Betreff
Entwurf des Regionalplans OWL; Vorstellung der für Brakel wesentlichen Grundsätze und Ziele
Vorlage
0127/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits 2015 hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde (Dezernat 32 der Bezirksregierung Detmold) beauftragt, zeitnah einen einheitlichen Regionalplan für die gesamte Region OWL zu erarbeiten. Ein Grund ist, dass die bestehenden Planwerke inzwischen „in die Jahre gekommen“ sind, u. a. aufgrund gesellschaftlicher, planungsrechtlicher und sonstiger fachlicher Veränderungen. Es ist dazu eine einheitliche Überarbeitung der beiden räumlichen Teilabschnitte erforderlich, die insbesondere die Vorgaben des 2017 in Kraft getretenen LEP NRW einschließt, die letztendlich eine Neuaufstellung auch des Regionalplans unumgänglich gemacht haben.

 

Die Neuaufstellung sieht nunmehr bis Ende März dieses Jahres die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung) vor. Diese Frist ist nicht verlängerbar. Sofern für eine Gemeinde die Grundzüge der Planung im Einzelfall (Stellungnahme) betroffen sein sollten, müsste später eine individuelle Planerrunde angesetzt werden.

 

Im Vorfeld hat es eine ausgiebige frühzeitige Beteiligung gegeben, in die auch die Städte des Kreises Höxter einbezogen worden sind. Umfassend ist hierzu das Abwägungsmaterial ermittelt und Umweltbelange einbezogen worden. In den sog. Kommunalgesprächen Ende 2018 bei den Kommunen sind die vorläufigen Ergebnisse dann vorgestellt und entsprechende Gewichtungen abgestimmt worden.

 

Details zum Verfahren

 

In einer sog. Planerkonferenz sind am 04.12.2020 abschließend die Inhalte erörtert worden:

 

Der bisherige Regionalplan besteht seit 2008 und wird nunmehr in einen neuen Entwurf fortgeschrieben. Dessen Wirksamkeit wird angestrebt für 2023. Es sind normale Standards gesetzt, Freiflächen wie Siedlungsflächen (Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche GIB, allgemeine Siedlungsbereiche ASB) betrachtet worden, für die es bedarfsgerechte Festlegungen geben soll. Die ehemals avisierte 5 ha-Klausel (Versiegelungsgrenze pro Tag) im LEP NRW war nicht mehr zum Tragen gekommen.

 

Nunmehr sollen über den Regionalplan mehr Möglichkeiten für die Kommunen geschaffen werden, Siedlungsflächen variabel in Anspruch zu nehmen. ASB und GIB seien in ihrer „Menge“ um 20 % Bruttobauland vergrößert worden, die - flexiblen - Standorte davon entkoppelt zu betrachten, was planerisch grundsätzlich üblich ist. Es solle keine bandartigen Siedlungsstrukturen geben, die LEP-Vorgaben beachtet werden sowie ein Anschluss an bestehende Siedlungsflächen geschaffen werden usw. Die Siedlungsflächenstandorte jedoch sind gekoppelt an die jeweils ermittelten Bedarfsflächen, d.h. nicht jede festgelegte Siedlungserweiterung kann über die Bauleitplanung zu 100 % ausgenutzt werden; stets ist ausschlaggebend, ob noch ein Bedarf besteht.

Kontingente gibt es dabei nur für Wohnbauflächen und Wirtschaftsflächen, die alle 5 Jahre überprüft werden. Flächenreserven werden jeweils in Abzug gebracht.

Die „Flächenmenge“ wird also textlich beschrieben bzw. berechnet, während mögliche Standorte zeichnerisch dargestellt werden. Der Regionalplan wird hierzu mit dem Flächennutzungsplan abgeglichen. Allgemein sind die Ziele der Bauleitplanung mit denen des Regionalplans, auch bereits im Entwurf, abzugleichen und aufeinander abzustimmen.

