Sachverhalt:
Es ist festgestellt worden, dass die nachfolgend aufgeführten Teilflächen in der Gemarkung Brakel eingezogen werden können, da sie bereits seit längerer Zeit Bestandteile öffentlicher Wege und Straßen sind. Die ursprüngliche Rezesseigenschaft ist nicht mehr gegeben.
Jetzige
Bezeichnung |
Frühere
Bezeichnung und Eintragung im Rezess der Stadtfeldmark Brakel |
||||
Flur |
Flur- stück |
qm |
Nutzungsart |
Lfd.
Nr. im Verzeichnis der Wege u. Gräben |
|
23 |
39 |
636 Zif.1 |
Weg Bohenkamp |
49 |
Weg von der Rieselschen Chaussee ab, übern Gänsefuß zu den Plänen auf den Bohenkämpen Nr. 717, 718 |
12 |
490 |
45 Zif.2 |
Straße Brunnenallee |
26 |
Graben in den Bruchtwiesen bis zum Mühlen- und Untergraben |
12 |
492 |
32 Zif.2 |
Straße Brunnenallee |
27 |
Graben in den Heinefeldgärten in Nr. 26 mündend |
12 |
224 |
2 Zif.3 |
Straße Beda-Kleinschmidt-Weg |
154 |
Graben
vom Wege Nr. 153 über den Weg Nr. 116 fort bis zum Graben Nr. 26 |
25 |
50 |
20 Zif.4 |
Straße Bredenweg |
19 |
Die Brucht oberhalb der Stadt |
25 |
37 |
3 Zif.4 |
Grünanl.Bredenwiese |
19 |
Die Brucht oberhalb der Stadt |
25 |
38 |
19 Zif.4 |
Straße Bredenweg |
19 |
Die Brucht oberhalb der Stadt |
17 |
152 |
27 Zif.5 |
Straße Bahnhofstraße |
145 |
Graben
von der Rhederschen Chaussee durch den nassen Siek bis in den
Mühlenuntergraben am Ostheimer Plan |
30 |
158 |
794 Zif.6 |
Weg Am Hembser Wege |
143 a |
Feldweg
aus dem alten Hembser Wege nach rechts ab bis zum Plan 427 |
19 |
167 |
1127 Zif.7 |
Weg Kleine Feld |
143 b |
Feldweg
oberhalb der Eisenbahn vom Wege 66 ab nach dem Begräbnisplatze bis zum Plan
Nr. 420 führend |
Die einzelnen Flächen sind in dem als Anlage beigefügten Lageplan kenntlich gemacht (Zif. 1 – 7).
Um die Grundstücke zukünftig den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen ist eine Änderung des Rezesses über die Spezialseparation der Stadtfeldmark von Brakel erforderlich.
Der Bezirksausschuss Brakel hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Angelegenheit befasst und der vorgeschlagenen 15. Änderung des Rezesses über die Spezialseparation der Stadtfeldmark Brakel zugestimmt.
Anlagen:
1.) Lageplan als Übersichtsplan mit den kenntlich gemachten
Grundstücksflächen (die Detailpläne können bei Bedarf eingesehen
werden).
2.)
XV. Nachtragssatzung zum „Rezess über die
Spezialseparation der Stadtfeldmark Brakel“ vom 19.08.1875
Der am 19.08.1875 von der Königlich-Preußischen Generalkommission für die Provinz Westfalen in Münster erlassene Rezess über die Spezialseparation der Stadtfeldmark Brakel wird gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 ff.) in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. m § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NRW. S. 134) durch Beschluss des Rates der Stadt Brakel vom durch folgende Nachtragssatzung geändert:
§ 1
Der § 12 des Rezesses vom 19.08.1875 über die Zusammenstellung der Wege und Gräben in der Gemarkung der Kernstadt Brakel wird wie folgt geändert:
a) Der unter der lfd. Nr. 49 im Verzeichnis der Wege und Gräben eingetragene „Weg von der Rieselschen Chaussee ab, übern Gänsefuß zu den Plänen auf den Bohenkämpen Nr. 717, 718“ wird im Bereich der heutigen Grundstücksfläche Flur 23, Flurstück 39 eingezogen.
b) Der unter der lfd. Nr. 26 im Verzeichnis der Wege und Gräben eingetragene „Graben in den Bruchtwiesen bis zum Mühlen- und Untergraben“ wird im Bereich der heutigen Grundstücksfläche Flur 12, Flurstück 490 eingezogen.
c) Der unter der lfd. Nr. 27 im Verzeichnis der Wege und Gräben eingetragene „Graben in den Heinefeldgärten in Nr. 26 mündend“ wird im Bereich der heutigen Grundstücksfläche Flur 12, Flurstück 492 eingezogen.
d) Der unter der lfd. Nr. 154 im Verzeichnis der Wege und Gräben eingetragene „ Graben vom Wege Nr. 153 über den Weg Nr. 116 fort bis zum Graben Nr. 26“ wird im Bereich der heutigen Grundstücksfläche Flur 12, Flurstück 224 eingezogen.
e) Der Bereich der innerstädtischen Straße Bredenweg über der unter der lfd. Nr. 19 im Verzeichnis der Wege und Gräben eingetragenen „Brucht oberhalb der Stadt“ wird im Bereich der heutigen Grundstücksfläche Flur 25, Flurstücke 37, 38, 50 eingezogen.
f) Der unter der lfd. Nr. 145 im Verzeichnis der Wege und Gräben eingetragene „Graben von der Rhederschen Chaussee durch den nassen Siek bis in den Mühlenuntergraben am Ostheimer Plan“ wird im Bereich der heutigen Grundstücksfläche Flur 17, Flurstück 152 eingezogen.
g) Der unter der lfd. Nr. 143 a im Verzeichnis der Wege und Gräben eingetragene „Feldweg aus dem alten Hembser Wege nach rechts ab bis zum Plan 427“ wird im Bereich der heutigen Grundstücksfläche Flur 30, Flurstück 158 eingezogen.
h) Der unter der lfd. Nr. 143 b im Verzeichnis der Wege und Gräben eingetragene „Feldweg oberhalb der Eisenbahn vom Wege 66 ab nach dem Begräbnisplatze bis zum Plan Nr. 420 führend“ wird im Bereich der heutigen Grundstücksfläche Flur 19, Flurstück 167 eingezogen.
§ 2
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
§ 3
Der Kreis Höxter – Der Landrat – als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde hat der XV. Nachtragssatzung am zugestimmt.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende XV. Nachtragssatzung zum Rezess über die Spezialseparation der Stadtfeldmark Brakel und die hierzu erteilte Zustimmung des Kreises Höxter –Der Landrat- als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher bezeichnet worden, die den Mangel angibt.
Brakel, den
Der Bürgermeister
Friedhelm Spieker
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Rezess über die Spezialseparation der Stadtfeldmark Brakel vom 19. August 1875 durch Erlass der 15. Nachtragssatzung zu ändern, sofern gegen die Einziehung der im Sachverhalt genannten Grundstücksflächen nach Ablauf der möglichen Einspruchsfrist keine Einwände erhoben werden.