Betreff
Wahl des Bürgermeisters der Stadt Brakel - Verkündung des Wahlergebnisses
Vorlage
1138/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Maßgabe der Ziff. VI der anzufertigenden Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl (Anlage 26 c zu § 75 d i.V.m. § 61 Abs. 5 Satz 1 KWahlO) hat der Wahlleiter das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis durch Vorlesen der Verhandlungsniederschrift in der Sitzung zu verkünden, bevor die Niederschrift vom Wahlleiter, den Beisitzern und Beisitzerinnen sowie vom Schriftführer genehmigt und unterschrieben wird.

 

Der Wahlleiter hat das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Bürgermeisterwahl nachfolgend gemäß § 63 Abs. 1 KWahlO öffentlich bekanntzugeben.