Betreff
Wahl des Bürgermeisters der Stadt Brakel - Verkündung des Wahlergebnisses
Vorlage
1138/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Nach Maßgabe der Ziff. VI der anzufertigenden Niederschrift über die
Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der
Bürgermeisterwahl (Anlage 26 c zu § 75 d i.V.m. § 61 Abs. 5 Satz 1 KWahlO) hat
der Wahlleiter das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis durch Vorlesen
der Verhandlungsniederschrift in der Sitzung zu verkünden, bevor die
Niederschrift vom Wahlleiter, den Beisitzern und Beisitzerinnen sowie vom
Schriftführer genehmigt und unterschrieben wird.
Der Wahlleiter hat das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Bürgermeisterwahl nachfolgend gemäß § 63 Abs. 1 KWahlO öffentlich bekanntzugeben.