Betreff
II. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 03.09.2015
Vorlage
1148/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu § 11:

Die Ruhezeit für Aschen beträgt jetzt 25 anstatt 30 Jahre. In der Vergangenheit gab es von Grabnutzungsberechtigten häufig Kritik an der aus ihrer Sicht zu langen Ruhezeit für Urnen.

Nach § 4 Abs. 2 BestG NRW legen die Friedhofsträger für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen gleich lange Ruhezeiten fest, die zumindest, die sich aus den Bodenverhältnissen ergebende Verwesungsdauer umfassen müssen.

 

Dies wird derzeit so ausgelegt, dass die Ruhe- bzw. Nutzungszeiten für Urnengräber mindestens nach der kürzesten Nutzungszeit für ein Erdgrab der Kommune berechnet werden sollen. Vorliegend ist das das Reihengrab bis 6 Jahre, welches eine Nutzzeit von 25 Jahren aufweist. Somit wurden die Nutzungszeiten für Urnengräber von 30 auf 25 Jahre gesenkt.

 

Zu § 16:

Analog zur Änderung des § 11 wurde hier die Dauer der Nutzzeit von 30 auf 25 Jahre verringert. Im letzten Satz wurde „im Wurzelbereich von Bäumen“ durch die zutreffendere Beschreibung „in der Nähe von Bäumen“ ersetzt.

 

 

Zu § 21 Abs. 1:

Im letzten Satz ist die Formulierung „liegende Grabmale“ in die eindeutigere „in den Rasen eingelassene Namenstafeln“ geändert worden. Neu hinzugefügt wurde die Größe der Namenstafeln für Urnengräber mit Rasenbegrünung in der zulässigen Größe von 20 cm x 30 cm.

 


Anlagen:

Satzungsentwurf

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der II. Änderung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel vom 03.09.2015.

Die Satzung wird Bestandteil dieser Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine.