Betreff
Einziehung einer städtischen Wegefläche
Vorlage
318/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist Eigentümerin des Grundstücks der Gemarkung Brakel, Flur 11, Flurstück 484 zur Größe von 176 qm. Die Wegefläche befindet sich im Bereich des Heinefelder Weges und grenzt an die Ferienstraße. Im beiliegenden Lageplan ist das Grundstück kenntlich gemacht.

 

Die Wegefläche hat durch den Bau der Kreisferienstraße ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie wird bereits seit längerer Zeit von den angrenzenden Nachbarn gemeinsam als Grundstückszufahrt genutzt.

 

Es besteht die Absicht, nach Abschluss des Einziehungsverfahrens die Fläche an den/die Anlieger zu veräußern wobei die Stadt darauf achten wird, dass die Rechte der jeweils angrenzenden Grundstückseigentümer gewahrt bleiben, evtl. durch die Einräumung eines Wegerechts.

 

Der Bezirksausschuss Brakel hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Angelegenheit befasst und dem einzuleitenden Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW zugestimmt.


Anlagen:

 

Auszug aus dem Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt, das Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW für die städtische Wegefläche in der Gemarkung Brakel, Flur 11, Flurstück 484 durchzuführen.