 

Entwurfsinhalte

 

Wichtige Aspekte sind die fortlaufende Darstellung (Festlegung) des Pumpspeicherkraftwerks (Wasserspeicherkraftwerk Nethe - Darstellung als zweckgebundenes „Oberflächengewässer“ auf dem Gebiet der Stadt Höxter) sowie Beverungen-Würgassen als „Fläche für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe“ (geplantes Zwischenlager für radioaktive Abfälle somit nach jetzigem Stand unzulässig).

 

Für Brakel sind die sog. „Suchräume“ für Siedlungsflächen, die unter Mitwirkung des Kreises Höxter im Vorfeld vorgeschlagen worden sind, übernommen worden, ohne dass es zu wesentlichen Änderungen gekommen ist. Zudem ist auf Brakeler Stadtgebiet regionalplanerisch per Entwurf (als wichtigste Erweiterungsflächen) gesichert worden:

 

-      Gewerbegebietserweiterung Brakel West - Riesel II (Kernstadt);

 

-      nördliche perspektivische „Wohnbaufläche“ in östlicher Fortentwicklung des „Neubaugebiets Brunnenallee“ (Kernstadt);

 

-      alle (normalerweise an stark emittierende Betriebe gebundene) GIB-Flächen sind in ASB-Flächen umgewandelt worden (grundsätzlich Gewerbebetriebe und Wohnen dort möglich).

 

Die Ortschaften dürfen sich - wie bislang - im Rahmen ihrer Eigenentwicklung geringfügig erweitern.

 

Zur GIB-Flächenumwandlung in ASB ist zu sagen, dass sich im Brakeler Stadtgebiet zumeist Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe in den noch gültigen GIB befinden, die ohne Umwandlung in ASB zukünftig dort ausgeschlossen wären. Auch großflächiger Einzelhandel (Bsp. Baumärkte) ist dadurch abgedeckt und landesplanerisch zielkonform, zumal dies der gegebenen Vor-Ort-Situation insgesamt entspricht.

Auch kommt es zur GIB-Flächenumwandlung in ASB für das künftige Erweiterungsgebiet „Brakel West - Riesel II“ (für eine erste Erweiterung sind die Bauleitpläne bereits in Aufstellung).

Das bisherige „Industriegebiet“ (GI) beinhaltet Betriebe, die typischerweise in einem Gewerbegebiet (GE) liegen müssten; immissionsschutztechnisch und -rechtlich ist dies unproblematisch, solange das Gebiet ein homogenes Nutzungsgefüge aufweist, was der Fall ist. Auch planungsrechtlich ist das vertretbar, obwohl eher ein GE hätte festgesetzt werden sollen (wenn man gewusst hätte, welche Betriebe sich dort ansiedeln).

Die Weiterentwicklung nach Norden bleibt immissionsschutzrechtlich unproblematisch, wenn die Produktion oder das Gewerbe im Erweiterungsgebiet selbst untereinander harmoniert und nicht bspw. durch Wohnen im Gebiet selbst (hier: Betriebsleiterwohnungen) eingeschränkt werden würde, sodass dann bei weiteren Ansiedlungen niedrigere Lärm-Schwellenwerte aufgrund der deutlich schutzbedürftigeren Wohnfunktion zum Tragen kommen müssten. Beim Wohnen östlich der Bundesstraße (W-Darstellung des Flächennutzungsplans am „Bohlenweg“) dürfte es so sein, dass sich aufgrund der die künftige GE-/ GI-Erweiterung „Brakel West - Riesel II“ trennenden Bundesstraße deren Immissionswerte (insb. Lärm) mit denen der Gewerbegebietserweiterung vermischen und daher bei der Beurteilung eines hinzutretenden Betriebs die höheren Schwellenwerte zum Schutz der Wohnbebauung/ Wohnfunktion anzunehmen sein dürften.

Grundsätzlich wäre eine GI-Erweiterung nur aus einem (jetzt noch vorhandenen) GIB zu entwickeln, umgekehrt aus einem (vorgesehenen) ASB „nur“ ein GE ableitbar, was aber hinreichend ist. Entscheidend ist letztendlich die Bewertung faktischer (aufeinandertreffender) baulicher Nutzungen. Es könnten durchaus produzierende Betriebe wie FSB, SIT Antriebstechnik oder Brakeler Thermoglas in einem solchen GE angesiedelt werden, da dieses immissionsschutzrechtlich unproblematisch sein dürfte.

Andererseits würde die konsequente Erweiterung „Brakel West - Riesel II“ als GI und gemäß einem GIB bedeuten, dass weniger emittierende, gewerbegebietstypische Betriebe wie im bisherigen (südlichen) Industriegebiet und in Brakel vorherrschend dort nicht angesiedelt werden dürften. Wiederum müsste immissionsschutzrechtlich folgerichtig eine Homogenität innerhalb des Erweiterungsgebiets erzielt werden, die sich auf industriegebietstypische, stark emittierende und nicht mehr wohnverträgliche Betriebe stützt (daher wäre auch Betriebsleiterwohnen auszuschließen).

Nach alledem, was bisher die Entwicklung des Gewerbegebiets Brakel West - Riesel ausgemacht hat, aber auch an „normalen“ Gewerbebetrieben im kleinstädtischen Ansiedlungsraum zu erwarten sein dürfte, würde man mit einem ASB und einem daraus entwickelten Gewerbegebiet insgesamt eher als mit einem GIB und daraus entwickelten GI die Ansiedlungswünsche abdecken können. Zudem ist die ASB-GE-Abhängigkeit nicht „in Stein gemeißelt“, da sie nicht kategorisch bestimmte Betriebe ausschließt. Es können zum einen baulich Maßnahmen bestimmt werden, die bspw. so lärmmindernd sind, dass eine eher als GI-Betrieb einzuordnende bauliche Nutzung GE-konform wird, zum anderen wäre im Zweifelsfall ein Zielabweichungs- oder Regionalplanänderungsverfahren möglich.

Auch ASB-konforme Ansiedlungsbestrebungen, die eher als Normalfall im Kreis Höxter anzusehen sind und in Brakel praktisch gebündelt würden, können entsprechend offensiv vermarktet werden, auch mit Hilfe der GfW (Gesellschaft für Wirtschaftsförderung) beim Kreis Höxter.

Die bislang fehlende Darstellung Brakels in der Erläuterungskarte 2 (Blatt 2) „Regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept OWL“ zum Regionalplanentwurf sollte aus der Bedeutung des beschriebenen (auch zukünftigen) Standortes „Brakel West - Riesel II“ für die lokale und ggf. regionale Wirtschaft unbedingt derart angepasst werden, dass Brakel als „Gewerbe- und Industriestandort > 10 ha mit lokaler Bedeutung“ aufgeführt und dargestellt wird. Dies darf nicht an eine ASB-Festlegung gekoppelt sein und wäre auch sachlich falsch (s.o.).

 

Hinsichtlich der Freiraumfestlegungen „Bereiche zum Schutz der Natur“ (BSN-Flächen) ist man bei der Fortschreibung über den Status quo hinausgegangen.

Wie ein Vergleich der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Höxter zwischen den diversen BSN-Festlegungen aus dem bestehenden Regionalplan PB/HX 2008 und dem im Regionalplan OWL-Entwurf 2020 zeigt, sind zwar einige Flächen gemäß aktuellem Entwurf weggefallen, jedoch aus dem Fachbeitrag „Naturschutz und Landschaftspflege“ zu den bestehenden Flächen einige BSN-Flächen hinzugekommen.

Soweit dies Waldflächen betrifft, ist das als normale Fortschreibung der bisherigen BSN-Festlegungen zu betrachten, zumal sich auch Natur und Landschaft nach landesplanerischer Einschätzung in gewisser Weise weiterentwickelt haben.

Soweit dies landwirtschaftlich genutzte Flächen betrifft, ist das zwar ebenfalls als landesplanerische Fortschreibung der bisherigen BSN-Festlegungen zu betrachten, es ist jedoch zu gewährleisten, dass die Ausübung der Landwirtschaft weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt.

Soweit allerdings - wie in der Ortschaft Brakel-Gehrden - Siedlungsflächen bzw. siedlungsflächennahe Bereiche betroffen sind, ist darauf hinzuwirken, dass diese Flächen nicht in den Regionalplan eingehen sollten. Denn mittel- bis langfristig ist auch bei den Ortsteilen davon auszugehen, dass diese einen gewissen Spielraum zur Eigenentwicklung benötigen, der über die Bauleitplanung sowohl bauliche als auch erholungsbezogene Nutzungen beinhalten kann; die gemeindliche Bauleitplanung sollte durch die BSN-Flächen nicht erschwert werden.

Grundsätzlich gilt, dass die Festlegung „BSN-Flächen“ auch den Naturschutzstatus vorbereitet, sodass hieraus später Einschränkungen einer typischen ländlichen und ggf. baulichen Flächennutzung resultieren können. Diese landesplanerische Festlegung könnte mit dem noch nicht aufgestellten Landschaftsplan für den Kreis Höxter förmlich ausgestaltet werden. Dazu bedürfte es aber eines formellen Planverfahrens, in dem die Stadt Brakel weitere Bedenken äußern könnte.

 

Zur Windkraft wird einleitend auf die bestehenden Vorgaben des LEP NRW eingegangen, der als Grundsatz u.a. einen planerischen Vorsorgeabstand zwischen Windenergieanlagen (WEA) und allgemeinen und reinen Wohngebieten von 1.500 m auf Ebene der Bauleitplanung vorsieht (mittlerweile Gesetzentwurf zur Windkraft mit 1.000 m Abstand). Außerdem wird das LEP-Ziel „Walderhaltung und Waldinanspruchnahme“ betont, wonach Waldbereiche i.d.R. nicht durch entgegenstehende Nutzungen in Anspruch genommen werden dürfen, für die Nutzung der Windenergie nur im Ausnahmefall dann, wenn diese nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist.

Windenergienutzung durch Repowering soll lediglich als Grundsatz Beschränkungen möglichst vermeiden.

Ansonsten fokussieren sich die Ausführungen im Regionalplanentwurf auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und deren planungsrechtliche Einschätzung für die gemeindliche Bauleitplanung. Auch wird die Relevanz der Windenergienutzung für die Energiewende herausgestellt sowie die Akzeptanzerhaltung der Windenergienutzung als wesentlicher Bestandteil für das Gelingen der Energiewende betont. Hierzu sei besonderes Anliegen der Landesregierung die Stärkung der kommunalen Planungshoheit.

Weiterer Konkretisierungsbedarf wird auf dieser Ebene nicht gesehen und ausgeführt.

 

Zum Punkt Verkehr (Grundsatz V11; RN 1482 Bahnhöfe und Haltepunkte i.V.m. zeichnerischer Darstellung in den Karten) ist aufgefallen, dass Brakel-Hembsen als Haltepunkt im Regionalplanentwurf nicht aufgeführt wird. Unter RN 1484 wird ausgeführt: Aus regionalplanerischer Sicht soll insbesondere die Einrichtung/ Reaktivierung der in der zeichnerischen Regionalplandarstellung mit dem Planzeichen „zu reaktivierende/ neue Haltepunkte“ gekennzeichneten zusätzlichen Haltestellen geprüft werden. Hierzu hatte der Kreis Höxter hat im September 2020 beim Nahverkehrsverbund Paderborn/ Höxter nachgefragt, ob die Reaktivierung von Haltepunkten, die bei einer Abfrage von den Kommunen gemeldet worden sind, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden könnten. Hierzu gehört auch der Haltepunkt Brakel-Hembsen. Die Anfrage wurde vom nph an die Abteilung Planen des NWL weitergeleitet.

