Sachverhalt:
Aufgrund
der Kommunalwahl am 13. September 2020 sind für die nachfolgenden Organe der
juristischen Personen und Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel
durch den Rat zu benennen bzw. vorzuschlagen.
Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG
Nach
dem Beitritt zur Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG am 24.06.2013 sind
nunmehr Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen.
Der
Rat der Stadt Brakel fasste am 23.05.2013 mehrheitlich den Beschluss, dass Herr
Bürgermeister Hermann Temme zum
kommunalen Vertreter der Stadt Brakel in die Gesellschafterversammlung, die
Kommanditistenversammlung sowie dem Regionalbeirat der Westfalen Weser Energie
GmbH & Co. KG bestellt wird. Als erster Verhinderungsvertreter wurde der allgemeine Vertreter benannt.
Weiterhin ist noch ein zweiter Verhinderungsvertreter für die Gesellschafter- und die
Kommanditistenversammlung der laufenden Kommunalwahlperiode zu benennen.
Die Bestellung erfolgt gem. § 113 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO
NRW durch Mehrheitsbeschluss.
Beschlussvorschlag:
Westfalen
Weser Energie GmbH & Co. KG
Der Rat der Stadt Brakel beschließt, dass Herr Bürgermeister Hermann Temme zum kommunalen Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung, der Kommanditisten-Versammlung sowie dem Regionalbeirat der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG bestellt wird.
Der Rat der Stadt Brakel bestellt entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW für die laufende Kommunalwahlperiode
Herrn/Frau ________________________ als 1. Verhinderungsvertreter/in
und
Herrn/Frau ________________________ als 2. Verhinderungsvertreter/in
der Stadt Brakel in die Gesellschafterversammlung, die Kommanditisten-Versammlung sowie den Regionalbeirat der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG.