Betreff
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel, Änderung einer "G"-Fläche in eine "SO"-Fläche für großflächigen Einzelhandel - mit einer bestandsorientierten Verkaufsfläche - in der Kernstadt Brakel a. Beratung von Stellungnahmen aus der Of fenlegung b. Feststellungsbeschlussvorschlag c. zusammenfassende Erklärung
Vorlage
309/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2008 beschlossen, die im Betreff genannte Planänderung aufzustellen.

 

Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte in der letzten Bauausschusssitzung am 10.12.2008.

 

Der Planentwurf lag in der Zeit vom 26.01.2009 bis zum 27.02.2009 einschließlich öffentlich aus.

 

Übersicht:

 

siehe Dateiordner

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Beiträge im Sinne eines Einverständnisses (keine Anregungen und Bedenken, keine Hinweise) mit der Planung sind von folgenden Behörden/ Trägern öffentlicher Belange bis zum Redaktionsschluss vorgelegt worden:

 

Kreis Höxter, Deutsche Telekom Netzproduktion, Bezirksregierung Detmold.

 

Nachstehende Stellungnahmen im Sinne von Anregungen und Bedenken sind vorgebracht worden (Anschreiben anbei):

 

Wehrbereichsverwaltung West

 

Das Plangebiet liege unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems in ca. 609m Höhe. Aufgrund dieser Lage sei mit Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen. Spätere Ersatzansprüche gegen die Bundeswehr würden wegen dieses frühzeitigen Hinweises nicht anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung ergeben sich daraus nicht, da diese Lage offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb führt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Plangebietes unter einem Abschnitt des militärischen Nachttiefflugsystems in ca. 609m Höhe aus v.g. Gründen zur Kenntnis.

 

 

RWE

 

Diese weist darauf hin, es befänden sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebietes Gasleitungen ihres Versorgungsnetzes; Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb beeinträchtigten oder gefährdeten, dürften nicht vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen; die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen. Entsprechende Abstimmungen finden stets rechtzeitig statt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der RWE auf im Plangebiet befindliche Gasversorgungsleitungen aus v.g. Gründen zur Kenntnis.

 

 

b. Feststellungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat der Stadt Brakel vor, den Entwurf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel durch abschließenden Beschluss festzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einholung der Genehmigung der Bezirksregierung Detmold die Verbindlichkeit dieser Planänderung herbeizuführen.

 

 

c. zusammenfassende Erklärung

 

Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 6 Abs. 5, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ den vorbereitenden Bauleitplan (mit seinen Änderungen) nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung (Erklärung ist beigefügt).

 

Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich den Gremien bekannt gegeben.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss/ Rat nimmt die zusammenfassende Erklärung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel - Änderung einer "G"-Fläche in eine "SO"-Fläche für großflächigen Einzelhandel - mit einer bestandsorientierten Verkaufsfläche - in der Kernstadt Brakel - zur Kenntnis.