Sachverhalt:
Bereits
2015 hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde (Dezernat 32 der
Bezirksregierung Detmold) beauftragt, zeitnah einen einheitlichen Regionalplan
für die gesamte Region OWL zu erarbeiten. Ein Grund ist, dass die bestehenden Planwerke
inzwischen „in die Jahre gekommen“ sind, u. a. aufgrund gesellschaftlicher,
planungsrechtlicher und sonstiger fachlicher Veränderungen. Es ist dazu eine
einheitliche Überarbeitung der beiden räumlichen Teilabschnitte erforderlich,
die insbesondere die Vorgaben des 2017 in Kraft getretenen LEP NRW einschließt,
die letztendlich eine Neuaufstellung auch des Regionalplans unumgänglich
gemacht haben.
Die
Neuaufstellung sieht nunmehr bis Ende
März dieses Jahres die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/
Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung) vor. Diese Frist ist nicht
verlängerbar. Sofern für eine Gemeinde die Grundzüge der Planung im Einzelfall
(Stellungnahme) betroffen sein sollten, müsste später eine individuelle Planerrunde
angesetzt werden.
Im Vorfeld hat es eine ausgiebige frühzeitige
Beteiligung gegeben, in die auch die Städte des Kreises Höxter einbezogen
worden sind. Umfassend ist hierzu das Abwägungsmaterial ermittelt und
Umweltbelange einbezogen worden. In den sog. Kommunalgesprächen Ende 2018 bei
den Kommunen sind die vorläufigen Ergebnisse dann vorgestellt und entsprechende
Gewichtungen abgestimmt worden.
Details
zum Verfahren
In einer sog. Planerkonferenz sind am 04.12.2020
abschließend die Inhalte erörtert worden:
Der bisherige Regionalplan besteht seit 2008 und
wird nunmehr in einen neuen Entwurf fortgeschrieben. Dessen Wirksamkeit wird
angestrebt für 2023. Es sind normale Standards gesetzt, Freiflächen wie
Siedlungsflächen (Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche GIB, allgemeine
Siedlungsbereiche ASB) betrachtet worden, für die es bedarfsgerechte
Festlegungen geben soll. Die ehemals avisierte 5 ha-Klausel
(Versiegelungsgrenze pro Tag) im LEP NRW war nicht mehr zum Tragen gekommen.
Nunmehr sollen über den Regionalplan mehr
Möglichkeiten für die Kommunen geschaffen werden, Siedlungsflächen variabel in
Anspruch zu nehmen. ASB und GIB seien in ihrer „Menge“ um 20 % Bruttobauland
vergrößert worden, die - flexiblen - Standorte davon entkoppelt zu betrachten,
was planerisch grundsätzlich üblich ist. Es solle keine bandartigen
Siedlungsstrukturen geben, die LEP-Vorgaben beachtet werden sowie ein Anschluss
an bestehende Siedlungsflächen geschaffen werden usw. Die
Siedlungsflächenstandorte jedoch sind gekoppelt an die jeweils ermittelten
Bedarfsflächen, d.h. nicht jede festgelegte Siedlungserweiterung kann über die
Bauleitplanung zu 100 % ausgenutzt werden; stets ist ausschlaggebend, ob noch
ein Bedarf besteht.
Kontingente gibt es dabei nur für Wohnbauflächen und
Wirtschaftsflächen, die alle 5 Jahre überprüft werden. Flächenreserven werden
jeweils in Abzug gebracht.
Die „Flächenmenge“ wird also textlich beschrieben
bzw. berechnet, während mögliche Standorte zeichnerisch dargestellt werden. Der
Regionalplan wird hierzu mit dem Flächennutzungsplan abgeglichen. Allgemein
sind die Ziele der Bauleitplanung mit denen des Regionalplans, auch bereits im
Entwurf, abzugleichen und aufeinander abzustimmen.
Entwurfsinhalte
Wichtige Aspekte sind die fortlaufende Darstellung
(Festlegung) des Pumpspeicherkraftwerks (Wasserspeicherkraftwerk
Nethe - Darstellung als zweckgebundenes „Oberflächengewässer“ auf dem Gebiet
der Stadt Höxter) sowie Beverungen-Würgassen als „Fläche für Kraftwerke und
einschlägige Nebenbetriebe“ (geplantes Zwischenlager für radioaktive Abfälle
somit nach jetzigem Stand unzulässig).
Für
Brakel sind die sog. „Suchräume“ für Siedlungsflächen, die unter Mitwirkung des
Kreises Höxter im Vorfeld vorgeschlagen worden sind, übernommen worden, ohne
dass es zu wesentlichen Änderungen gekommen ist. Zudem ist auf Brakeler
Stadtgebiet regionalplanerisch per Entwurf (als wichtigste Erweiterungsflächen)
gesichert worden:
-
Gewerbegebietserweiterung Brakel West
- Riesel II (Kernstadt);
-
nördliche perspektivische
„Wohnbaufläche“ in östlicher Fortentwicklung des „Neubaugebiets Brunnenallee“
(Kernstadt);
-
alle
(normalerweise an stark emittierende Betriebe gebundene) GIB-Flächen sind in
ASB-Flächen umgewandelt worden (grundsätzlich Gewerbebetriebe und Wohnen dort
möglich).
Die Ortschaften dürfen sich - wie bislang - im
Rahmen ihrer Eigenentwicklung geringfügig erweitern.
Zur GIB-Flächenumwandlung in ASB ist zu sagen, dass
sich im Brakeler Stadtgebiet zumeist Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe in den
noch gültigen GIB befinden, die ohne Umwandlung in ASB zukünftig dort
ausgeschlossen wären. Auch großflächiger Einzelhandel (Bsp. Baumärkte) ist
dadurch abgedeckt und landesplanerisch zielkonform, zumal dies der gegebenen
Vor-Ort-Situation insgesamt entspricht.
Auch kommt es zur GIB-Flächenumwandlung in ASB für
das künftige Erweiterungsgebiet „Brakel West - Riesel II“ (für eine erste
Erweiterung sind die Bauleitpläne bereits in Aufstellung).
Das bisherige „Industriegebiet“ (GI) beinhaltet Betriebe, die
typischerweise in einem Gewerbegebiet (GE) liegen müssten;
immissionsschutztechnisch und -rechtlich ist dies unproblematisch, solange das
Gebiet ein homogenes Nutzungsgefüge aufweist, was der Fall ist. Auch
planungsrechtlich ist das vertretbar, obwohl eher ein GE hätte festgesetzt
werden sollen (wenn man gewusst hätte, welche Betriebe sich dort ansiedeln).
Die Weiterentwicklung nach Norden bleibt immissionsschutzrechtlich
unproblematisch, wenn die Produktion oder das Gewerbe im Erweiterungsgebiet
selbst untereinander harmoniert und nicht bspw. durch Wohnen im Gebiet selbst
(hier: Betriebsleiterwohnungen) eingeschränkt werden würde, sodass dann bei
weiteren Ansiedlungen niedrigere Lärm-Schwellenwerte aufgrund der deutlich
schutzbedürftigeren Wohnfunktion zum Tragen kommen müssten. Beim Wohnen östlich
der Bundesstraße (W-Darstellung des Flächennutzungsplans am „Bohlenweg“) dürfte
es so sein, dass sich aufgrund der die künftige GE-/ GI-Erweiterung „Brakel
West - Riesel II“ trennenden Bundesstraße deren Immissionswerte (insb. Lärm)
mit denen der Gewerbegebietserweiterung vermischen und daher bei der
Beurteilung eines hinzutretenden Betriebs die höheren Schwellenwerte zum Schutz
der Wohnbebauung/ Wohnfunktion anzunehmen sein dürften.
Grundsätzlich wäre eine GI-Erweiterung nur aus einem (jetzt noch
vorhandenen) GIB zu entwickeln, umgekehrt aus einem (vorgesehenen) ASB „nur“
ein GE ableitbar, was aber hinreichend ist. Entscheidend ist letztendlich die
Bewertung faktischer (aufeinandertreffender) baulicher Nutzungen. Es könnten
durchaus produzierende Betriebe wie FSB, SIT Antriebstechnik oder Brakeler
Thermoglas in einem solchen GE angesiedelt werden, da dieses
immissionsschutzrechtlich unproblematisch sein dürfte.
