Sachverhalt:
Gemäß § 93 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, ist das Ergebnis der Jahresrechnung dem Rat innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zur Kenntnis zu bringen.
Der mit 23.969.787,00 € geplante Verwaltungshaushalt wurde mit 23.644.287,45 € abgewickelt. Obwohl die mit 6,6 Mio. € geplante Gewerbesteuer nur mit knapp 5,3 Mio. € realisiert werden konnte, haben Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B (24 T€), Einkommensteuer (139 T€), Umsatzsteuer (11 T€) und insbesondere bei den nachgezahlten Schlüsselzuweisungen aus dem Solidarbeitrag (531 T€), den Einnahmeausfall zu einem großen Teil kompensiert. Durch eine strikte Ausgabendisziplin und somit Einsparungen bei den Personalkosten (37 T€), beim laufenden Verwaltungs- und Betriebsaufwand (169 T€), bei den Zuweisungen und Zuschüssen (53 T€) und bei den Auszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (122 T€) konnte auch die Ausgabenseite deutlich reduziert werden. Es ist gelungen, den Verwaltungshaushalt nicht nur strukturell auszugleichen, sondern dem Vermögenshaushalt freiwillig noch 277 T€ zur Verfügung zu stellen.
Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Gesamtvolumen von 5.042.985,08 € ab. Nach der Planung war zum Ausgleich des Vermögenshaushalts eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 736 T€ vorgesehen. Diese Entnahme ist nicht erfolgt, da von dem im Haushaltsjahr 2007 eingeplanten Zuschuss in Höhe von 1,6 Mio. € für den Ausbau der Hauptschule zur Ganztagshauptschule ein Teilbetrag von rd. 1 Mio. € erst in 2008 kassenwirksam geworden ist. Es ist sogar gelungen, einen Überschuss von rd. 281 T€ in die allgemeine Rücklage einzustellen. Die allgemeine Rücklage hat dann einen Bestand von 5,75 Mio. €.
Nähere Einzelheiten sind aus dem Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2008, der demnächst dem Rechnungsprüfungsausschuss und den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt wird, ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
1. Von dem nachstehenden Ergebnis der Jahresrechnung 2008 Kenntnis zu nehmen.
2. Die Jahresrechnung 2008 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu überweisen.
Die Jahresrechnung 2008 schließt wie folgt ab:
Einnahmen/Ausgaben |
Verwaltungs- haushalt € |
Vermögens- haushalt € |
1 |
2 |
3 |
Soll-Einnahmen + Neue Haushaltseinnahmereste ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste |
23.743.357,13 0,00 0,00 99.069,68 |
5.136.085,67 0,00 0,00 93.100,59 |
Summe bereinigte Soll-Einnahmen |
23.644.287,45 |
5.042.985,08 |
Soll-Ausgaben + Neue Haushaltsausgabereste ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste ./. Abgang alter Kassenausgabereste |
23.716.447,25 0,00 72.159,80 0,00 |
5.493.602,23 0,00 450.617,15 0,00 |
Summe bereinigte Soll-Ausgaben |
23.644.287,45 |
5.042.985,08 |
Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
nachrichtlich: In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt enthaltener Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO 281.207,55 € Höhe der Zuführung zum Vermögens- haushalt 1.120.118,48 € Höhe der Mindestzuführung 395.693,28 € |