Betreff
Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 2 im Stadtbezirk Brakel-Bellersen

a. Beratung von Äußerungen aus dem Scopingverfahren

b. Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
c. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
1076/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2020 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan teilweise aufzuheben.

 

Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Behörden/ Scoping von März bis April 2020 und Öffentlichkeit im Mai 2020 per Auslegung) hat stattgefunden.

 

Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange soll parallel zur späteren Offenlegung erfolgen.

 

 

a. Beratung von Äußerungen aus dem Scopingverfahren

 

Westfalen Weser Netz GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf diversen Grundstücken im Planbereich Leitungen des Unternehmens befinden. Eine eventuelle Umlegung der Leitungen für ein Bauvorhaben sei für den Grundstückseigentümer kostenpflichtig.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Äußerung der Westfalen Weser Netz GmbH zu Leitungen des Versorgungsnetzes auf diversen Grundstücken im Planbereich zur Kenntnis.

 

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass südlich an den Planbereich Telekommunikationslinien des Unternehmens angrenzen. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Äußerung der Deutsche Telekom Technik GmbH zum Angrenzen von Telekommunikationslinien an den Planbereich zur Kenntnis.

Kreis Höxter

 

Dieser äußert, dass sich in der Nähe des Planaufhebungsbereichs eine Tischlerei sowie die Meinolfushalle (Gemeindehalle) mit dem angrenzenden Sportplatz und dazugehörigen Sportlerheim befinden. Auf der dazwischenliegenden Grünfläche sei die Errichtung eines Einfamilienhauses geplant (als mögliche Folge der Planaufhebung). Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen eine solche Bebauung nur dann keine Bedenken, wenn im weiteren Verfahren Folgendes beachtet wird:

 

-      Bei zukünftigen Bauvorhaben ist bereits im Vorfeld (= Baugenehmigungsverfahren) eine immissionsschutzrechtliche Betrachtung durchzuführen, um evtl. mögliche Beeinträchtigungen und Konflikte zu vermeiden.

Insbesondere ist die (beabsichtigte) heranrückende Wohnbebauung an die Tischlerei und an die Gemeindehalle zu berücksichtigen. Die Licht- und Lärmemissionen des Sportplatzes mit dem Sportlerheim sind ebenfalls abzuprüfen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung zur Kenntnis zu nehmen. Die - nach Abschluss dieses Planverfahrens in dem dann unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) - mögliche (und planerisch gewünschte) Folge und zu erwartende Errichtung eines Einfamilienhauses ist Sache des Baugenehmigungsverfahrens, in dem der Kreis Höxter vom Bauherrn die Durchführung einer immissionsschutzrechtlichen Betrachtung fordern wird. Der Bauherr (und späterer Antragsteller) hat hierin nachzuweisen, dass sich sein Bauvorhaben immissionsschutztechnisch im für die dortige Situation üblichen Rahmen bewegen wird und daher auch immissionsschutzrechtlich genehmigt werden darf.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Äußerung des Kreises Höxter zu den Voraussetzungen, damit aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gegen die planerisch gewünschte Folge der Errichtung eines Einfamilienhauses keine Bedenken bestehen, aus v.g. Gründen zur Kenntnis.

 

 

b. Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

keine

 

c. Offenlegungsbeschluss

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 2 im Stadtbezirk Brakel-Bellersen zur öffentlichen Auslegung vorzusehen.