Andererseits würde die konsequente Erweiterung „Brakel West -
Riesel II“ als GI und gemäß einem GIB bedeuten, dass weniger emittierende,
gewerbegebietstypische Betriebe wie im bisherigen (südlichen) Industriegebiet
und in Brakel vorherrschend dort nicht angesiedelt werden dürften.
Wiederum müsste immissionsschutzrechtlich folgerichtig eine Homogenität
innerhalb des Erweiterungsgebiets erzielt werden, die sich auf
industriegebietstypische, stark emittierende und nicht mehr wohnverträgliche
Betriebe stützt (daher wäre auch Betriebsleiterwohnen auszuschließen).
Nach alledem, was bisher die Entwicklung des Gewerbegebiets Brakel
West - Riesel ausgemacht hat, aber auch an „normalen“ Gewerbebetrieben im
kleinstädtischen Ansiedlungsraum zu erwarten sein dürfte, würde man mit einem
ASB und einem daraus entwickelten Gewerbegebiet insgesamt eher als mit einem GIB
und daraus entwickelten GI die Ansiedlungswünsche abdecken können. Zudem ist
die ASB-GE-Abhängigkeit nicht „in Stein gemeißelt“, da sie nicht kategorisch
bestimmte Betriebe ausschließt. Es können zum einen baulich Maßnahmen bestimmt
werden, die bspw. so lärmmindernd sind, dass eine eher als GI-Betrieb
einzuordnende bauliche Nutzung GE-konform wird, zum anderen wäre im
Zweifelsfall ein Zielabweichungs- oder Regionalplanänderungsverfahren möglich.
Auch ASB-konforme Ansiedlungsbestrebungen, die eher als Normalfall
im Kreis Höxter anzusehen sind und in Brakel praktisch gebündelt würden, können
entsprechend offensiv vermarktet werden, auch mit Hilfe der GfW (Gesellschaft
für Wirtschaftsförderung) beim Kreis Höxter.
Die bislang fehlende Darstellung Brakels in der Erläuterungskarte
2 (Blatt 2) „Regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept OWL“ zum
Regionalplanentwurf sollte aus der Bedeutung des beschriebenen (auch
zukünftigen) Standortes „Brakel West - Riesel II“ für die lokale und ggf.
regionale Wirtschaft unbedingt derart angepasst werden, dass Brakel als
„Gewerbe- und Industriestandort > 10 ha mit lokaler Bedeutung“ aufgeführt
und dargestellt wird. Dies darf nicht an eine ASB-Festlegung gekoppelt sein und
wäre auch sachlich falsch (s.o.).
Hinsichtlich der Freiraumfestlegungen
„Bereiche zum Schutz der Natur“ (BSN-Flächen) ist man bei
der Fortschreibung über den Status quo hinausgegangen.
Wie ein Vergleich der Unteren Naturschutzbehörde
beim Kreis Höxter zwischen den diversen BSN-Festlegungen aus dem bestehenden
Regionalplan PB/HX 2008 und dem im Regionalplan OWL-Entwurf 2020 zeigt, sind
zwar einige Flächen gemäß aktuellem Entwurf weggefallen, jedoch aus dem
Fachbeitrag „Naturschutz und Landschaftspflege“ zu den bestehenden Flächen
einige BSN-Flächen hinzugekommen.
Soweit dies Waldflächen betrifft, ist das als
normale Fortschreibung der bisherigen BSN-Festlegungen zu betrachten, zumal
sich auch Natur und Landschaft nach landesplanerischer Einschätzung in gewisser
Weise weiterentwickelt haben.
Soweit dies landwirtschaftlich genutzte Flächen
betrifft, ist das zwar ebenfalls als landesplanerische Fortschreibung der
bisherigen BSN-Festlegungen zu betrachten, es ist jedoch zu gewährleisten, dass
die Ausübung der Landwirtschaft weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt.
