Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahl am 13. September
2020 sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und
Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw.
vorzuschlagen.
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Die Stadt Brakel ist Mitglied des Städte- u. Gemeindebundes NRW, der als Verband der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Funktion hat, die gemeinsamen Belange der Mitglieder zu vertreten und die Verwaltungen zu beraten und zu betreuen.
Entsprechend der Satzung des Städte- u. Gemeindebundes NRW ist die Stadt Brakel berechtigt, aufgrund der Einwohnerzahl 4 Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Wenn 2 oder mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den zu entsendenden Vertretern gehören.
Die Bestellung des Bürgermeisters erfolgt nach § 50 Abs. 2 durch Mehrheitsbeschluss. Die Bestellung der 3 weiteren Ratsmitglieder erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Beschlussvorschlag:
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
a) Der Rat der Stadt Brakel beschließt
entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. §
50
Abs. 2 GO NRW
Bürgermeister Hermann Temme
in die Mitgliederversammlung des Städte- u. Gemeindebundes NW
zu
bestellen. Als
Verhinderungsvertreter wird der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bestimmt.
b) Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs.
2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang folgende 3 Vertreter und Verhinderungsvertreter in die
Mitgliederversammlung des Städte- u. Gemeindebundes NRW:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder