragen.

 

Des Weiteren wurde infolge der Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie eine Aussetzung der Beitragspflicht bei außergewöhnlichen Ereignissen eingearbeitet. Der Städte- und Gemeindebund hatte auf ein derartiges mögliches Satzungsgebot hingewiesen. Damit kann zukünftig ein zügiges relevantes verwaltungsinternes Handeln im Sinne der Beitragspflichtigen umgesetzt werden und entbehrt notwendige zeitintensive Dringlichkeitsentscheidungen (§ 3 Abs. 3 Neufassung).   

 

Ferner sind gesetzlich geregelte Unzumutbarkeiten von Elternbeiträgen für den Personenkreis SGB II/XII, AsylbLG, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld explizit (§ 6 Abs. 1 Neufassung) mit aufgenommen worden.

 

Beim Entwurf der Neufassung ist die aktuelle Satzung des Kreises Höxter für Kindertageseinrichtungen (seit 01.08.2020) zum Vergleich einbezogen und auf hiesige Möglichkeiten abgestellt worden. Damit soll ein ähnlich gelagertes Gefüge der Einkommensstufen erwirkt und, wie bisher, eine sozialverträgliche Struktur vorgehalten werden. Eine umfängliche Gleichstellung der Satzungsinhalte kann jedoch aus Gründen unterschiedlicher Finanzierungseckpunkte und Trägerschaften (Kreis/KiBiz und Stadt/OGS) nicht verwirklicht werden.

 

Neben der Einarbeitung neuer rechtlicher Änderungen wurde eine neue Staffelung der Einkommens- und Beitragsstufen vorgenommen (Anlage zu § 3 Abs.4 Neufassung). Unter Zugrundelegung der aktuellen Einkommensverhältnisse von Beitragspflichtigen im „Ganztag bis 16 Uhr“ und des pauschalen Elternbeitrages für „Übermittag bis Schulschluss“ ist im Gesamtergebnis mit der neuen Satzung ab 01.08.2021 eine jährliche Mehreinnahme in Höhe von ca. 7.000 € bis 8.000 € zur Entlastung des städt. Haushaltes zu erwarten. Im Kontext müssen hier jedoch schuljährlich immer die veränderbaren sozialen Umfelder und Einkommensverhältnisse der Beitragspflichtigen neu berechnet und beschieden werden, die Auswirkungen, mal mehr oder weniger, auf das Elternbeitragsaufkommen haben.

 

Das Elternbeitragsaufkommen ist weiterhin ein wichtiger kommunaler Finanzierungsbaustein zur OGS und trägt zur Refinanzierung des Aufwandes erheblich bei, da die Fördermittel des Landes NRW hier bei weitem seit Jahren nicht auskömmlich sind.

 

Der Entwurf einer Neufassung der Satzung sowie eine Synopse sind als Anlage beigefügt.

 

 


Anlagen:

Entwurf der Neufassung

Synopse zur aktuellen und neuen Fassung

 


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel, den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ in Brakel in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Mehreinnahme in Höhe von jährlich ca. 7.000 € bis 8.000 €