Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Brakel; hier: Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter
Vorlage
0008/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalwahl am 13. September 2020 sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw. vorzuschlagen.

 

 

1. Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter

 

Laut Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung sind Organe der Gesellschaft:

ð  Gesellschafterversammlung

ð  Aufsichtrat

ð  Beiräte:        - Strukturpolitischer Beirat

                   - Beirat für Tourismus.

 

a) Gesellschafterversammlung

 

Die Städte des Kreises Höxter haben in der Gesellschafterversammlung jeweils 1 Stimme. Der Vertreter der jeweiligen Stadt muss ein Mitglied der Vertretungskörperschaft (Rat) oder ein Bediensteter des Gesellschafters sein. Demnach hat die Stadt Brakel für die Gesellschafterversammlung einen Vertreter und einen Verhinderungsvertreter zu bestellen. Am 17.12.2009 hatte der Rat der Stadt Brakel beschlossen, dass der Vorsitzende des Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftsförderungsausschusses als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung bestellt werden soll und der stellv. Vorsitzende des Ausschusses als Verhinderungsvertreter benannt wird.

Die Bestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

b) Aufsichtsrat

 

Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages sind alle Städte des Kreises Höxter im Aufsichtsrat vertreten. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Vertretung der Aufsichtsratsmitglieder ist gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages nicht möglich. Als jeweilige Vertreter der Städte im Aufsichtsrat sind entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung die jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten zu benennen.

 

c) Strukturpolitischer Beirat

 

Die Mitglieder der Beiräte werden vom Aufsichtsrat für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages des Kreises Höxter berufen. Dem Strukturpolitischen Beirat gehören u.a. jeweils 1 Vertreter der Städte des Kreises Höxter an.

Demnach ist durch den Rat 1 Vertreter für den Strukturpolitischen Beirat zu benennen.

 

d) Beirat für Tourismus

 

Für den Beirat für Tourismus hat der Rat der Stadt Brakel 1 Vertreter zu benennen, der durch den Aufsichtsrat dann in den Beirat bestellt wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter

 

 

a) Gesellschafterversammlung

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in und Verhinderungsvertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:

Vertreter:                                           Ratsfrau/-herrn                                                                                             

 

Verhinderungsvertreter:             Ratsfrau/-herrn                                                                                             

 

 

b) Aufsichtsrat

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt in Ausübung des Vorschlagsrechtes der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Brakel als Mitglied im Aufsichtsrat entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen.

 

 

c) Strukturpolitischer Beirat

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in den Strukturpolitischen Beirat der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:

Vertreter:                           Ratsfrau/-herrn                                                                                              

 

 

d) Beirat für Tourismus

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in den Beirat für Tourismus der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:

Vertreter:                           Ratsfrau/-herrn