Soweit allerdings - wie in der Ortschaft
Brakel-Gehrden - Siedlungsflächen bzw. siedlungsflächennahe Bereiche betroffen
sind, ist darauf hinzuwirken, dass diese Flächen nicht in den Regionalplan
eingehen sollten. Denn mittel- bis langfristig ist auch bei den Ortsteilen
davon auszugehen, dass diese einen gewissen Spielraum zur Eigenentwicklung
benötigen, der über die Bauleitplanung sowohl bauliche als
auch erholungsbezogene Nutzungen beinhalten kann; die gemeindliche Bauleitplanung
sollte durch die BSN-Flächen nicht erschwert werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Festlegung
„BSN-Flächen“ auch den Naturschutzstatus vorbereitet, sodass hieraus später
Einschränkungen einer typischen ländlichen und ggf. baulichen Flächennutzung
resultieren können. Diese landesplanerische Festlegung könnte mit dem noch
nicht aufgestellten Landschaftsplan für den Kreis Höxter förmlich ausgestaltet
werden. Dazu bedürfte es aber eines formellen Planverfahrens, in dem die Stadt
Brakel weitere Bedenken äußern könnte.
Zur Windkraft wird
einleitend auf die bestehenden Vorgaben des LEP NRW eingegangen, der als
Grundsatz u.a. einen planerischen Vorsorgeabstand zwischen Windenergieanlagen
(WEA) und allgemeinen und reinen Wohngebieten von 1.500 m auf Ebene der
Bauleitplanung vorsieht (mittlerweile Gesetzentwurf zur Windkraft mit 1.000 m
Abstand). Außerdem wird das LEP-Ziel „Walderhaltung und Waldinanspruchnahme“
betont, wonach Waldbereiche i.d.R. nicht durch entgegenstehende Nutzungen in
Anspruch genommen werden dürfen, für die Nutzung der Windenergie nur im
Ausnahmefall dann, wenn diese nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist.
Windenergienutzung
durch Repowering soll lediglich als Grundsatz Beschränkungen möglichst
vermeiden.
Ansonsten
fokussieren sich die Ausführungen im Regionalplanentwurf auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen und deren planungsrechtliche Einschätzung für die
gemeindliche Bauleitplanung. Auch wird die Relevanz der Windenergienutzung für
die Energiewende herausgestellt sowie die Akzeptanzerhaltung der Windenergienutzung
als wesentlicher Bestandteil für das Gelingen der Energiewende betont. Hierzu
sei besonderes Anliegen der Landesregierung die Stärkung der kommunalen
Planungshoheit.
Weiterer
Konkretisierungsbedarf wird auf dieser Ebene nicht gesehen und ausgeführt.
Zum Punkt Verkehr (Grundsatz V11; RN
1482 Bahnhöfe und Haltepunkte i.V.m. zeichnerischer Darstellung in den
Karten) ist aufgefallen, dass Brakel-Hembsen als Haltepunkt im
Regionalplanentwurf nicht aufgeführt wird. Unter RN 1484 wird ausgeführt: Aus
regionalplanerischer Sicht soll insbesondere die Einrichtung/ Reaktivierung der
in der zeichnerischen Regionalplandarstellung mit dem Planzeichen „zu
reaktivierende/ neue Haltepunkte“ gekennzeichneten zusätzlichen Haltestellen
geprüft werden. Hierzu hatte der
Kreis Höxter hat im September 2020 beim Nahverkehrsverbund Paderborn/ Höxter
nachgefragt, ob die Reaktivierung von Haltepunkten, die bei einer Abfrage von
den Kommunen gemeldet worden sind, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft
werden könnten. Hierzu gehört auch der Haltepunkt Brakel-Hembsen. Die Anfrage
wurde vom nph an die Abteilung Planen des NWL weitergeleitet.
Zu begründen ist dies damit, dass bis Mitte
der 80er-Jahre die Ortschaft Hembsen einen Bahnhaltepunkt zwischen dem Ortskern
und der Siedlung „Im Märsch“ hatte. Dieser wurde auch von den Bürgern aus der
Ortschaft Beller genutzt. Die Entfernung zwischen dem Haltepunkt und der
Ortschaft Beller liegt unter einem Kilometer. Die Ortschaft Hembsen ist
Grundschulstandort. Seit den 90er-Jahren entwickelt sich zwischen dem Ortskern
Hembsen und der Siedlung „Im Märsch“ ein Neubaugebiet mit über 60 Bauplätzen in
unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie. Das Neubaugebiet dient der Eigenentwicklung
des Ortes und wird vorwiegend von Bürgern der Ortschaft Hembsen bebaut. Im
nächsten Jahr sollen wieder einige Grundstücke im Baugebiet erschlossen werden.
Hembsen hat rd. 1000 Einwohner, aber nur wenige Arbeitsplätze, sodass ein
Großteil der Bevölkerung nach Brakel, Höxter, Paderborn u.a. pendelt. Beller
hat rd. 250 Einwohner. Derzeit sind Hembsen und Beller durch eine Buslinie mit
dem Bahnhaltepunkt Brakel verbunden. Pendler fahren mit dem PKW nach Brakel, um
dann auf den Schienenverkehr umzusteigen. Die Reaktivierung des
Bahnhaltepunktes wäre eine sinnvolle Ergänzung im Pendler- und Schülerverkehr
sowie hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung der beiden Ortschaften an die
Kernstadt Brakel und darüber hinaus.
Daher sollte
angeregt werden, die Haltestelle Brakel-Hembsen auch mit dem Planzeichen „zu
reaktivierende/ neue Haltepunkte“ zu kennzeichnen.
Der Regionalplan im Entwurf wird von der Verwaltung
insgesamt als sachgerecht und gut angesehen.
Auch der Kreis Höxter, der noch eine Stellungnahme
für die kreisangehörigen Gemeinden abgeben wird, erachtet den Entwurf als gut
und hat der Bezirksplanungsbehörde in der Planerkonferenz Lob ausgesprochen.
Die Inhalte des Entwurfs: Beteiligungsverfahren -
Textliche Festlegungen - Zeichnerische Festlegungen - Erläuterungskarten und
dergleichen mehr können über den Link
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-32/regionalplan-owl
abgerufen werden.
Bei Rückfragen hierzu sprechen Sie bitte die
Verwaltung an.
Es werden in der Sitzung die für Brakel wichtigsten
lokalen und regionalen Inhalte noch einmal in einer Präsentation
veranschaulicht, was gleichfalls den Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2021 auf
entsprechende Berichterstattung zum Regionalplan OWL erfüllt.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Nach
eingehender Prüfung wird der Regionalplanentwurf und der damit verbundene
Interessenausgleich (Gegenstromprinzip) seitens der Stadt Brakel als
sachgerecht betrachtet.
Der
Bauausschuss spricht sich insgesamt für den Entwurf des Regionalplans auf
Brakeler Stadtgebiet aus.
Ergänzt
wird zu folgenden Einzelpunkten:
-
Die bislang fehlende
Darstellung Brakels in der Erläuterungskarte 2 (Blatt 2) „Regionales Gewerbe-
und Industrieflächenkonzept OWL“ zum Regionalplanentwurf sollte aus der
Bedeutung des (auch zukünftigen) Standortes „Brakel West - Riesel II“ für die
lokale und ggf. regionale Wirtschaft unbedingt derart angepasst werden, dass
Brakel als „Gewerbe- und Industriestandort > 10 ha mit lokaler Bedeutung“
aufgeführt und dargestellt wird.
-
Zu den
hinzugekommenen Freiraumfestlegungen „Bereiche zum Schutz
der Natur“ (BSN-Flächen, zeichnerischer Darstellung in den
Karten) wird wie folgt
Stellung bezogen:
Soweit landwirtschaftliche
Nutzflächen betroffen sind, ist zu gewährleisten, dass die Ausübung der
Landwirtschaft weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt.
Soweit - wie in der
Ortschaft Brakel-Gehrden - Siedlungsflächen bzw. siedlungsflächennahe Bereiche
betroffen sind, sind diese nicht in den Regionalplan einzubeziehen, da
zu befürchten ist, dass hierdurch die gemeindliche Bauleitplanung erschwert und
damit eine mittel- bis langfristige ortstypische Siedlungsflächenentwicklung im
Rahmen der Eigenentwicklung verhindert wird.
- Zum Punkt Verkehr (Grundsatz V11; RN
1482 Bahnhöfe und Haltepunkte i.V.m. zeichnerischer Darstellung in den
Karten, hier RN 1484) wird angeregt,
die Haltestelle Brakel-Hembsen auch mit dem Planzeichen „zu reaktivierende/
neue Haltepunkte“ zu kennzeichnen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: