Betreff
Wahl des Rates der Stadt Brakel - Verkündung des Wahlergebnisses
Vorlage
1139/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Nach Maßgabe der Ziff. VII der anzufertigenden Niederschrift über die
Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des
Rates der Stadt Brakel (Anlage 26 a zu § 61 Abs. 5 Satz 1 KWahlO) hat der
Wahlleiter das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis durch Vorlesen der
Verhandlungsniederschrift in der Sitzung zu verkünden, bevor die Niederschrift
vom Wahlleiter, den Beisitzern und Beisitzerinnen sowie vom Schriftführer
genehmigt und unterschrieben wird.
Der Wahlleiter hat das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Rates der Stadt Brakel nachfolgend gemäß § 63 Abs. 1 KWahlO öffentlich bekanntzugeben.