Sachverhalt:
Zum
Schutz der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 besteht nach wie vor die
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im
Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO).
Für
die Monate April und Mai 2020 hatten sich die Ministerien des Landes NRW
(MKFFI/MSB) gemeinsam auf den Erlass der Elternbeiträge für Kinder in
Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen (OGS) geeinigt und den
Ertragsausfall der Kommunen zu 50% übernommen.
Für
die Monate Juni und Juli 2020 hat das MKFFI eine Aussetzung der Elternbeiträge
in Kindertageseinrichtungen nach Einigung mit dem StGB NRW jeweils um die
Hälfte zugestimmt.
Im Rahmen einer Telefonkonferenz des StGB mit dem MSB vom
29.05.2020 wurde einvernehmlich nun auch die Meinung vertreten, dass bei
außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten (OGS) analog der Entscheidung des
MKFFI zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen (Reduzierung für Juni und
Juli jeweils um die Hälfte) verfahren werden soll. Auf die Erhebung der
Elternbeiträge für Kinder in der OGS soll für die Monate Juni und Juli 2020
jeweils um die Hälfte verzichtet werden.
In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes
kurzfristig ein positives Signal, da eine Rückkehr zum uneingeschränkten
Regelbetrieb zurzeit nicht möglich erscheint.
Das
MSB hat angekündigt, den mit der Aussetzung der hälftigen Beitragserhebung für
Juni und Juli 2020 einhergehenden tatsächlichen Ertragsausfall auf kommunaler
Ebene mit 50 % zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Brakel setzt die Erhebung von
Elternbeiträgen für Kinder in der OGS für die Zeiträume vom 01. bis 30. Juni und 01. bis 31. Juli 2020
jeweils zur Hälfte aus.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Mindereinnahmen
zur Hälfte in den Monaten Juni (1.640,00 €) und Juli (1.640,00 €) 2020 in Höhe
von insgesamt 3.280,00 €.