Sachverhalt:
Die
zurzeit gültigen „Regelungen der Zuständigkeiten für die Ratsausschüsse“ wurden
vom Rat der Stadt Brakel am 03.07.2014 beschlossen. In der konstituierenden
Sitzung des Rates am 05.11.2020 wurde im Rahmen der Bildung und Besetzung der
Ausschüsse beschlossen, dass der bisherige Ausschuss
für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung durch den Ausschuss
für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing ersetzt werden soll. Dieser
neu gebildete Ausschuss soll die bisherigen Aufgaben des Bezirksausschusses der
Kernstadt Brakel übernehmen, der in diesem Zusammenhang abgeschafft wird.
Aufgrund
dieser Veränderung ist es notwendig die Zuständigkeitsregelungen für die
Ratsausschüsse der Stadt Brakel entsprechend anzupassen.
Der
neu gebildete Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Stadtmarketing übernimmt grundsätzlich die bisher dem Ausschuss für Tourismus, Kultur und
Wirtschaftsförderung zugewiesenen Aufgaben. Zusätzlich werden ihm die
bisher dem Bezirksausschuss der Kernstadt zugewiesenen Aufgaben, die in § 3
Abs. 3 und 4 Hauptsatzung der Stadt Brakel genannt sind, zugewiesen. Zusätzlich
wird das Aufgabenspektrum des Ausschusses explizit um alle Angelegenheiten im
Zusammenhang mit dem Thema Stadtmarketing erweitert.
Die
konkretisierten Zuständigkeiten der einzelnen Fachausschüsse sind dem
beigefügten Entwurf zu entnehmen.
Anlagen:
- Entwurf „Regelung der Zuständigkeit
für Ratsausschüsse“
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt die
vorliegende Neufassung der „Regelung der Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“.
Die Neufassung der „Regelung der
Zuständigkeiten für Ratsausschüsse“ wird Bestandteil der Niederschrift.