Sachverhalt:
Im Rahmen einer grundlegenden
Überarbeitung ist seitens des Städte- und Gemeindebundes NRW eine neue
Muster-Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse herausgegeben worden.
Da hierbei diverse Veränderungen bestehen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die bestehende Geschäftsordnung vom 09.12.1999 zuletzt geändert am 21.03.2013 komplett neu zu fassen.
Der Entwurf der Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt. Die Veränderungen sind entsprechend kenntlich gemacht.
Die wesentlichen Veränderungen werden nachfolgend stichpunktartig dargestellt:
Paragraph |
Veränderung |
1 |
Möglichkeit
der Nutzung eines digitalen Ratsinformationssystems |
2 |
Redaktionelle
Anpassung |
3 |
Frist zur
Einreichung von Tagesordnungsvorschlägen wird verlängert |
5 |
Redaktionelle
Anpassung |
6 |
Konkretisierung
der Formulierung |
7 |
Redaktionelle
Anpassung |
17 |
Begrenzung
der Zahl der Anfragen auf 2 (bisher unbegrenzt) |
22 |
Konkretisierung
der Formulierung |
24 |
Redaktionelle
Anpassung und Möglichkeit des Tonbandmitschnitts ausschließlich zur
Erstellung der Niederschrift |
27 |
Redaktionelle
Anpassung |
29 |
Redaktionelle
Anpassung |
30 |
Konkretisierung
der Formulierung |
31 |
Redaktionelle
Anpassung |
Ergänzung zur Ratssitzung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 17.11.2020
folgende Änderungen zum vorgelegten Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung
als Empfehlung an den Rat beschlossen:
§ |
Änderung |
7 Abs. 2 |
Der Begriff „unparteiisch“ wird
nicht gestrichen |
12 Abs. 7 |
Tonmitschnitte und Fotoaufnahmen von Sitzungen |
24 Abs. 1 |
Buchstabe g) die Nichtteilnahme
bei Interessenkollisionen wird nicht gestrichen |
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|
Die aufgrund der v.g. Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss
geänderte Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt.
Anlagen:
- Entwurf der Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Neufassung
der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brakel.
Die Geschäftsordnung des Rates wird Bestandteil der Niederschrift.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
keine