Betreff
Einrichtung eines Arbeitskreises für Stadtstraßen und Wirtschaftswege für die Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Abs. 1 KAG NRW
Vorlage
0033/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Jahr 2010 wurde ein Arbeitskreis (AK) „Wirtschaftswege“ eingerichtet und in Verbindung mit der Neubesetzung dieses AK nach der Kommunalwahl im Mai 2014 ist diesem Arbeitskreis auch die Zuständigkeit für die „Stadtstraßen“ übertragen worden.

Durch die Kommunalwahl im September dieses Jahres ist es erforderlich geworden, die Zusammensetzung des AK „Wirtschaftswege und Stadtstraßen“ neu zu bestimmen.

 

Der AK beschäftigt sich mit den erforderlichen Unterhaltungsarbeiten der Wirtschaftswege und Stadtstraßen sowie dem Ausbau der Stadtstraßen, insbesondere mit der Zuordnung der Durchführung auf die verschiedenen Haushaltsjahre.

 

Mit der Neueinführung des § 8a Abs. 2 Satz 2 KAG NRW zu Beginn dieses Jahres sind die Kommunen verpflichtet ein sogenanntes gemeindliches Straßen- und Wegekonzept nach § 8a Abs. 1 KAG NRW fortlaufend vorzuhalten.

 

Zudem wurde im Frühjahr 2020 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in NRW veröffentlicht. Diese Förderrichtlinie ist zunächst für 5 Jahre, bis zum 31.12.2024, befristet.

Das Land NRW übernimmt die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit der „Soll-Regelung“ des § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW von den Beitragspflichtigen zu erheben sind.

 

Ab dem 01.01.2021 können Förderanträge nur bewilligt werden, wenn ein Straßen- und Wegekonzept vorliegt.

 

Damit für das Haushaltsjahr 2022 über Straßenbaumaßnahmen, die der Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Brakel unterliegen, förderfähig entschieden werden kann, scheint es sinnvoll die Teilnehmer des AK zu bestimmen, damit dieser zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommt und das erforderliche Straßen- und Wegekonzept erstellt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass für den Arbeitskreis 5 oder 6 Vertreter des Betriebsausschusses bestimmt werden. Zudem werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung im Arbeitskreis mitwirken.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt, dass der AK „Stadtstraßen und Wirtschaftswege“ eingerichtet bleibt.

Für die Besetzung des AK „Stadtstraßen und Wirtschaftswege“ werden folgende Personen bestimmt:

 

Vertreter:

 

Stellvertreter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: