Sachverhalt:
Allgemein:
Auftragsvergaben
im IT-Bereich werden immer komplexer, sind sehr aufwendig und bringen zudem
immer mehr rechtliche Unsicherheiten mit sich. Dieses hat sich in den letzten
Monaten mehrfach gezeigt. Sowohl bei der Suche nach Lösungen im
Softwarebereich, als auch bei kurzfristigen Beschaffungsbedarfen, die
pandemiebedingt im Rahmen der Digitalisierung der Schulen forciert werden
mussten und bei der Umsetzung von kurzfristigen Fördermaßnahmen (z.B. 400
mobile Endgeräte für Lehrer und bedürftige Schüler) waren Aufwand und Zeitdruck
immens.
Gemäß
§16 Unterschwellenverordnung (UVgO) in Verbindung mit § 120 Abs. 4 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) kann die Beauftragung einer zentralen
Beschaffungsstelle – wie z.B. einer Einkaufsgemeinschaft –ohne ein formelles
Vergabeverfahren erfolgen.
Die
ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG aus Osnabrück hat sich auf
die Anschaffungen im IT-Bereich spezialisiert, die derzeit 27 Mitgliedskommunen
umfasst. Neben dem Kreis Höxter sind aktuell auch die Stadt Marienmünster und
die Stadt Warburg bereits Mitglieder dieser Genossenschaft und haben bislang
sehr gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht.
Vorstellung der
ITEBO:
Die ITEBO Informationstechnologie Emsland Bentheim
Osnabrück GmbH (kurz: ITEBO GmbH) mit Sitz in Osnabrück ist seit 2000
regionaler IT-Dienstleister für den öffentlichen Bereich. Neben der
Organisations- und IT-Strategieberatung gehört auch die Realisierung von
IT-Projekten, die Verfahrenseinführung und deren Betreuung, der Betrieb von
Anwendungssystemen und die Erbringung von Rechenzentrums-Dienstleistungen zu
den Aufgabenbereichen der ITEBO GmbH.
Die
ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft e.G. ist im Januar 2020
gegründet worden. Durch eine geplante Beteiligung an der ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG können die Kommunen als Mitglieder zahlreiche
Vorteile nutzen.
Gründe für die
Beteiligung an der Genossenschaft:
·
Die
Beteiligung an der Genossenschaft schafft flexible Möglichkeiten im IT-Sektor,
aber keinerlei Abnahmepflichten. Der IT-Betrieb der Stadt Brakel läuft seit 30
Jahren autonom und soll strategisch auch weiterhin eigenverantwortlich
fortgeführt werden. Trotzdem ist es für die Zukunft wichtig, einen starken und
strategischen Partner an der Seite zu haben, wenn Teile der
Digitalisierungsstrategie selbst nicht geleistet und bereitgestellt werden
können.
·
Durch
den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb mit anderen Kommunen im Rahmen der
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ergeben sich Synergieeffekte zum
Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen bei der Digitalisierung von
Geschäftsprozessen. Diese können durch eine Beteiligung der Stadt Brakel an der
ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG gesteuert werden, so dass
der weitere Ressourceneinsatz optimiert werden kann.
·
Durch
eine Beteiligung kann (unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen) eine
Inhouse-Fähigkeit für EU-weite Vergaben für die Stadt Brakel mit der ITEBO
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG und darüber hinaus auch mit der
ITEBO GmbH hergestellt werden. Das heißt, die Stadt Brakel kann die durch
öffentliche Vergaben der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG
bzw. ihrer Tochtergesellschaften erzielten Konditionen ebenfalls nutzen. Dies
erhöht die Wirtschaftlichkeit der Stadt Brakel beim Bezug von IT-Infrastruktur
(Hard- und Software) sowie IT-Dienstleistungen.
Bei
Gründung der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG wurden
zunächst 50 Geschäftsanteile zu je 1.000 EUR ausgegeben. Die vier kommunalen
Gründungsmitglieder erwarben bei der Gründung je einen Anteil. Die übrigen 46
Anteile wurden zunächst von der ITEBO GmbH erworben, von denen anschließend 45
Anteile zur Beteiligung weiterer Kommunen an der Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG zur Verfügung stehen. Das Kapital der
Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG beläuft sich damit zum Zeitpunkt
der Gründung auf 50.000 EUR.
Zur
Deckung des bei der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG entstehenden
Verwaltungs- und Prüfungsaufwands wird derzeit ein Genossenschaftsbeitrag von
i. H. v. jährlich 160 EUR je Genossenschaftsanteil erhoben.
Die
aktuelle Mitgliederliste der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft
eG ist als Anlage 1 beigefügt.
Grundzüge des Satzungsentwurfs:
Anlage 2: Satzung (per
Ratsinformationssystem)
Die
ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ist auf Dauer angelegt.
Die Satzung der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG bestimmt ihren
Zweck: Die Unterstützung ihrer Mitglieder im Rahmen der Versorgung mit Dienst-
und Lieferleistungen sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten im Bereich der IT
im Rahmen eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs und damit die Förderung
des durch die Mitglieder verfolgten öffentlichen Zwecks. Dazu zählen konkret u.
a.
➢ die Beratung der Mitglieder zur Optimierung der
Beschaffung von IT-Leistungen,
➢ die Erfassung und Strukturierung des Bedarfs der
Mitglieder einschließlich des gemeinsamen Einkaufs der erforderlichen Dienst-
und Lieferleistungen, sowie
➢ die Erbringung sonstiger informationstechnischer und
beratender Leistungen.
Organe
der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG sind der Vorstand, der
Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Der Vorstand leitet die Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG nach Maßgabe der Satzung und führt ihre
Geschäfte. Der Vorstandsvorsitzende der Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG ist zur Alleinvertretung der Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG befugt. Solange die Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG weniger als 20 Mitglieder hat, besteht der
Vorstand aus einem Mitglied. Die ITEBO GmbH ist geborenes Mitglied des
Vorstandes. Sie stellt den Vorstandsvorsitzenden. Sollte die Anzahl der
Mitglieder über 20 Mitglieder ansteigen, ist ein weiteres Vorstandsmitglied zu
berufen.
Der
Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Er besteht aus
mindestens 3 Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Der
Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen
Stellvertreter. Er fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit der gültig abgegebenen
Stimmen. Über einige Angelegenheiten ist die gemeinsame Beschlussfassung des
Vorstands und Aufsichtsrats erforderlich, beispielsweise bei der Verwendung von
Rücklagen oder der Änderung der Geschäftsordnung des Vorstandes.
Alle
Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG in der Generalversammlung aus. Jedes Mitglied
hat eine Stimme. Durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile werden weder weitere
Mitgliedschaften übernommen noch weitere Stimmrechte erworben. Der
Beschlussfassung der Generalversammlung unterliegen u. a. Änderungen der
Satzung, Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Jahresüberschusses
oder Deckung des Jahresfehlbetrags sowie die Wahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats. Die Beschlüsse der Generalversammlung bedürfen in der Regel der
einfachen Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.
Vertretung der Stadt
Brakel in den Organen der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG
Gemäß
§ 113 Gemeindeordnung NRW entscheidet der Rat über den/die in die
Generalversammlung zu entsendende/-n Vertreter/-in. Es wird vorgeschlagen,
jeweils die/den amtierende/n Bürgermeister/in, zur Zeit Herrn Hermann Temme,
als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Brakel in die Generalversammlung zu
wählen. Nach den Regelungen der Satzung ist darüber hinaus vorgesehen, dass
sich der Vertreter durch eine/einen Bevollmächtigte/-n vertreten lassen kann.
Für diese Wahl wird jeweils die/der amtierende Allgemeine Vertreter des
Bürgermeisters, zur Zeit Herr Peter Frischemeier, als sein/ihre Vertreter/in
für die Generalversammlung vorgeschlagen. Der Beitritt zur Einkaufsgemeinschaft
ist nach der Beschlussfassung der Bezirksregierung gemäß § 115 Absatz 1
Buchstabe b) Gemeindeordnung NRW anzuzeigen.
Als
Anlage 3 ist eine gutachterliche
Stellungnahme für den Beitritt bei der ITEBO Einkaufs und
Dienstleistungsgenossenschaft eG von Kommunen aus NRW im Ratsinformationssystem
verfügbar.
Die
Vergabestelle der Stadt Brakel hat keine Bedenken gegen die Beteiligung an der
ITEBO Einkaufs und Dienstleistungsgenossenschaft eG geäußert.
Anlagen:
1.) Mitgliederliste der ITEBO Einkaufs-
und Dienstleistungsgenossenschaft eG
2.) Satzung der ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG (per Ratsinformationssystem)
3.) Gutachterliche Stellungnahme für den
Beitritt bei der ITEBO Einkaufs und Dienstleistungsgenossenschaft eG von
Kommunen aus NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel
fasst folgende Beschlüsse:
1.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Geschäftsanteil der ITEBO Einkaufs- und
Dienstleistungsgenossenschaft eG zu einem Kaufpreis von 1.000 EUR zu erwerben.
2.
Der/Die jeweils amtierende Bürgermeister/in, zur Zeit Herr Herrmann Temme, wird
als stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Brakel für die Generalversammlung
der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG ernannt. Als
seine/ihre Vertreter/in wird jeweils der/die amtierende Allgemeine Vertreter
des Bürgermeisters, zur Zeit Herr Peter Frischemeier, ernannt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Der
Geschäftsanteil der ITEBO Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft eG zu
einem Kaufpreis von 1.000 EUR wird durch Einsparungen aus folgendem Budget
finanziert: 111010 (EDV).