Betreff
Ausbau der Straße "Am Hembser Berg" in der Kernstadt Brakel, Beschluss der Änderung des Ausbauplanes
Vorlage
308/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der im Jahr 2005 vom Bauausschuss beschlossene Straßenausbauplan für den Ausbau der Straße „Am Hembser Berg“ im Abschnitt Wendehammer Ostheimer Straße bis Einmündung Sonnenbrink/Zur Krüne weist Grünflächen pp. aus, die über den eigentlichen Ausbau hinausgehen und als Bestand dargestellt sind.

 

So ist z.B. das Flurstück 768 neben der Grundstückszufahrt als vorhandene Grünfläche/ Beet ausgewiesen (Dreiecksfläche vor dem Grundstück „Am Hembser Berg 1“). Die Fläche wurde gemeinsam mit dem ausgebauten Teilbereich der Straße als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.

 

Da diese Fläche nicht im Besitz der Stadt Brakel sondern Privateigentum ist, muss nach Aussage des Verwaltungsgerichts Minden der vorliegende Straßenausbauplan den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen angepasst und die Widmung aktualisiert werden.

 

Eine weitere Anpassung des beschlossenen Ausbauplanes ist auch für den Bereich der Wendemöglichkeit im unteren Teil der Straße „Am Hembser Berg“ erforderlich (gegenüber Flurstück 90).

 

Um die Angelegenheit rechtssicher abzuschließen, ist nach Anpassung der beanstandeten Bereiche ein erneuter Beschluss des Ausbauplanes erforderlich.

 

Der tatsächliche Ausbau des Straßenabschnittes ist bereits entsprechend dem geänderten, noch zu beschließenden Straßenausbauplan erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Anlage ist ein Lageplan beigefügt. Der aktualisierte Straßenausbauplan wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Übersicht:

 

 

im Dokument einsetzen

 

 


Anlagen:

 

Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Die erforderlichen Änderungen des bereits im Jahr 2007 vorgestellten und beschlossenen Straßenausbauplanes für den Bereich der Straße „Am Hembser Berg“ zwischen dem Wendehammer „Ostheimer Straße“ und der Einmündung „Sonnenbrink“/ „Zur Krüne“ werden beschlossen.