Betreff
Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel
Vorlage
1146/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Als Friedhofsträger nimmt die Stadt Brakel die Aufgabe der Verwaltung, Unterhaltung und den Betrieb der kommunalen Friedhöfe in Brakel war. Für diese Leistungen erhebt die Stadt entsprechende Gebühren. Die Grundlage dafür sind die ortsrechtlichen Regelungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel sowie der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel, beide in der aktuellen Fassung vom 09.09.2016.

 

Der Kalkulationszeitraum steht im Ermessen des Friedhofsträgers und braucht sich nicht auf ein Kalenderjahr zu beziehen. Nach § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NRW kann der Zeitraum bis zu drei Jahren ab dem Inkrafttreten der Gebührensatzung betragen. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Eine Neukalkulation war daher nun nötig und auch sinnvoll.

 

Mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren für 2021 hat die Stadt Brakel die Kommunal Agentur NRW GmbH beauftragt. Ziel soll dabei eine kostendeckende und vor allem rechtssichere Gebührenkalkulation sein, bei der alle Gebührentatbestände komplett neu kalkuliert und in ein neues Gebührensystem umgestellt werden. Die neue Kalkulation basiert auf den Mittelwerten der letzten drei Friedhofsjahre (2017-2019). Zur Umsetzung wurden der Kommunal Agentur die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt. Bearbeitet wurde das Projekt von der Rechtsanwältin Frau Nadine Appler. Ein ausführlicher Bericht und die Friedhofsgebührenkalkulation sind dieser Vorlage beigefügt. Außerdem wird Frau Appler die Kalkulation persönlich anhand einer Präsentation im Haupt- und Finanzausschuss am 17.11.2020 vorstellen. Daher beschränkt sich dieser Sachverhalt auf die wesentlichen Änderungen.

 

Da bei den Nutzungsgebühren das Gebührensystem umgestellt wurde und die Grabarten in diesem Zusammenhang neu eingeteilt und berechnet worden sind, ist die Vergleichbarkeit mit den vorherigen Gebührensätzen nicht immer möglich gewesen (s. Anlage „Gebührentatbestände Neu + Alt“). Nach dieser Anlage ist festzustellen, dass der Erwerb an Nutzungsrechten für Sarggräber deutlich günstiger wird, und bei Urnengräbern gleichbleibt oder nur geringfügig teurer werden wird. Die Bestattungsgebühren fallen zukünftig allgemein günstiger aus und die Kosten für den Abbau von Grabanlagen/Einebnungen verändern sich kaum. Dagegen wird die Nutzung der Friedhofshallen deutlich teurer. Hintergrund ist u. a., weil bisher die kostenträchtige Unterhaltung der Kapellen (rechtswidrig) mit in die Bestattungsgebühr eingerechnet wurde und zukünftig nun separat dargestellt wird. Die Benutzung der Friedhofshallen muss in die Bereiche Trauerfeier und in Aufbewahrung getrennt werden. Eine einheitliche Nutzungsgebühr für Friedhofskapellen ist rechtswidrig. Zukünftig wird es also die Gebührenpositionen Trauerfeier und Kühl/Aufbewahrungskammer geben.  

 

Bei den Urnengräbern wurde die Ruhe- bzw. Nutzungszeit von 30 auf 25 Jahre gesenkt. Aus der Bürgerschaft kam immer wieder Kritik über zu lange Ruhezeiten für Urnengräber. Die Ruhezeit für Urnen wurde nun an die kürzeste Ruhezeit für ein Sarggrab angepasst (Kindergrab 25 Jahre).

 

Alle pflegefreien Urnenwahlgräber werden zukünftig zur Vereinfachung unter der Bezeichnung Urnen- Baumgrab 1- stellig, bzw. 2- stellig geführt. In der Vergangenheit wurde für pflegefreie Gräber (Sarg- und Urnengräber) der Pflegeaufwand in einer separaten Pflegegebühr erhoben. Nunmehr ist dieser Aufwand mit in die Nutzungsgebühr eingeflossen und verschlankt dadurch das Gebührensystem enorm.

 

Die Musterkalkulation der Kommunal Agentur NRW ist ein Instrument zur zeitsparenden und effektiven Kalkulation der Friedhofsgebühren. Die Tabellenblätter der Excel-Datei können zukünftig jährlich von der Stadt Brakel verändert werden wodurch sich gleichzeitig die Gebührensätze anpassen.    

 

 


Anlagen:

 

Gebührentatbestände (Neu + Alt)

Friedhofsgebührenkalkulation 2021

Bericht Kommunal Agentur

Satzungsentwurf

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel. Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Da es sich beim Friedhofswesen um einen Gebührenhaushalt handelt, liegen keine direkten haushaltsrechtlichen Auswirkungen vor. Es handelt sich vielmehr um eine Nachkalkulation gem. KAG NRW.