Zu begründen ist dies damit, dass bis Mitte der 80er-Jahre die Ortschaft Hembsen einen Bahnhaltepunkt zwischen dem Ortskern und der Siedlung „Im Märsch“ hatte. Dieser wurde auch von den Bürgern aus der Ortschaft Beller genutzt. Die Entfernung zwischen dem Haltepunkt und der Ortschaft Beller liegt unter einem Kilometer. Die Ortschaft Hembsen ist Grundschulstandort. Seit den 90er-Jahren entwickelt sich zwischen dem Ortskern Hembsen und der Siedlung „Im Märsch“ ein Neubaugebiet mit über 60 Bauplätzen in unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie. Das Neubaugebiet dient der Eigenentwicklung des Ortes und wird vorwiegend von Bürgern der Ortschaft Hembsen bebaut. Im nächsten Jahr sollen wieder einige Grundstücke im Baugebiet erschlossen werden. Hembsen hat rd. 1000 Einwohner, aber nur wenige Arbeitsplätze, sodass ein Großteil der Bevölkerung nach Brakel, Höxter, Paderborn u.a. pendelt. Beller hat rd. 250 Einwohner. Derzeit sind Hembsen und Beller durch eine Buslinie mit dem Bahnhaltepunkt Brakel verbunden. Pendler fahren mit dem PKW nach Brakel, um dann auf den Schienenverkehr umzusteigen. Die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes wäre eine sinnvolle Ergänzung im Pendler- und Schülerverkehr sowie hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung der beiden Ortschaften an die Kernstadt Brakel und darüber hinaus.

Daher sollte angeregt werden, die Haltestelle Brakel-Hembsen auch mit dem Planzeichen „zu reaktivierende/ neue Haltepunkte“ zu kennzeichnen.

Der Regionalplan im Entwurf wird von der Verwaltung insgesamt als sachgerecht und gut angesehen.

 

Auch der Kreis Höxter, der noch eine Stellungnahme für die kreisangehörigen Gemeinden abgeben wird, erachtet den Entwurf als gut und hat der Bezirksplanungsbehörde in der Planerkonferenz Lob ausgesprochen.

Die Inhalte des Entwurfs: Beteiligungsverfahren - Textliche Festlegungen - Zeichnerische Festlegungen - Erläuterungskarten und dergleichen mehr können über den Link

 

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-32/regionalplan-owl

 

abgerufen werden.

Bei Rückfragen hierzu sprechen Sie bitte die Verwaltung an.

 

Es werden in der Sitzung die für Brakel wichtigsten lokalen und regionalen Inhalte noch einmal in einer Präsentation veranschaulicht, was gleichfalls den Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2021 auf entsprechende Berichterstattung zum Regionalplan OWL erfüllt.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach eingehender Prüfung wird der Regionalplanentwurf und der damit verbundene Interessenausgleich (Gegenstromprinzip) seitens der Stadt Brakel als sachgerecht betrachtet.

 

Der Bauausschuss spricht sich insgesamt für den Entwurf des Regionalplans auf Brakeler Stadtgebiet aus.

 

Ergänzt wird zu folgenden Einzelpunkten:

 

-      Die bislang fehlende Darstellung Brakels in der Erläuterungskarte 2 (Blatt 2) „Regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept OWL“ zum Regionalplanentwurf sollte aus der Bedeutung des (auch zukünftigen) Standortes „Brakel West - Riesel II“ für die lokale und ggf. regionale Wirtschaft unbedingt derart angepasst werden, dass Brakel als „Gewerbe- und Industriestandort > 10 ha mit lokaler Bedeutung“ aufgeführt und dargestellt wird.

 

-      Zu den hinzugekommenen Freiraumfestlegungen „Bereiche zum Schutz der Natur“ (BSN-Flächen, zeichnerischer Darstellung in den Karten) wird wie folgt Stellung bezogen:

Soweit landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen sind, ist zu gewährleisten, dass die Ausübung der Landwirtschaft weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt.

Soweit - wie in der Ortschaft Brakel-Gehrden - Siedlungsflächen bzw. siedlungsflächennahe Bereiche betroffen sind, sind diese nicht in den Regionalplan einzubeziehen, da zu befürchten ist, dass hierdurch die gemeindliche Bauleitplanung erschwert und damit eine mittel- bis langfristige ortstypische Siedlungsflächenentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung verhindert wird.

 

-      Zum Punkt Verkehr (Grundsatz V11; RN 1482 Bahnhöfe und Haltepunkte i.V.m. zeichnerischer Darstellung in den Karten, hier RN 1484) wird angeregt, die Haltestelle Brakel-Hembsen auch mit dem Planzeichen „zu reaktivierende/ neue Haltepunkte“ zu kennzeichnen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: