Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2021
Sachverhalt:
Ergänzend
zur Beschlussvorlage Nr. 0027/2020-2025 wird mitgeteilt, dass das Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW am 20.11.2020 den
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 veröffentlicht hat. Unter
Einbezug der Finanzmittel im Bundes- sowie der im Landeshaushalt für das Jahr
2020 veranschlagten Mittel umfasst das Programm 2020 ein Volumen von 47
Millionen Euro zur Förderung von Sportstätten in Nordrhein-Westfalen. Damit
konnten 16 % der vorgelegten Anträge berücksichtigt werden.
Vorrang
bei der Programmaufstellung hatten Maßnahmen, die
·
besonders
vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder
·
quatiersbezogene
niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum
Inhalt haben (z.B. Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder,
Basketballfelder o.ä.).
Die
Anträge der Stadt Brakel wurden in diesem Jahr nicht berücksichtigt. Am
25.11.2020 wurde durch die Bezirksregierung Detmold telefonisch mitgeteilt,
dass die drei Flutlichtanlagen wahrscheinlich auch im Programmjahr 2021 nicht
berücksichtigt werden, da sie die o.g. Kriterien für vorrangige Maßnahmen nicht
erfüllen. Eine Pumptrack-Anlage (Nr. 4 der Prioritätenliste) hätte mehr Erfolg.
Nach
interner Beratung der Verwaltung wird daher folgendes vorgeschlagen:
Die
drei Maßnahmen (Energetische Sanierung der Flutlichtanlagen in Brakel, Erkeln
und Riesel) sollen im Programmjahr 2021 nicht erneut beantragt werden. Die
Kosten für die „Energetische Sanierung der Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz
des Thermo-Glas-Stadions in Brakel“ werden im Haushaltsjahr 2021
bereitgestellt. Zusätzlich kann aus der Kommunalrichtlinie Klimaschutz eine
Förderung von 35 % der zuwendungsfähigen Kosten beantragt werden.
Die
Energetische Sanierung der Flutlichtanlagen in Erkeln und Riesel wird im
Haushalt als Verpflichtungsermächtigung für 2022 eingestellt.
Der
Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.11.2020 beschlossen, dass das
Lehrschwimmbecken nicht zur Förderung angemeldet wird.
Somit
ergibt es folgende neue Priorisierung der Maßnahmen.
Prio-risie-rung |
Maßnahme |
Gesamt-kosten |
Zuwendung |
Eigenanteil |
1. |
Pumptrack am Generationenpark in Brakel |
109.729,62
€ |
98.756,66 € |
10.972,96 € |
2. |
Erneuerung der Skateranlage an der Jugendfreizeitstätte Brakel |
93.000,00 € |
83.700,00 € |
9.300,00 € |
3. |
„Vom Brachland zur Tennisoase“ – Umbau einer brachliegenden
Tennisanlage zur Freizeitoase |
77.002,83 € |
69.302,55 € |
7.700,28 € |
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass für die Maßnahmen
Prio-risie-rung |
Maßnahme |
Gesamt-kosten |
Zuwendung |
Eigenanteil |
1. |
Pumptrack am Generationenpark in Brakel |
109.729,62
€ |
98.756,66 € |
10.972,96 € |
2. |
Erneuerung der Skateranlage an der Jugendfreizeitstätte Brakel |
93.000,00 € |
83.700,00 € |
9.300,00 € |
3. |
„Vom Brachland zur Tennisoase“ – Umbau einer brachliegenden
Tennisanlage zur Freizeitoase |
77.002,83 € |
69.302,55 € |
7.700,28 € |
a)
Fördermittel aus dem „Investitionspakt zur
Förderung von Sportstätten“ beantragt werden.
b)
die vorgeschlagene Priorisierung vorgenommen
wird.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 90 % bereitgehalten.