Sachverhalt:
Die Stadt Brakel
erhebt zur Finanzierung der offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich
Elternbeiträge nach der Satzung vom 15.02.2019, die nach
Einkommensverhältnissen der Eltern sozial gestaffelt sind. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen über die Erhebung von Elternbeiträgen sind im RdErl. des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 23.12.2010 in der
zurzeit gültigen Fassung fest verankert. Nach der aktuellen Satzung ergibt sich zurzeit ein schuljährliches Elternbeitragsaufkommen in den beiden
Betreuungsformen „Ganztag bis 16 Uhr“ und „Übermittag bis Schulschluss“ i.H.v.
insgesamt ca. 96.000 €.
Die Neufassung
einer Satzung ist dadurch begründet, dass rechtlich geänderte Rahmenbedingungen
anzupassen sind. So legt der v.g. RdErl. einen mtl. Höchstbetrag von 209 € pro
Kind ab 01.08.2021 fest, der sich jährlich dynamisch um 3% erhöht und auf die
anderen Beitragsstufen folgerichtig anzuwenden ist (§ 3 Abs. 4,5 Neufassung). In der aktuellen Satzung beschränkt sich
diese Dynamik nur auf den Höchstbetrag und nicht auf die anderen
Beitragsstufen. Die GPA hatte in
Ihrem Bericht 2019 (S. 15 ff.) auf
dieses Manko hingewiesen und eine generelle Überarbeitung der
Elternbeitragssatzung zur Entlastung des städt. Haushalts empfohlen. Mit
Hinweis auf die Stellungnahme des FB II (S. 2) zum GPA-Bericht wird mit der
Neufassung der Empfehlung der GPA Rechnung getragen.
Des Weiteren wurde
infolge der Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie eine Aussetzung der Beitragspflicht
bei außergewöhnlichen Ereignissen eingearbeitet.
Der Städte- und Gemeindebund hatte auf ein derartiges mögliches Satzungsgebot hingewiesen. Damit kann zukünftig ein
zügiges relevantes verwaltungsinternes Handeln im Sinne der Beitragspflichtigen
umgesetzt werden und entbehrt notwendige zeitintensive
Dringlichkeitsentscheidungen (§ 3 Abs. 3
Neufassung).
Ferner sind
gesetzlich geregelte Unzumutbarkeiten
von Elternbeiträgen für den Personenkreis SGB II/XII, AsylbLG,
Kindergeldzuschlag oder Wohngeld explizit (§
6 Abs. 1 Neufassung) mit aufgenommen worden.
Beim Entwurf der
Neufassung ist die aktuelle Satzung des
Kreises Höxter für Kindertageseinrichtungen
(seit 01.08.2020) zum Vergleich
einbezogen und auf hiesige Möglichkeiten abgestellt worden. Damit soll ein
ähnlich gelagertes Gefüge der Einkommensstufen erwirkt und, wie bisher, eine
sozialverträgliche Struktur vorgehalten werden. Eine umfängliche Gleichstellung
der Satzungsinhalte kann jedoch aus Gründen unterschiedlicher
Finanzierungseckpunkte und Trägerschaften (Kreis/KiBiz und Stadt/OGS) nicht
verwirklicht werden.
Neben der
Einarbeitung neuer rechtlicher Änderungen wurde eine neue Staffelung der
Einkommens- und Beitragsstufen vorgenommen (Anlage
zu § 3 Abs.4 Neufassung). Unter Zugrundelegung der aktuellen
Einkommensverhältnisse von Beitragspflichtigen im „Ganztag bis 16 Uhr“ und des
pauschalen Elternbeitrages für „Übermittag bis Schulschluss“ ist im Gesamtergebnis mit der neuen Satzung ab 01.08.2021 eine
jährliche Mehreinnahme in Höhe von ca. 7.000 € bis 8.000 € zur Entlastung
des städt. Haushaltes zu erwarten. Im Kontext müssen hier jedoch schuljährlich
immer die veränderbaren sozialen Umfelder und Einkommensverhältnisse der
Beitragspflichtigen neu berechnet und beschieden werden, die Auswirkungen, mal
mehr oder weniger, auf das Elternbeitragsaufkommen haben.
Das
Elternbeitragsaufkommen ist weiterhin ein wichtiger kommunaler
Finanzierungsbaustein zur OGS und trägt zur Refinanzierung des Aufwandes
erheblich bei, da die Fördermittel des Landes NRW hier bei weitem seit Jahren
nicht auskömmlich sind.
Der Entwurf einer
Neufassung der Satzung sowie eine Synopse sind als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Entwurf der Neufassung
Synopse zur aktuellen und neuen Fassung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel, den Entwurf der Satzung
über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich“ in Brakel in der vorliegenden Fassung zu
beschließen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Mehreinnahme in Höhe von jährlich ca. 7.000 € bis 8.000 €