a. Beratung von Äußerungen aus dem Scopingverfahren
b. Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
c. Offenlegungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung
am 29.01.2020
beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan teilweise aufzuheben.
Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung
der Behörden/ Scoping von März bis April 2020
und Öffentlichkeit im Mai 2020 per Auslegung)
hat stattgefunden.
Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger
öffentlicher Belange soll parallel zur späteren Offenlegung erfolgen.
a. Beratung von Äußerungen aus dem
Scopingverfahren
Westfalen Weser Netz GmbH
Es wird darauf hingewiesen,
dass sich auf diversen Grundstücken im Planbereich Leitungen des Unternehmens
befinden. Eine eventuelle Umlegung der Leitungen für ein Bauvorhaben sei für
den Grundstückseigentümer kostenpflichtig.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Äußerung der Westfalen Weser Netz GmbH zu Leitungen
des Versorgungsnetzes auf diversen Grundstücken im Planbereich zur Kenntnis.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Es wird darauf
hingewiesen, dass südlich an den Planbereich Telekommunikationslinien des
Unternehmens angrenzen. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin
gewährleistet bleiben.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung zur Kenntnis
zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Äußerung der Deutsche Telekom Technik GmbH zum
Angrenzen von Telekommunikationslinien an den Planbereich zur Kenntnis.
Kreis Höxter
Dieser äußert, dass sich in der
Nähe des Planaufhebungsbereichs eine Tischlerei sowie die Meinolfushalle
(Gemeindehalle) mit dem angrenzenden Sportplatz und dazugehörigen Sportlerheim
befinden. Auf der dazwischenliegenden Grünfläche sei die Errichtung eines
Einfamilienhauses geplant (als mögliche Folge der Planaufhebung). Aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen eine solche Bebauung nur dann
keine Bedenken, wenn im weiteren Verfahren Folgendes beachtet wird:
-
Bei
zukünftigen Bauvorhaben ist bereits im Vorfeld (= Baugenehmigungsverfahren)
eine immissionsschutzrechtliche Betrachtung durchzuführen, um evtl. mögliche
Beeinträchtigungen und Konflikte zu vermeiden.
Insbesondere ist die (beabsichtigte) heranrückende
Wohnbebauung an die Tischlerei und an die Gemeindehalle zu berücksichtigen. Die
Licht- und Lärmemissionen des Sportplatzes mit dem Sportlerheim sind ebenfalls
abzuprüfen.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Äußerung zur Kenntnis zu nehmen. Die - nach Abschluss dieses
Planverfahrens in dem dann unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch
(BauGB) - mögliche (und planerisch gewünschte) Folge und zu erwartende
Errichtung eines Einfamilienhauses ist Sache des Baugenehmigungsverfahrens,
in dem der Kreis Höxter vom Bauherrn die Durchführung einer immissionsschutzrechtlichen
Betrachtung fordern wird. Der Bauherr (und späterer Antragsteller) hat hierin
nachzuweisen, dass sich sein Bauvorhaben immissionsschutztechnisch im für die
dortige Situation üblichen Rahmen bewegen wird und daher auch
immissionsschutzrechtlich genehmigt werden darf.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Äußerung des Kreises Höxter zu den Voraussetzungen,
damit aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gegen die planerisch gewünschte
Folge der Errichtung eines Einfamilienhauses keine Bedenken bestehen, aus
v.g. Gründen zur Kenntnis.
b. Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
keine
c. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 2 im Stadtbezirk Brakel-Bellersen zur öffentlichen Auslegung vorzusehen.