Sachverhalt:
In der Ratssitzung vom 04.02.2020 hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung des Jahres 2019 vorgestellt. Gemäß § 105 Abs. 6 S. 1 GO NRW ist der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom Rat zur Kenntnis zu nehmen.
Weiterhin ist durch § 105 Abs. 7 GO NRW geregelt, dass die Verwaltung eine Stellungnahme in Bezug auf die im Bericht gemachten Feststellungen und Empfehlungen abzugeben hat, welche im Rechnungsprüfungsausschuss vorberaten, vom Rat übernommen und anschließend gegenüber der GPA NRW sowie dem Kreis Höxter als Aufsichtsbehörde abzugeben sind.
Im Anhang sind die Stellungnahmen und Kenntnisnahmen der Verwaltung aus den verschiedenen Prüfungsbereichen als Diskussionsgrundlage dargestellt.
Anlagen:
- Stellungnahme zu Empfehlungen und Feststellungen der GPA.
Beschlussvorschlag:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: