Betreff
Wahl des Rates der Stadt Brakel - Verkündung des Wahlergebnisses
Vorlage
1139/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Maßgabe der Ziff. VII der anzufertigenden Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Rates der Stadt Brakel (Anlage 26 a zu § 61 Abs. 5 Satz 1 KWahlO) hat der Wahlleiter das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis durch Vorlesen der Verhandlungsniederschrift in der Sitzung zu verkünden, bevor die Niederschrift vom Wahlleiter, den Beisitzern und Beisitzerinnen sowie vom Schriftführer genehmigt und unterschrieben wird.

 

Der Wahlleiter hat das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Wahl des Rates der Stadt Brakel nachfolgend gemäß § 63 Abs. 1 KWahlO öffentlich bekanntzugeben.