Betreff
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Brakel zum 31.12.2019
Vorlage
0021/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das im Haushaltsplan 2019 vorgesehene Defizit in Höhe von 616.518,46 € konnte im Rahmen des Haushaltsvollzuges um ca. 2,94 Mio. € in einen Überschuss in Höhe von 2.325.313,47 € verbessert werden. Die Ausgleichsrücklage wird unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses mit 8,6 Mio. € einen höheren Bestand als noch in der Eröffnungsbilanz ausweisen. Die Gründe dieser erfreulichen Entwicklung werden in der Sitzung ausführlich erläutert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Brakel ist gemäß § 102 GO NRW gesetzlicher Prüfer für den Jahresabschluss der Stadt Brakel. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2019 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient.

 

Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht sowie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019 wurden auftragsgemäß durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem entsprechenden Prüfungsbericht festgehalten. Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Jahresabschlussbericht ist aufgrund des Umfangs zur Einsicht im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss

 

1.           

Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom 09.11.2020

 

2.           

In die Prüfung des Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten Prüfungsbericht vom 09.11.2020

 

3.           

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat:

 

a)            die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 vom 26.10.2020,

b)            die Zuführung des Jahresüberschusses von 2.325.313,47 € in die Ausgleichsrücklage und

c)            die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die vollinhaltliche Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu Kenntnis und beschließt gem. § 96 GO NRW wie folgt:

 

a)            der Jahresabschluss 2019 vom 26.10.2020 wird festgestellt.

b)            Der Jahresüberschuss von 2.325.313,47 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

c)            Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Siehe Sachverhalt