Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahl am 13. September
2020 sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und
Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw.
vorzuschlagen.
1. Gesellschaft für Wirtschaftsförderung
im Kreis Höxter
Laut Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung sind Organe der Gesellschaft:
ð Gesellschafterversammlung
ð Aufsichtrat
ð Beiräte: - Strukturpolitischer Beirat
- Beirat für Tourismus.
a) Gesellschafterversammlung
Die Städte des Kreises Höxter haben in der Gesellschafterversammlung jeweils 1 Stimme. Der Vertreter der jeweiligen Stadt muss ein Mitglied der Vertretungskörperschaft (Rat) oder ein Bediensteter des Gesellschafters sein. Demnach hat die Stadt Brakel für die Gesellschafterversammlung einen Vertreter und einen Verhinderungsvertreter zu bestellen. Am 17.12.2009 hatte der Rat der Stadt Brakel beschlossen, dass der Vorsitzende des Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftsförderungsausschusses als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung bestellt werden soll und der stellv. Vorsitzende des Ausschusses als Verhinderungsvertreter benannt wird.
Die Bestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW.
b) Aufsichtsrat
Entsprechend den Regelungen des
Gesellschaftsvertrages sind alle Städte des Kreises Höxter im Aufsichtsrat
vertreten. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung
auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Eine Vertretung der Aufsichtsratsmitglieder
ist gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages nicht möglich. Als jeweilige Vertreter
der Städte im Aufsichtsrat sind entsprechend der Empfehlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung die jeweiligen
Hauptverwaltungsbeamten zu benennen.
c) Strukturpolitischer Beirat
Die Mitglieder der Beiräte werden vom Aufsichtsrat für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages des Kreises Höxter berufen. Dem Strukturpolitischen Beirat gehören u.a. jeweils 1 Vertreter der Städte des Kreises Höxter an.
Demnach ist durch den Rat 1 Vertreter für den Strukturpolitischen Beirat zu benennen.
d) Beirat für Tourismus
Für den Beirat für Tourismus hat der Rat der Stadt Brakel 1 Vertreter zu benennen, der durch den Aufsichtsrat dann in den Beirat bestellt wird.
Beschlussvorschlag:
Gesellschaft für
Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter
a) Gesellschafterversammlung
Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in und Verhinderungsvertreter/in in die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
Verhinderungsvertreter: Ratsfrau/-herrn
b) Aufsichtsrat
Der Rat der Stadt Brakel beschließt in
Ausübung des Vorschlagsrechtes der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im
Kreis Höxter den Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Brakel als Mitglied im
Aufsichtsrat entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen.
c) Strukturpolitischer Beirat
Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in den Strukturpolitischen Beirat der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter:
Ratsfrau/-herrn
d) Beirat für Tourismus
Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgenden Vertreter in den Beirat für Tourismus der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung zu bestellen:
Vertreter:
Ratsfrau/-herrn