Betreff
Städtische Dachflächen als Standorte für die Errichtung von Photovoltaikanlagen, hier: Vermietung an eine noch zu gründende Genossen-schaft (Bürgerenergie eG)
Vorlage
306/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Volksbank Bad-Driburg-Brakel-Steinheim eG (VoBa) beabsichtigt in Einvernahme mit den in ihrem Geschäftsbezirk liegenden Kommunen Bad Driburg, Marienmünster, Nieheim, Steinheim und auch Brakel eine Genossenschaft zu gründen, die als Zielsetzung den Zweck verfolgt, bürgerschaftliches Engagement zwecks Ausschöpfung regenerativer Energiequellen in unserer Region zu bündeln. Die in Gründung befindliche Genossenschaft soll unter dem Namen >Bürgerenergie eG< ins Genossenschaftsregister eingetragen werden. Die Federführung obliegt der VoBa BBS als Initiatorin des Projektes.

 

In dieser zu gründenden Genossenschaft können sowohl natürliche wie auch juristische Personen Genossenschaftsanteile mit einem Mindestanteil in Höhe von 1.000,00 € je Mitglied erwerben; maximal können vom Mitglied jedoch 10 Anteile (10.000,00 €) erworben werden.

 

Die Genossenschaftsanteile sollen in einem 1. Schritt dazu verwandt werden, Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern zu errichten. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten durchaus auch Biomasse- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gebaut und betrieben werden.

 

Der VoBa wurden mittlerweile diejenigen städt. Dachflächen benannt, welche evtl. für die Errichtung von Photovoltaikanlagen durch die Genossenschaft in Frage kommen könnten. Entsprechende Mietverträge müssten zu gegebener Zeit zwischen der Verwaltung und der Genossenschaft abgeschlossen werden. Als jährlicher Mietzins wäre ein Betrag in Höhe von 3 % der jährlichen Nettoeinspeisevergütung angemessen, da auch die bisherigen Verträge mit verschiedenen Betreibern auf dieser Basis abgeschlossen wurden.

 

Es könnte u. U. für die Stadt erstrebenswert werden, sich an der Genossenschaft zu beteiligen. Für diesen Fall sollte alternativ die Option in den Mietverträgen vereinbart werden, dass die jährlichen Zinserträge aus der Dachflächenvermietung in Genossenschaftsanteile umgewandelt werden können, und zwar durch entsprechende Erklärung des Bürgermeisters. Eventuell sich aus dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen ergebende Rechte wie z. B. Teilnahme an den Genossenschafts- bzw. Vertreterversammlungen oder die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sollten durch den Bürgermeister bzw. ein von ihm zu benennendeN VerwaltungsmitarbeiterIn wahrgenommen werden.


Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die städt. Dachflächen bei Bedarf an die in Gründung befindliche Bürgerenergie eG zu vermieten.

 

Der jährliche Mietzins beträgt 3 % der jährlichen Nettoeinspeisevergütung.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, von der im Vertrag zu vereinbarenden Option auf Umwandlung des jährlichen Mietzinses in Genossenschaftsanteile Gebrauch zu machen. Für diesen Fall sich aus der Mitgliedschaft ergebende Rechte nimmt der Bürgermeister oder ein vom ihm zu bestimmendeR MitarbeiterIn der Verwaltung wahr.