Sachverhalt:
Unter Leitung des/der Altersvorsitzenden wählt der Bezirksausschuss gem. § 39 Abs. 4 Nr. 4 GO NRW ohne Aussprache aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern die/den Vorsitzende/n und die/den stellvertretenden Vorsitzende/n.
Bei der Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim unter Verwendung von Stimmzetteln abgestimmt.
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleicher Stimmenzahl findet eine Stichwahl statt. Bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das vom Altersvorsitzenden zu ziehende Los.
Nimmt ein gewählter Bewerber die
Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages
steht (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 i.V.m.
§ 67 Abs. 2 GO NRW).
Einer Amtseinführung und
Verpflichtung des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden bedarf es
nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss wählt in einem Wahlgang in geheimer Abstimmung Herrn/Frau
…………………………………………….. zum/zur Vorsitzenden und
…………………………………………….. zum/zur stellvertretenden Vorsitzenden.